Bei Planung und Konzeption baulicher und technischer Anlagen gilt es, vielerlei Aspekte zu berücksichtigen. Die grundsätzlichen durch Fachplaner zu lösenden Aufgabenstellungen an die zu konzipierende Lösung sind oft in einem Lastenheft oder einem Anforderungskatalog niedergeschrieben. Weitere Aspekte bezüglich der Einhaltung öffentlicher bzw. anwendungsspezifischer Normen und Vorschriften kommen hinzu. Zu einer weitsichtigen Planung gehört es aber auch, für den Fall der Fälle einmal darüber nachzudenken, wie hoch ein potenzieller Sanierungsaufwand ausfallen könnte. Richtungsweisende Lösungen bei Planung und Ausführung können darüber ent-scheiden, inwieweit durch später ggf. notwendige Sanierungen Prozesse gestört oder ganz unterbrochen werden. Zwei praxisnahe Beispiele sollen verdeutlichen, wie sich dies in der Realität auswirken könnte.
Szenario 1
Beim Thema Entrauchung in Gebäuden gilt es immer, Möglichkeiten zu schaffen, eine eventuelle Verrauchung eines Bereiches oder eines Raumes zu beseitigen. Hierzu muss der Rauch beispielsweise auf natürlichem Wege (Fenster) oder technisch unterstützt (Entrauchungsanlage) abgeführt werden. Hin und wieder macht man sich das Leben leicht und legt im brandschutztechnischen Konzept fest, dass die Entrauchung innenliegender Räume über die anliegenden Flure und Büros geschehen kann. Damit hat man das Thema schnell vom Tisch. Und eigentlich rechnet man ja sowieso nicht damit, dass es einmal brennt oder raucht, sodass dieses Vorgehen oft gemeinhin akzeptiert wird.
Nun wären wir nicht der Sicherheits-Berater, wenn wir nicht den (Feuer-)Teufel an die Wand malen und genau dieses Szenario einmal gedanklich durchspielen würden. Auf geht´s:
Ein fensterloser innenliegender Raum jenseits des Flures wird als Besprechungsraum genutzt. Jemand vergisst, den Projektor auszuschalten und der daneben stehende Aktenordner behindert die Abführung der warmen Luft aus dem Gerät. So wird diese ungünstige Kombination von Brandlasten, Zündquellen und Sauerstoff irgendwann heiß, es fängt an zu rauchen. Das Ganze wird nicht sogleich bemerkt, sodass es sich zu einem handfesten, stark qualmenden Schwelbrand entwickelt.
Die irgendwann herbeigerufene Feuerwehr evakuiert nun den Bereich und sorgt dafür, dass der Schwelbrand gelöscht und eine weitere Ausbreitung verhindert wird. Zudem hat sie die Entrauchung sicherzustellen. Wie oben skizziert nutzt sie in Ermangelung von Alternativen Flure und Büros und reißt die Fenster auf. Irgendwann ist das Inferno besiegt und größerer Schaden ist abgewendet. Puh, gerade nochmal Glück gehabt!
Nun stelle man sich einmal vor, wie es in dem Bereich aussieht und wie es da riecht. Der Rauch hat sich über die kompletten Flure verteilt und durch einige Büros den Weg nach draußen gefunden. Wände, Böden und Decken sind teilweise verrußt. Genauso die technischen Einbauten, wie Beleuchtungsanlagen, EDV sowie das Mobiliar und alle möglichen Einrichtungsgegenstände. Bevor der Bereich wieder genutzt werden kann, steht eine umfassende Brandschadensanierung an. Kein Problem – ist ja alles versichert! Doch auf einmal tritt die Versicherung auf den Plan und fragt, warum der eigentliche Brandschaden nur eine vierstellige Summe beträgt, während der Sanierungsaufwand in den mittleren fünfstelligen Bereich geht. Und der wochenlange Ausfall des Büro- und Besprechungsbereichs ist kaum Gegenstand einer Versicherungsleistung.
Das ist genau die Stelle, an der man feststellen muss, dass die Konzeption der Entrauchung vielleicht doch nicht so weitsichtig war und man mit einer kleinen kanalgeführten und ggf. maschinell unterstützten Entrauchung den ganzen Aufwand hätte minimieren können.
Szenario 2
Ein weiteres Beispiel findet sich in der elektrotechnischen Versorgung von Rechenzentren. Hier ist es oft Aufgabenstellung, eine zweizügige Stromversorgung aufzubauen, oft als A- und B-Versorgung bezeichnet. Die beiden Pfade A und B sollen brandschutztechnisch gegeneinander abgetrennt sein. Das wird meist sehr konsequent gemacht, jedoch innerhalb der Pfade hin und wieder nicht in einer hinreichenden Kleinteiligkeit. So werden manchmal Schalt- und Verteilanlagen einerseits und USV-Anlagen (unterbrechungsfreie Stromversorgung) mit Batterien andererseits in einem Raum untergebracht, wohlgemerkt aber schon getrennt in System A und System B.
Aus verschiedensten Schadensfällen wissen wir, dass die Kondensatoren in den USV-Anlagen oder auch die Batterien hin und wieder
Brände verursachen. Die Schalt- und Verteilanlagen hingegen sind kaum die Ursache von Bränden. Würde man nun die USV/Batterieanlagen in einem eigenen Raum unterbringen und die entsprechenden Schalt- und Verteilanlagen in einem anderen Raum, könnte man bei einem USV-Brand oder Batteriebrand die Versorgung über die Schalt- und Verteilanlagen weiterhin sicherstellen. Ein weiterer Vorteil wäre auch hier, dass der Sanierungsaufwand räumlich auf die USV bzw. die Batterieanlage begrenzt wäre, während bei der Kombination USVen/Schaltanlagen auch Letztere von dem Schadenszenario betroffen sind.
Im kleinteiligen Fall könnte über einen USV-Bypass weiter zweizügig versorgt werden, auch wenn auf der einen Seite keine USV mehr genutzt werden könnte. Im Fall der Einraumlösung wäre aber der komplette Pfad out of order und man müsste sich auf nur noch einen Pfad verlassen. Insofern ist die Kleinteiligkeit dieser Versorgungssysteme immer anzustreben, weil hier die Verfügbarkeit auch für den Havariefall höher zu bewerten ist und ein eventueller Sanierungsaufwand auf die wirklich betroffenen Bauteile begrenzt wird. Dann bräuchte man aber statt zwei Elektroräumen (A und B) vier solcher Räume (A1/A2 und B1/B2).
Fazit
Es mag sein, dass die eingangs beschriebenen Einfachlösungen bauordnungsrechtlich korrekt sind und den behördlichen Anforderungen entsprechen. Es ist jedoch nie verboten, ein klein wenig weiter zu denken und in eigenem Interesse ein wenig mehr zu tun, als es das pure Baurecht verlangt.

