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Elektrotechnik

„E-Check®“: Was ist das eigentlich? Und wenn ja, warum?

Ausgabe 3/2022
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Ausgabe 3/2022
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Die etwas diffuse Antwort, die viele von uns parat hätten, wenn man ihnen die erste Frage in der Überschrift stellen würde, wäre: „Naja, irgend so eine Elektroprüfung“. Tatsächlich wird der Begriff „E-Check®“ im allgemeinen Sprachgebrauch heute für so ziemlich alles verwendet, was mit dem Prüfen von ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Geräten im Privatbereich und bei gewerblicher Nutzung in Zusammenhang steht.

Ob diese diffuse Unverbindlichkeit nun Zufall oder Absicht ist, sei einmal dahingestellt. Erschaffen und vermarktet wurde der Begriff jedenfalls durch den Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH, einem Branchenverband der Elektrofachbetriebe also. Hier hat man sich offensichtlich vor mehreren Jahren einmal und sicher nicht ganz uneigennützig überlegt, dass man für die Instandhaltung von Anlagen und Geräten ein griffiges Marketingkonzept erschaffen muss, welches man dann „E-Check®“ taufte. „Wiederholungsprüfung gemäß VDE 0105-100“ hört sich halt nicht so sexy an.

Die entsprechende Website lässt klar erkennen, dass es bei der Zielrichtung des E-Check® eigentlich um Wohnobjekte geht. Hier werden Verantwortlichkeiten mit der Gießkanne verteilt – angesprochen werden gleichermaßen Eigentümer, Vermieter, Mieter und Hausverwaltungen. Frei nach dem Motto: Irgend jemand wird schon anbeißen. Untermauert wird die Notwendigkeit eines E-Check®s auf der entsprechenden Webseite mit allerlei Gerichtsurteilen und diffusen Aussagen sowie Verweisen auf VDE-Bestimmungen. Unberücksichtigt bleibt in der Argumentation, dass Normen und Bestimmungen weder Gesetze noch Verordnungen sind und damit als unzweifelhafte juristisch verbindliche Verpflichtung für die Notwendigkeit des E-Check®s kaum in Frage kommen. Allein die Aussage des entsprechenden Siegels „Geprüft nach VDE“ lässt Interpretationsspielraum in alle Himmelsrichtungen offen, denn anhand der schier unfassbaren Anzahl an jemals publizierten VDE-Bestimmungen lässt sich mit Sicherheit behaupten, dass irgendeine Bestimmung schon zutreffen wird und man mit gutem Gewissen behaupten kann, dass eine Anlage nach VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. geprüft ist, Aussagekraft gleich null.

Schaut man nun einmal in dieses VDE-Regelwerk, so findet man für ortsfeste Anlagen Prüfungen bei der ersten Inbetriebnahme und Wiederholungsprüfungen. Für die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten gilt dies ebenso. Für die angesprochene Zielgruppe kommt dann eigentlich nur eine Wiederholungsprüfung der ortsfesten Anlagen sowie eine Prüfung der ortsveränderlichen Geräte in Frage. Warum man dies nicht von Anfang an so klar benennt, ergibt sich möglicherweise aus den Inhalten, die im Rahmen eines E-Check®s noch angeboten werden: Gern und bereitwillig kümmert sich nämlich das Fachhandwerk auch noch um Rauchwarnmelder, Zutrittskontrolle, Videoüberwachung, Datennetze, Einbruchmeldeanlagen, Blitz- und Überspannungsschutz und dergleichen. Der Kunde, der zumeist elektrotechnischer Laie ist, kann hier kaum abgrenzen zwischen notwendigen und sinnvollen Maßnahmen einerseits sowie einem Beiwerk, das eher einen Nice-to-have-Charakter besitzt, andererseits. Insofern ist die Leistung für ihn kaum verifizierbar und es könnte sein, dass er mit Rechnungsstellung eine große Überraschung erlebt.

Halten wir also fest:

  • Beim „E-Check®“ handelt es sich nicht um eine eindeutige klar abgegrenzte Leistung, sondern um eine diffuse Ansammlung verschiedenster Prüfroutinen.
  • Der Endkunde hat durch seinen Laienstatus kaum Steuerungsmöglichkeiten bezüglich des Umfanges der Tätigkeiten.
  • Das Prüfsiegel und die Aussagekraft sind nur bei Vorlage entsprechend detaillierter Protokolle aussagekräftig und im Schadensfall nützlich.

Im gewerblichen Bereich sollte die Begrifflichkeit „E-Check®“ bestenfalls gar nicht genutzt werden. Verordnungen aus dem Bereich der Arbeitssicherheit sowie berufsgenossenschaftliche Regelwerke benennen klare Aufgabenstellungen bezüglich Erst- und Wiederholungsprüfungen ortsfester und ortsveränderlicher Systeme. Dem ZVEH sei es gegönnt, hier eine Marke etabliert zu haben, die sozusagen oft in den Mund genommen wird. Es bleibt jedoch das Gefühl zurück, dass beim Beschreiben der Notwendigkeit von Prüfungs- und Instandhaltungsmaßnahmen nicht klare Fakten genannt werden, sondern mit dem Darstellen diffuser Schadensszenarien nicht geprüfter Anlagen Umsatz generiert werden soll. Von einem angemessenen Instandhaltungsstandard im Privatbereich sind wir in Deutschland jedenfalls meilenweit entfernt. Der E-Check® bringt uns hier kein Stück weiter.

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