Software as a Service im Sinne einer Cloud-Anwendung kann man sich bei Brandmeldeanlagen und auch bei Einbruchmeldeanlagen kaum vorstellen. Diese funktionieren auch heute noch so, dass Melderpunkte in der Peripherie über eine Leitung mit einer Zentrale verbunden sind. Die Zentrale überprüft über die Leitung, ob alle Melderpunkte funktionsfähig sind, versorgt die Melderpunkte mit batteriegepuffertem Strom und wertet alle Alarmmeldungen oder Grenzwertüberschreitungen aus. Diese Aufgaben der Zentrale kann man, gemessen an konventionellen normgerechten Gefahrenmeldesystemen (noch) nicht in die Cloud verlagern und durch ein externes Unternehmen betreiben lassen.
Was aber durchaus möglich ist und auch durch einige Unternehmen angeboten wird ist Security & Safety as a Service in ganzheitlicher Betrachtungsweise. Hierbei springt das anbietende Unternehmen in die Rolle des Betreibers einer Gefahrenmeldeanlage und übernimmt jegliche Arbeiten und Investitionen, die mit dieser Anlage verbunden sind. Gegen einen monatlich festgelegten Betrag, den man in der Regel je angeschlossenem Melderpunkt berechnet, wird die Anlage vor Ort errichtet, in Betrieb genommen und in-stand gehalten, defekte Teile werden ausgetauscht und jemand kümmert sich um Alarm- und Störungsmeldungen. Manche dieser Contracting-Anbieter übernehmen auch alle Kosten, die durch Fehlauslösungen entstehen (z. B. für einen Feuerwehreinsatz).
Das Gefahrenwarnanlagen-Contracting bietet viele Vor-, aber auch einige Nachteile:
Vorteile
- Es fallen lediglich planbare Fixkosten an. Finanzielle Risiken sind somit auf ein Minimum reduziert.
- Im Unternehmen sind nur personelle Ressourcen zum Führen und Überprüfen des Contracting-Anbieters notwendig.
- Weiterbildungen für Mitarbeiter zum ordnungsgemäßen Betrieb entfallen.
- In der Regel hat man einen professionellen Partner, der für einen reibungslosen und rechtssicheren Betrieb der Anlage sorgt.
Nachteile
- Man gibt das Wissen über verbaute Anlagen und somit auch über die Funktionsweise aus der Hand.
- Insbesondere bei Einbruchmeldeanlagen sollte der Contracting-Anbieter in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Andern-falls kann es sein, dass die Anlage zwar keine Fehlalarme produziert, echte Alarmmeldungen aber ebenfalls unentdeckt bleiben (z. B. weil Melder zu unempfindlich eingestellt werden).
- In der Regel sind alle Contracting-Verträge zeitlich begrenzt. Vor einer Vertragsunterzeichnung sollte geregelt sein, wie mit den eingebauten Komponenten der Gefahrenwarnanlage nach Vertragsende umgegangen wird.
- Die Anforderungen an die Anlage müssen vertraglich fest geregelt sein. Notwendige nachträgliche zusätzliche Anforderungen können den Contracting-Preis in die Höhe treiben.
Fazit
Ja, prinzipiell funktioniert SaSaaS bei Brandmeldeanlagen. Es handelt sich dann aber nicht um eine Cloud-Anwendung, sondern viel-mehr um einen externen Betrieb von vor Ort installierten Anlagen.
In der Zukunft könnte man sich eine Auslagerung von Gefahrenmeldeanlagenzentralen in die Cloud durchaus vorstellen. Jedoch müsste hierzu dann auch das dann beteiligte Netzwerk hochverfügbar und so ausgestattet sein, dass alle normativ geforderten Funktionen der Zentrale und der zugehörigen Verkabelung übernommen werden können. Das ist derzeit noch nicht in Sicht.

