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Aufzugsnotruf – eine Selbstverständlichkeit?

Ausgabe 1+2/2019
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Ausgabe 1+2/2019
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Täglich nutzen Millionen von Kunden, Besuchern, Mitarbeitern oder Hausbewohnern öffentliche und nicht öffentliche Aufzüge. Durch regelmäßige Wartungen und Prüfungen sind die Aufzüge als sehr sicher zu bezeichnen. Dennoch sind Störungen, Ausfälle und ein Blockieren („Steckenbleiben“) nicht auszuschließen.


Anmerkung: Der Verfasser war vor einigen Jahren selbst Betroffener. Ein Aufzug mit ca. 25 sehr eng stehenden Personen sackte plötzlich durch und blieb stehen. Bis konkrete Hilfe kam, vergingen ca. 10 Minuten – gefühlt dreimal so lange und sehr unangenehm.


Das Problem: Bleibt ein besetzter Aufzug stecken und wird die Notruftaste gedrückt, hört man immer wieder nur eine „Sirene“ o. ä. im Aufzugsschacht – sonst passiert nichts. Es kommt keine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle zustande. Panikartige Reaktionen sind die Folge und ein verzweifeltes Suchen nach einem Handy …

Bei Betriebsbegehungen nimmt der Autor dieses Beitrages daher gern einmal Tests vor, um zu prüfen, was passiert. Häufig wird nach einer automatischen Bandansage tatsächlich eine Verbindung zu einem Servicecenter oder Notrufzentrale hergestellt. Diese kann auch den Ort des Aufzugs exakt lokalisieren. Aber: Es wird etwa in jedem zehnten Test keine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Stelle automatisch aufgebaut.

Dabei ist die Rechtsgrundlage eindeutig. Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt in Anhang 1, Ziff. 4.1 vor:

„Wer eine Aufzugsanlage nach Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe a betreibt, hat dafür zu sorgen, dass im Fahrkorb der Aufzugsanlage ein Zweiwege-Kommunikationssystem wirksam ist, über das ein Notdienst ständig erreicht werden kann.“

Anmerkung: „Zweiwege-Kommunikation“ in diesem Zusammenhang bedeutet nicht eine Leitung mit Redundanz, sondern „sprechen und hören“ in beide Richtungen, also Gegensprechtechnik.

Bei der Ursachenforschung wegen eines nicht funktionierenden Aufzugsnotrufes stößt man auf Überraschungen. Selbst Aufzugsfirmen (!) argumentieren z. B., dass zur Vermeidung von Fehlalarmen (versehentliche Betätigung des Notrufknopfes, spielende Kinder) das Aufzugssystem bei auflaufenden Notrufen zunächst checkt, ob eine Störung vorliegt. Fehlt diese, geht man von einem Fehlalarm aus und es passiert nichts. Es wird auch keine Sprechverbindung aufgebaut. Was für ein Unsinn.

Auch ein weiterer Aspekt ist dabei von Bedeutung und vielfach unbekannt. Die Funktionsfähigkeit des Notrufes muss regelmäßig getestet werden und dies ist zu dokumentieren. Grundlage ist hier die DIN EN 81-28:2003-11. Diese fordert unter Punkt 4.2 Technische Merkmale und im weiteren 4.2.1 Verfügbarkeit / Zuverlässigkeit, dass:

  • sich das Notrufsystem immer in Betrieb befinden muss, wenn der Aufzug für Benutzer zur Verfügung steht (siehe EN 81-1:1998, 0.2.5 und EN 81-2:1998, 0.2.5),
  • die Notrufeinheit Notrufe an ein Ersatzziel senden können muss,
  • die Notrufeinheit zu Prüfzwecken das Eingangssignal eines Notrufs so häufig, wie die Sicherheit des Benutzers bei bestimmungsgemäßer Nutzung des Aufzug erfordert, mindestens jedoch alle drei Tage, automatisch simulieren (automatische Prüfung) und nachfolgend eine Verbindung zur Notrufzentrale aufbauen muss.

Auf die Frage vor Ort, wer diese Prüfungen alle drei Tage durchführt und dokumentiert –
wird ungläubig gefragt: „Das habe ich noch nie gehört, wo steht das denn … ?“

Fazit:

Ein funktionierender Notruf in Aufzügen zu einer ständig besetzten Stelle ist nicht nur vorgeschrieben – er ist auch ein sinnvolles und zweckmäßiges Element. Schließlich ist auch der regelmäßige Check der Funktionsfähigkeit des Notrufes sicherzustellen.

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