Ein Rechenzentrum mitten in Deutschland: Es stehen Wartungsarbeiten an den Feuerschutzabschlüssen an. Der Dienstleister nimmt sich Tür für Tür vor, reinigt die Dichtungsgummis, lässt einmal die Tür schließen und stellt teilweise die absenkbaren Bodendichtungen ein. In Begleitung mit dem Sicherheitsdienst werden auch die Türen zu den Klimaräumen bearbeitet. Plötzlich registriert man an den Arbeitsplätzen des Facility-Management (FM) am Paralleltableau der Brandmeldeanlage einen Voralarm am Ansaugrauchmelder (ARM)-System in den Serverräumen.
Auf Nachfrage bei der Alarmempfangszentrale (zentraler Objektsicherheitsleitstand) ist dort jedoch kein Alarm aufgelaufen. Trotz-dem wird die Alarmkette gestartet und der IT-Bereitschaftsdienst angerufen. Jedoch ohne Erfolg: Die Mailbox bittet um Hinterlegung einer Rufnummer mit dem Hinweis, dass man sich zeitnah melden werde. Der FM geht seinerseits auf die Suche nach einem möglichen Auslöser und wird schnell bei der Wartungsfirma fündig: Die Aerosole des verwendeten Silikonsprays (zur Pflege der Dichtungsgummis) waren wohl die Ursache für die Auslösung. Jedoch war im Change-Management hinterlegt, dass bei einem Voralarm die IT ihre Hardware überprüft und den Raum dann wieder „clean“ definiert.
Nach sechs Stunden wartete man immer noch auf die IT … . Am Ende war man der Wartungsfirma dankbar, dass sie in der Praxis viele Schwachstellen aufdeckte, die jetzt abgeändert werden können:
- Die Meldungen der sicherheitstechnischen Anlagen auf die Alarmempfangsstelle hatten nach Fertigstellung nur teilweise funktio-niert. Aus Kapazitätsgründen hatte man die Implementierung z. B. der Brandmeldeanlage auf das alte System verworfen. Nur wurde dies nicht kommuniziert. Und da dies niemand geprüft hatte (1:1-Test aller Meldungen), war dies auch keinem aufgefallen. 1:1-Tests sind zeitaufwendig. Nur zeigt sich an diesem Beispiel, wie wichtig und zwingend solche Prüfläufe sind.
- Durch die Umstellung des Sicherheitsmanagement-Systems hatte man die Meldungen der Brandmeldeanlage (und auch anderer Anlagen) bereits in die neue Management-Software implementiert. Der Arbeitsplatz inklusive Einweisung der User an den Bedienplätzen war aber noch nicht eingerichtet. Es fehlte ein übergeordneter Projektmanager, der die einzelnen Prozesse ganzheitlich im Blick hat.
- Die Maßnahmenpläne sind zwar alle detailliert vorhanden. Nur sind sich die einzelnen Fachabteilungen nicht der Tragweite bewusst, wenn (z. B. urlaubsbedingt) bisherige ständige Ansprechpartner ausfallen und ein Bereitschaftsdienst seine eigene Verantwortung nicht sieht. Im Extremfall wären zwar die Löschmaßnahmen angelaufen. Nur hätte die IT keine Möglichkeit gehabt, bestimmte zeit- und produktionskritische Prozesse anzupassen. Die erste Krisensitzung ließ nicht lange auf sich warten … Verantwortlichkeiten und Prozesse sind dringend zu überarbeiten!
- Letzteres gilt vor allem auch, weil man sich hier bewusst in der Planung und Umsetzung auf den Verzicht einer Löschanlage geeinigt hatte. Eingewiesenes Fachpersonal, das mit der Bedienung der Anlagen vertraut ist, ist vor Ort und kann schnell reagieren. Hier muss jetzt erheblich nachgearbeitet werden.
- Es wurde deutlich, dass zwar die Beauftragung der Wartung nicht zu beanstanden war. Die Prozesse im Zusammenhang mit diesen Arbeiten waren aber weder beschrieben noch vereinbart. Auf Nachfrage beim Servicemonteur stellte dieser fest: „Wir machen das immer so! Sie bekommen doch ihr Wartungsprotokoll!“ Es wurde daraufhin vereinbart, zukünftig auf eine digitale Dokumentation zu setzen und in sensiblen Bereichen auch Anweisungen an das Servicepersonal (z. B. Abschaltung der Brandmeldeanlage, Einsatz der Pflegemittel) darin zu verankern. Der Unternehmer ist dann verantwortlich, die Abschaltung und deren Zuschaltung zu koordinieren.
- In diesem Zusammenhang kam die Frage auf, welche Pflegemittel einzusetzen sind. Die Servicefirma sprach von dem Hinweis des Lieferanten des Sprays zur Verwendung an Türdichtungen. Der Hersteller der Tür sprach dagegen davon, dass die Dichtgummis mit Wasser (und Spülmittel) zu reinigen sind. Unabhängig davon, was Komponentenlieferanten beschreiben, es gelten nach Bauartgenehmigung (Zulassungen) der Brandschutztüren die Pflege- und Wartungsanleitungen der Hersteller der Türen. Und der Betreiber muss darauf hinwirken, dass dies auch durch die Servicefirma (oder die eigenen Mitarbeiter) berücksichtigt wird.
- Im Übrigen lohnt es sich, sich einmal mit den Zulassungen der Brandschutztüren zu beschäftigen. Darin sind erfahrungsgemäß viele Anforderungen dokumentiert, die in der Praxis nicht oder nur teilweise erfüllt werden. Aber dies ist ein anderes bzw. eigenes Thema …
Fazit
Bei allem Stress im Zusammenhang mit diesem Alarm hat dies bei allen Beteiligten die Erkenntnis gebracht: Zukünftig wird man solche Alarmierungen bzw. Störungen turnusmäßig bewusst testweise provozieren, um zu kontrollieren, ob die Wirkungskette aller Beteiligten funktioniert. Und so konnte man diesem Wartungsstörfall durchaus noch etwas Positives abgewinnen.

