Es ist eine relativ einfache Angelegenheit, den konzeptionellen Ansatz eines Sicherheitskonzeptes, bestimmte Widerstandsqualitäten für Wände zu fordern, in der Ausführungsplanung umzusetzen. Hierzu nimmt man die gängige Norm in Form der DIN EN 1627 (2021) „Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse – Einbruchhemmung – Anforderungen und Klassifizierung; Deutsche Fassung EN 1627:2021“ zur Hand. Daraus ist in Tabelle „NA.2 – Zuordnung der Widerstandsklassen von einbruchhemmenden Bauteilen zu Massivwänden“ zu entnehmen, welche Ausprägung Wände in den unterschiedlichsten Ausführungen, beispielsweise Mauerwerk oder auch Stahlbeton, besitzen müssen, um die geforderte Widerstandsqualität zu erhalten. Diese Angaben basieren hauptsächlich auf statischen Werten, da Spezifika wie Druckfestigkeit, Wandstärke oder auch Rohdichtklasse hierfür herangezogen werden.
Angenommen, es ist eine Widerstandsqualität für eine Stahlbetonwand in RC3 (Resistent Class) gefordert. Hierzu muss diese Wand laut oben genannter Tabelle eine Mindeststärke von 120 mm bei einer Druckfestigkeitsklasse von C12/15 besitzen, um dieser Anforderung gerecht zu werden. Auch für Wände aus Porenbeton oder für Holzkonstruktionen gibt die Norm Auskunft über die entsprechenden Wandstärken und -aufbauformen, die dann einer entsprechenden Widerstandsqualität zugeordnet werden können.
Aber wie sieht es denn bei Trockenbauwänden aus? Hierzu findet man in den Normen keine Angaben dazu, wie eine solche Wand aufgebaut werden muss, um in den Genuss einer bestimmten Widerstandsqualität zu gelangen. Eine Tatsache, die auf Grund der starken Verbreitung solcher Konstruktionen, und das nicht erst seit gestern, schwer nachvollziehbar ist. Was also macht der Hersteller? Er lässt seine Konstruktionen gemäß der DIN EN 1630 (2021-11) „Türen, Fenster, Vorhangfassaden, Gitterelemente und Abschlüsse – Einbruchhemmung – Prüfverfahren für die Ermittlung der Widerstandsfähigkeit gegen manuelle Einbruchversuche; Deutsche Fassung EN 1630:2021“ prüfen und nach Bestehen zertifizieren.
Bis hierhin sollte das alles kein Hexenwerk sein und der planende Architekt kann auf Normen und Zertifikate zurückgreifen. Wie ver-fährt er allerdings mit den Durchbrüchen in Wänden? Es soll ja vorkommen, dass für die üblichen haustechnischen Gewerke, wie Heizung, Klima, Strom- und Datenversorgung, auch einige Öffnungen in den Wänden vorgesehen werden müssen, um das Gebäude sozusagen zum Leben zu erwecken. Spätestens hier stehen uns aus den gängigen Regelwerken keine eindeutigen Angaben zur Verfügung.
Ein Bezug zur DIN EN 1630 (2021) lässt sich allerdings doch herstellen, und zwar über den Begriff „durchgangsfähige Öffnung“. In dieser Prüfnorm werden entsprechende Öffnungen in ihrer Größe und Ausprägung definiert, bei Überschreitung dieser limitierenden Faktoren in den zu prüfenden Bauteilen kann die Prüfung nach der entsprechenden Widerstandsqualität somit nicht bestanden werden. Daraus kann man ableiten, dass generell alle Öffnungen in Bauteilen mit einer bestimmten Widerstandsqualität diese auch behalten, wenn die Öffnungen unter den Werten der oben genannten „Durchgangsfähigen Öffnungen“ bleiben. Laut Punkt 6.7 „Versagenskriterien“ gem. DIN EN 1630 (2021) gilt:
„Das Produkt hat die Prüfung nicht bestanden, wenn im Probekörper eine durchgangs-fähige Öffnung entstanden ist, durch die die nachstehenden Schablonen geschoben werden können.
Schablone E1: ein Rechteck von (400 ±2) mm × (250 ±2) mm; oder
Schablone E2: eine Ellipse von (400 ±2) mm × (300 ±2) mm; oder
Schablone E3: ein Kreis mit einem Durchmesser von (350 ±2) mm.“
Abgeleitet würde das dann auch für Öffnungen mit TGA-Installationen gelten, sodass bei Belegung solcher Öffnungen mit Rohren oder Kabeltrassen der verbleibende Querschnitt unter den oben genannten Öffnungen bleibt und somit keine durchgangsfähige Öffnung entsteht. Kommen dennoch bei den TGA-Durchführungen (Technische Gebäudeausrüstung) Querschnitte gleich oder größer den genannten Maßen vor, stellen diese durchgangsfähige Öffnungen dar und müssen individuell betrachtet werden.
Ein gutes Beispiel hierzu sind Lüftungskanäle, die bei entsprechender Größe und Lage gut als durchgangsfähige Öffnung geeignet sind und somit dem Eindringtäter zugutekommen. Hier sind beispielsweise Vergitterungen der Kanäle eine Kompensationsmaßnahme, die mit Gittern gemäß RC3-Qualität abgesichert werden könnten. Auch eine zusätzliche Überwachung auf Durchstieg oder Bewegung im Kanal kann hier hilfreich sein.
Vor allem ist es wichtig, eine dem Prüfort entsprechende Risikobewertung durchzuführen. Diese sollte in Abhängigkeit der Wahrscheinlichkeit des Angriffes und auch vor allem des Zeitverlaufes des Einbruchs vorgenommen werden. Wenn sich zum Beispiel eine TGA-Durchführung oberhalb des Handbereiches, also ca. drei Meter über frei zugänglicher Fläche (gem. VdS 2311), befindet und diese dazu noch innerhalb einer abgehängten geschlossenen Decke, dann kann man davon ausgehen, dass der Täter fast schon mehr Zeit benötigt, um die Öffnung zu erreichen, als die Widerstandszeit der Wand beträgt, die er über die „durchgangfähige Öffnung“ durchdringen will.
Letztendlich sind für solche Einschätzungen, vor allem bei fehlenden Vorgaben aus den Regelwerken, logisches Denken und gesunder Menschenverstand gefragt, um auf diesem Wege zum Präventionsziel zu gelangen.

