Akkus werden immer populärer. Viele Betriebsbereiche, deren Personal früher lange Leitungen von Kabeltrommeln abrollte und ständig über die entsprechenden Strippen stolperte, sind heute mit modernen und leistungsfähigen akkugestützten Geräten und Maschinen ausgestattet.
So verfügt zum Beispiel technisches Betriebspersonal über allerlei netzunabhängiges Handwerkszeug zum Schrauben, Bohren, Sägen, Fräsen, Schleifen und dergleichen. Doch auch die Kollegen, die sich um Außenanlagen, wie Rasenflächen, Bäume oder Sträucher, kümmern, greifen immer mehr auf akkugestützte Werkzeuge, wie Rasenmäher, Heckenscheren, Kettensägen und Ähnliches, zurück. Die Popularität dieser Geräte ist auf gute Performancewerte und eine immer bessere Akkuleistungsfähigkeit zurückzuführen.

Oft lagern diese Geräte und Maschinen dann relativ nah am Einsatzort, zum Beispiel in außenliegenden Lagerräumen oder Garagen. Da diese Geräte nun immer zahlreicher werden, tut sich aktuell eine recht banal anmutende Aufgabenstellung auf, die aber anhand der schieren Masse der Geräte vielleicht etwas in Vergessenheit gerät: Nämlich dass die Akkus nur bis zu einer bestimmten unteren Temperaturgrenze genutzt, geladen oder gelagert werden dürfen. Hier ergeben sich, wenn man sich einzelne Hersteller anschaut, deutliche Unterschiede und man erkennt hin und wieder, dass manche Geräte eher für den Heimwerker ausgelegt sind, andere für den gewerblichen Einsatz. So dürfen Akkus der Profimarke Stihl noch bis -10 °C gelagert werden, ein Laden ist ab +5 °C möglich. Die blaue Bosch-Profiserie geht noch weiter und lässt sogar ein Betreiben und Lagern bis -20 °C zu, ein Laden ab 0 °C. Eine typische Heimwerkermarke wie Einhell hingegen schreibt zum Lagern +10 °C Mindesttemperatur vor, ebenso wie die Profimarke Makita.
Ein klares Muster ist also nicht zu erkennen und man ist sicher gut beraten, wenn man die genannten Grenzen auf dem Papier nicht bis zum Maximum ausreizt, sondern einfach mit gesundem Menschenverstand vorgeht und alles, was einen Akku hat, bei drohendem Frost einfach mal ins Warme holt. Gerade im Bereich Garten- und Landschaftspflege werden die Geräte im Winter eh nicht eingesetzt.
Bleibt der Handwerker, der typischerweise seine Akkugeräte im Werkstattwagen oder Transporter lagert. Viele kennen die Erzählungen von Handwerkern, die ihre Geräte „schon immer“ den Winter über im Auto lagerten, wobei den Erzählungen nach noch nie etwas passiert ist, während nebendran der Inhalt der Mineralwasserflasche zu einem harten Brocken gefroren war. Das mag im Einzelfall so sein, ist jedoch kein gutes Beispiel für eine generelle Handlungsempfehlung. Akkus gehören in frostigen Nächten auch nicht ins Fahrzeug.
Ergänzend zu dem Genannten kommt im bevorstehenden Energiesparwinter 2022/23 noch hinzu, dass Bereiche in Betrieben möglicherweise weniger beheizt werden als all die Jahre zuvor. Deshalb heißt es „Aufgepasst!“: Dies könnte durchaus Räume betreffen, in denen Akkus oder zum Beispiel auch werkstattübliche Substanzen oder Materialien gelagert werden. So basiert der typische Weißleim für Holz in einer Schreinerei auf dem Lösungsmittel Wasser und wird bei Frost dauerhaft geschädigt. Der Hersteller Henkel schreibt für sein populäres Produkt Ponal eine Lager-Mindesttemperatur von +5 °C vor. Dies trifft sinngemäß für zahlreiche andere Substanzen zu.
Dass wir im kommenden Winter alle Energie sparen müssen, liegt auf der Hand. Sinnvolle Einsparmöglichkeiten sollten, wo immer möglich, genutzt werden. Dabei sollte man aber auch einmal nicht nur gedanklich, sondern physisch mit offenen Augen durch die betroffenen Bereiche gehen, um Folgeschäden zu vermeiden.

