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Raumlufttechnik

Lüftung vs. Corona – neuer Leitfaden

Ausgabe 5/2021
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Ausgabe 5/2021
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Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. hat Anfang Februar eine Leitlinie zum Thema „Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg“ herausgebracht. Es handelt sich hierbei um ein vereinfachtes Bewertungsverfahren für Räume in Gebäuden, mit der die Einhaltung der Lüftungskriterien mühelos vonstattengehen soll. Dabei geht man bei den empfohlenen Maßnahmen auch auf deren Verhältnismäßigkeit ein, die einerseits Auswirkungen auf die im Raum befindlichen Menschen, z. B. Zugerscheinungen bei Fensterlüftung, sein können und andererseits sich mit der Wirtschaftlichkeit des Systems und natürlich auch auf den notwendigen Energiebedarf beziehen.

Die entsprechenden Vorgaben berufen sich auf Normentreue und entsprechen somit dem Stand der Technik. Gut zu erkennen ist das an der Anlehnung der empfohlenen Maßnahmen an der DIN EN 16798-Teil 1, die in Deutschland noch nicht als Weißdruck veröffentlicht wurde. Es geht insbesondere um die Bewertung der:

  1. Außenluftvolumenströme und deren Qualitäten
  2. Aerosolabgabe im Raum in Abhängigkeit der Aktivitäten
  3. Sekundär- bzw. Umluftbehandlung

Die Richtlinie geht nicht nur auf Büros oder Veranstaltungsräume ein, sondern berücksichtigt auch die Belange in Klassenzimmern oder Seminarräumen, abhängig von der Tätigkeit und Anzahl der darin befindlichen Personen. Werden beispielsweise CO2-Konzentrationen von unter 800 ppm (parts per million) im Raum erreicht, so sind die Anforderungen gem. der DIN EN 16798-1 erfüllt und auch unter Coronabedingungen in Ordnung. Überschreiten die Messergebnisse die oben genannte CO2-Belastung, werden Maßnahmen beschrieben, die zur Absenkung der Belastung führen sollen, z. B. die Erhöhung des Außenluftvolumenstroms.

Ebenso finden sich auch die Sekundärluftreinigungsgeräte in den Betrachtungen wieder, die als zusätzliches Mittel für eine Absenkung der Virenkonzentration beitragen können. Da es hierzu noch keine normierten Werte oder Anforderungen gibt, werden folgende, als geeignet geltende Maßnahmen, aufgezeigt:

  • Filterung der Sekundärluft mit HEPA (High Efficient Particulate Air) Filtern mind. (H13 oder H14)
  • Reinigung der Luft mittels UV-C Bestrahlung und
  • Kombination von Feinfiltern, mindestens Filterklassengruppe ePM 1, 60 %

Auch die Fensterlüftung findet in der Richtlinie Berücksichtigung. Zwar kann der erforderliche Außenluftvolumenstrom dabei nicht mit einfachen Methoden ermittelt werden und auch nicht über das ganze Jahr sichergestellt werden, dennoch kann auch die Fensterlüftung ein Beitrag zur Verbesserung der Raumluftqualität darstellen. Vor allem geeignete Messeinrichtungen, die den entsprechenden CO2-Gehalt der Raumluft messen, dienen zum Nachweis des Lüftungserfolges. Die wesentlichen Nachteile bei dieser Lüftungsform geben dabei die Anwendungsgrenzen vor:

  • Komforteinschränkungen für im Raum befindliche Personen und
  • Energieverlust im Raum

Nach kurzer Recherche in den zehn Seiten dieser Lektüre kann sicher resümiert werden, dass das beschriebene Ziel: „… Einrichtungen mit Hygienekonzept und ausreichender Lüftung auch in Pandemiezeiten weiter betreiben zu können und nicht pauschal zu schließen.“ mit Hilfe des darin beschriebenen vereinfachten Verfahrens erreicht werden kann.

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