Die jüngste Pressemitteilung von Dräger, dass das Produktportfolio um eine Alkohol-Wegfahrsperre erweitert wurde, gibt Anlass, die Datenerfassung von KFZ und ihrer optionalen Einrichtungen etwas genauer zu betrachten. Denn mit dieser technischen Einrichtung wird der „Gesundheitszustand“ des Fahrers überprüft. Inzwischen schreibt die EU im Rahmen der Verordnung Nr. 2019/2144 viele neue Assistenzsysteme vor, die ein Neuwagen seit dem 7. Juli 2024 haben muss, um zugelassen werden zu dürfen.
Ursache der Datensammelwut ist unter anderem das Ziel des autonomen Fahrens. Dazu sammeln die Assistenzsysteme und Kameras neuer Autos verschiedenste Daten im und am Fahrzeug und auch während der Fahrt. Bis zu 150 Sensoren sind in modernen Fahrzeugen verbaut. Die Datenquellen im Fahrzeug liefern zumindest während der Fahrt enorme Datenmengen in unterschiedlichen Formaten in Echtzeit. Zu den Informationen zählen:
- vorhandene Kompatibilität des Cockpits mit dem Smartphone und Internet,
- Multimediaangebote,
- Kommunikation mit der Straßeninfrastruktur,
- Assistenzsysteme: z. B. Navigationssystem, Aufmerksamkeitsassistent, automatisches Notrufsystem („eCall“), Spur- und Bremsverhalten, Abstandhalten, automatische Airbags, Einparkhilfe, Homelink, die den Fahrer unterstützen,
- Car to Car Communication, bei der Daten zwischen KFZ per Funk mit dem Ziel ausgetauscht werden, Fahrer frühzeitig über Ver-kehrslage und Gefahrensituationen zu informieren,
- Wartungshistorie,
- Fernanalyse.
Die Sensoren messen das Fahrverhalten, die Sitzbelegung, die Beschleunigung; sie kennen den Musikgeschmack der Fahrer, erkennen Fahrfehler und erheben den Standort des Fahrzeugs. Inzwischen werden die Daten über die oft serienmäßig vorhandene Datenverbindung direkt vom Fahrzeug an den Hersteller übermittelt. Hersteller, Werkstätten und Zulieferer haben ein großes Interesse an den technischen Daten, ebenso wie Vertrieb, Marketing und Entwicklung/Design viele personenbezogene Daten aus den unterschiedlichen Funktionsbereichen für die verschiedensten Zwecke benötigen und verarbeiten. Als Beispiel seien hier einige Arten von Daten genannt:
- Sprach- und Audiodaten, Multimediadaten,
- Fahrsicherheitsanalysedaten,
- Wartungs- und Fernanalysedaten,
- Protokolldaten Telematik (über Leistung, Nutzung, Betrieb, Zustand des Fahrzeugs),
- Ladevorgangsdaten,
- Autopilot-Daten.
Eine weitere Interessengruppe sind Kfz-Versicherer, die Rabatte gegen Daten anbieten und so genannte Telematiktarife bewerben. Moderne Autos wissen im Prinzip alles über ihre Fahrer und mit diesem Wissen wiederum, versuchen die verschiedenen Interessengruppen Geld zu verdienen.
Autos der Marke Tesla sind mit einer 360-Grad-Videoüberwachung und Ultraschallsensoren gesichert. Mittels Dashcam erfolgt eine Dauererfassung der Umgebung. So wird erfasst, wer der Fahrer ist, ob es Mitfahrer gibt, Kennzeichen anderer Verkehrsteilnehmer und Passanten oder auch an der Haltestelle sitzende Personen, die nicht direkt am Verkehrsgeschehen beteiligt sind. Die Ultraschallsensoren unterstützen die Fahrerassistenzsysteme und den Autopilotmodus.
Im „Sentry-Mode“ bzw. „Wächter-Modus“ weiß ein Tesla, wann das Auto wie schnell wo lang fährt; es speichert, wann die Türen geöffnet werden und von wem. Es werden Videos vom Fahrer und Beifahrer vor Antritt der Fahrt erstellt. Nach einem Unfall können die Informationen der Dash-Cam über eine USB-Schnittstelle ausgelesen und überprüft werden. Sie können den Fahrer be- oder entlasten.
Wenn der Halter nicht aufpasst und die Einstellungen im Wächter-Modus nicht manuell ändert, werden die Aufzeichnungen der letzten Sekunden vor dem Unfall in Kombination mit der Fahrzeugidentifikationsnummer gespeichert und an Tesla übermittelt. Im Kleingedruckten weist Tesla darauf hin, dass der Fahrzeughalter der Datenübermittlung jederzeit widersprechen kann. Gleichzeitig jedoch informiert er, dass dann laut Datenschutzerklärung schwerwiegende Schäden oder Funktionsunfähigkeiten durch die eingeschränkte Funktionalität eintreten können.
Gefahr ist durch Hackerangriffe gegeben. Bei Inspektionen und Reparaturen in den Werkstätten werden regelmäßig Daten ausgelesen und auf den Servern gespeichert, ebenso in den IT-Systemen der Hersteller. Es ist zu hoffen, dass ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um eine Manipulation von Fahrzeugdaten und Assistenzsystemen zu verhindern. Ein unberechtigter Zugriff auf sicherheitsrelevante Daten hätte beispielsweise fatale Folgen, wenn ein Hacker auf die Idee käme, Steuerungsdaten – etwa der Bremsen – zu modifizieren.
Wenn man es böse meint, könnte man die gesammelten Daten eines Neuwagens auswerten, um beispielsweise ein Bewegungsprofil zu erstellen. Rückschlüsse auf das Fahrverhalten (z. B. Kavalierstarts, defensives/aggressives Fahren) und somit auf die psychische Grundstimmung sind ebenfalls möglich.
Bei der schnelllebigen Entwicklung ist davon auszugehen, dass in Kürze auch biometrische Daten erfasst werden. Das Assistenzsystem kann bereits unterscheiden, ob ein Fahrer müde oder fit ist. Nun kommt die Erkennung von (Rest-)Alkohol beim Fahrer hinzu und vermutlich bald auch der Nachweis anderer Drogen.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht wäre es schön, wenn Fahrer selbst die Privatsphäre-Einstellungen anpassen könnten. Jeder Interessierte sollte wissen, welche Daten sein Auto sammelt, speichert, auswertet und über die serienmäßige Verbindung direkt an den Hersteller übermittelt. Wie beim Datenschutz sonst üblich, sollte jeder selbst entscheiden können, wer auf die Fahrzeugdaten zugrei-en darf, und die Möglichkeit haben, die Datenverarbeitung oder -übermittlung abzuschalten. In allen Fällen sind die Rechte der Betroffenen bestmöglich zu schützen.
Auf dem Weg dahin sind wir und dürfen gespannt sein, welche Vorgaben der EU Data Act bringt, der ab dem 12.9.2025 anzuwenden ist, zu dessen Hauptzielen Transparenz und Datensicherheit zählen. Die Verordnung soll den Umgang mit Daten, die bei der Nutzung vernetzter Produkte anfallen regeln und klären, wer unter welchen Bedingungen auf Daten zugreifen darf.

