Bei der Planung eines Bibliothekneubaus oder auch bei einer Renovierung einer Bestandsbibliothek ist in jedem Fall ein übergreifen-des Sicherheitskonzept zu erstellen. Dieses Konzept sollte sich allerdings mit allen Formen der Sicherheit auseinandersetzen, sodass folgende Sicherheitsbegriffe berücksichtigt werden:
- Gebäudesicherheit (Zugangssicherheit, Gebäudeverschluss, Außenhautsicherung, Absicherung von Sonderbereichen und Perimetersicherung u. v. m.)
- Mediensicherung (Schutz der Bücher, Datenträger, Karten, Handschriften etc. vor Entwendung und Beschädigung)
- Brandschutz (behördlich geforderte bauliche Brandschutzmaßnahmen und übergeordnete Brandschutzmaßnahmen wie z. B. Detektion zum Medienschutz)
- Wasserschutz (Schutz der Medien vor Wasser von innen und außen)
- Arbeitsschutz (Einhaltung der Arbeitsschutzrichtlinien am Arbeitsplatz, Schutz der Mitarbeiter vor Angriffen oder Belästigungen durch Gäste etc., Awarenessmaßnahmen)
- Datenschutz (Einhaltung der DSGVO, der Datenschutzgrundverordnung)
Als Sicherheitsberater interessieren uns vorrangig die Themen der Gebäudesicherung und der Mediensicherung. Für die Bibliothek selbst spielt vor allem die Anforderung einer hohen Kundenzufriedenheit eine oft wesentlichere Rolle. Diese beiden Ziele sind nicht unbedingt in allen Teilen gleichwertig umsetzbar, da sie sich manchmal widersprechen.
Nehmen wir hierzu als Beispiel den Umgang mit wertvollen Stücken, die Interessierten, wie zum Beispiel Forschern innerhalb eines Bereiches der Bibliothek, zur Ansicht vorgelegt werden. Zu dieser Zeit besteht für das zu schützende Medium keinerlei physischer Schutz gegenüber einer Entwendung oder sogar Zerstörung durch den Gast. Einzig die personelle Aufsicht, die sich innerhalb des Bereiches aufhält, kann eingreifen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass in diesem Lesesaal genügend Aufsichtspersonal zugegen sein muss, um diese Leserschaft zu beaufsichtigen.
Ein Sicherheitsberater würde in dieser Situation eine zielgerichtete Videoüberwachung für jeden einzelnen Leseplatz empfehlen. Kameras wirken präventiv, können (in Teilen auch automatisiert) helfen, kritische Situation zu erkennen und sorgen mit entsprechen-den Bildspeichern dafür, dass Beschädigungen oder auch Diebstahl einer Seite oder Karte aus einem Buch dokumentiert werden. Somit stellen sie eine Entlastung der Aufsichtsperson dar, da nun nachweisbar ist, dass ein bestimmter Leser die Tat begangen hat und niemand sonst. Solch eine technische Lösung mit Videoüberwachung, wie man es auch im Umgang mit großen Geldmengen, z. B. bei Zähltischen, kennt, lässt allerdings bei so manchen Bibliotheksdirektoren sozusagen die rote Lampe angehen. Der Leser könnte sich durch die Videokameras beobachtet und in seiner Arbeit behindert fühlen. Solche Argumente führen im Bereich von Arbeitsplätzen mit entsprechender Kritikalität oft zu einem Verzicht auf Videoüberwachung. Die Argumentation eines Betroffenen könnte also auch in dem hier geschilderten Fall tragfähig sein.
Zum Teil werden in solchen Sonderlesesälen Kulturgüter vorgelegt, die als Unikate einen unwiederbringlichen Wert besitzen. Zum Schutz solcher Güter sollte unserer Meinung nach eine Abwägung der gegensätzlichen Interessen die Befindlichkeiten der Leser etwas relativieren. Die Kombination der technischen Überwachung mit der personellen Kontrolle stellt neben anderen Sicherheitsvorkehrungen eine durchaus verhältnismäßige Schutzfunktion dar.
Für die Absicherung der üblichen Lesemedien, zum Beispiel Bücher zu wissenschaftlichen oder historischen Veröffentlichungen für Studenten und andere Interessierte, werden vorrangig RFID-Chips (radio-frequency identification) eingesetzt. Mit entsprechenden Detektoren an den Ausgängen lässt sich überwachen, ob ein Medium unberechtigt mitgenommen wird. Aber auch die Ein- und Ausbuchungen können mit solch einem System verwaltet werden. Beschädigungen lassen jedoch so nicht vermeiden. Sie lassen sich auch künftig nur durch eine sofortige Kontrolle bei der Rückgabe eindämmen. Üblicherweise erfolgt diese Kontrolle, wenn überhaupt, erst bei routinemäßigen Revisionen, die vom Zeitpunkt der potenziellen Beschädigung weit entfernt liegen. Somit ist eine Nachverfolgung nur schwer möglich.
Der Zielkonflikt zwischen einer anzustrebenden Offenheit einer Bibliothek mit ungehinderten Zugänglichkeiten für die meisten Be-reiche und einer angemessenen Überwachung und Kontrolle bleibt jedoch weiterhin bestehen. Geeignete Maßnahmen zur Lösung dieses Dilemmas zwischen Offenheit auf der einen Seite und Schutz auf der anderen Seite können nur gefunden werden, wenn sich bauliche, technische und personelle Sicherheitsvorkehrungen gegenseitig unterstützen.

