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Klimatechnik

Ökodesign-Richtlinie – wer kennt sie?

Ausgabe 18/2019
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Ausgabe 18/2019
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Im Rahmen der Umsetzung der Ökodesign-Richtline 2009/125/EG (Energy-related-products-directive), die eine Rahmenrichtlinie darstellt, gilt seit dem 1.1.2018 die neue EU Verordnung 2016/2281. Diese Verordnung enthält Mindestanforderungen an energierelevante Produkte, die innerhalb der EU in Verkehr oder in Betrieb gebracht werden.

Es handelt sich hierbei um Luftheizungsprodukte mit einer Nennwärmeleistung von bis
zu 1 Mega-Watt (MW) und um Kühlungsprodukte und Prozesskühler mit hoher Betriebs-temperatur mit einer Nennkühlleistung von bis zu 2 Mega-Watt und Gebläsekonvektoren. Sie gilt für Multisplit- und VRF-Klimageräte mit einer Kälteleistung ab 12 Kilowatt und für Kaltwassersätze für Klimaanwendungen mit Vorlauftemperaturen größer/gleich 2 Grad Celsius und für Kaltwassersätze für die Prozesskühlung zwischen 2 und 12 °C. Also Geräte zur Klimatisierung, die im Leitstellen- und Rechenzentrumsumfeld üblich sind.

Zur weiteren Begriffsbestimmung sei noch erwähnt, dass Produkte als „Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur“ bezeichnet werden, die „ … mindestens einen Kompressor, der mit einem elektrischen Motor betrieben wird oder werden soll, sowie mindestens einen Verdampfer umfasst … “.

Der geneigte Leser stellt sich jetzt die Frage: Warum berichtet der Sicherheits-Berater
über eine europäische Verordnung, die bereits seit fast zwei Jahren gilt? Antwort: Weil
sich nach unseren bisherigen Erkenntnissen wenig bis gar nichts dahingehend bei den
Herstellern getan hat, obwohl diese Richtlinie für die Hersteller und Vertreiber solcher
Geräte bindend und verpflichtend ist.

Innerhalb der Verordnung wird unterschieden zwischen der sogenannten Raumkühlung bzw. Komfortkühlung und der Prozesskühlung. Für Geräte der Raumkühlung wurde eine neue Effizienzkennzahl eingeführt, der sogenannte Raumkühlungsjahresnutzungsgrad mit der Abkürzung η sc . Für die Geräte der Prozesskühlung soll als Orientierungswert der SEPR (Seasonal Energy Performance Ratio) als Absolutwert gelten. Hersteller und Vertreiber solcher Produkte innerhalb Europas sind demnach seit Beginn 2018 verpflichtet, diese Angaben in ihren Produktdatenblättern anzugeben. Im Rahmen der Ökodesign Richtlinie gibt die Verordnung Grenzwerte an, die ab dem 1.1.2018 gelten und darüber hinaus höhere Grenzwerte, die ab dem 1.1.2021 wirksam werden. Darin wird deutlich, inwieweit diese Verordnung im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie ihre Aufgabe einer stetigen Verbesserung der Energieeffizienz erzielen will.

Im Folgenden sind die entsprechenden Mindestgrenzwerte sowohl für die Komfortklima-tisierung, als auch für die Prozesskühlung dargestellt:

Die Richtlinie beschreibt somit den heutigen Entwicklungsstand der Energiekennzahlen, die sich im Laufe der Zeit der Realität angepasst haben. Geht man von den gängigen Arbeitszahlen aus, so ist der EER (Energy Effizient Ratio) nur das Verhältnis von erzeugter Kälteleistung zur eingesetzten elektrischen Antriebsleistung eines Kälteerzeugers bei 100 Prozent Auslastung und einer Außenlufttemperatur von 35 Grad Celsius. Ein Wert, mit dem man nicht sehr viel anfangen kann, da dieser nicht die unterschiedlichen Betriebsstufen des Systems in Abhängigkeit seiner Auslastung und den entsprechenden Außenlufttemperaturen berücksichtigt. Innerhalb der Ökodesign-Richtlinie wird von den Normbedingungen abgewichen, indem man unterschiedliche Betriebsarten (Teillast, Volllast, Standby, etc.) berücksichtigt. Daraus entstanden die saisonalen Arbeitszahlen SEER (Seasonal Energy Efficiency Ratio) und SEPR (Seasonal Energy Performance Ratio). Dadurch liegen diese Werte deutlich näher am tatsächlichen Verbrauch der Anlagen. Bei der Ermittlung des Raumkühlungsjahresnutzungsgrades ηsc wurde noch ein Umwandlungskoeffizient CC=2,5 eingeführt. Dieser stellt den geschätzten durchschnittlichen Wirkungsgrad der Strom-erzeugung in Europa mit 40 Prozent dar.

Damit man sich unter den neuen Dimensionen des ηsc-Wertes etwas Vertrautes vorstellen kann, anbei eine kleine Umrechnungsformel:

SEER = (η+3):40 oder η = (SEER:2,5) * 100 – 3

So kann man zumindest für sich und den Kunden ermitteln, ob der Gerätehersteller von Komfortkühlanlagen, bei Vorliegen der SEER-Kennzahl, die Mindestleistungszahlen gemäß der Ökodesign-Richtlinie erfüllt – obwohl er eigentlich zur Angabe verpflichtet ist.

Auch wenn alle Hersteller in ihren Produktunterlagen die erforderlichen Arbeitszahlen angeben, was bisher noch nicht der Fall ist, sind diese dann auch korrekt und nach-vollziehbar? Die entsprechenden Marktaufsichtsbehörden, die für die Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie zuständig sind, scheinen hier überfordert. Nach Aussagen einiger
Hersteller auf dem Markt, die es mit der Effizienz und somit mit der Energieeinsparung ihrer Produkte ernst meinen, gibt es genügend Hersteller, die ihrer Verpflichtung, die Verbraucher über die Effizienz ihrer Produkte richtig zu informieren, nicht nachkommen. Die Angaben geschönter Gerätekennzahlen, bei wie immer am Markt vorhandenen schwarzen Schafen, macht es dem Rest der Anbieter schwer, dabei wettbewerbsfähig zu bleiben.

gaben der cci Dialog GmbH bietet die Firma Airdeal International Air Conditioning Ltd. aus Großbritannien einen kostenlosen Testservice an. Dieser soll es ermöglichen, verdächtige Konkurrenzgeräte in ihren Labors in Leeds, Großbritannien, zu testen und somit die Effizienzansprüche zu überprüfen. Zumindest eine Möglichkeit, der Sache auf den Grund zu gehen – allerdings wohl kaum die richtige Lösung bei bereits verbauten Produkten.

Gut gemeinte Verordnungen sind in erster Linie der richtige Weg, aber ohne Kontrolle, inklusive entsprechenden Konsequenzen bei Zuwiderhandlung, machen all diese Vorhaben wenig Sinn. Nimmt man sich die Laufzeit eines Kaltwassersystems für die Kühlung eines Rechenzentrums mit ca. 15 Jahren als Beispiel heraus, dann kann man bei nur geringfügigen Abweichungen im SEPR bereits sehr viel Energie einsparen und somit Emission vermeiden.

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