In einem Gefahrenmanagementsystem (GMS) werden alle sicherheitsrelevanten Meldungen aus allen Gefahrenmeldeanlagen und sonstigen technischen Anlagen der zu schützenden Liegenschaften angezeigt und bearbeitet. Zusätzlich werden alle relevanten Meldungen im System erfasst und bearbeitet, die über andere Wege (z. B. über Telefon oder persönliche Ansprache) übermittelt werden.
Nachdem in Teil 1 (Ausgabe 16) die grundsätzlichen Leistungsanforderungen an GMS-Software im Mittelpunkt standen, geht es dies-mal darum, dass ein einzusetzendes GMS mindestens folgende Funktionen bereitstellen sollte, da sie den Betrieb des GMS und die Abarbeitung der Meldungen wesentlich erleichtern.
- Erinnerung bei nicht abgearbeiteten Meldungen. Wenn Alarme und Meldungen nicht zur Bearbeitung angenommen wurden, muss eine Erinnerungsmeldung erzeugt werden. Das heißt je nach Priorität müssen den Meldungen Zeitfenster zur Bearbeitung zugeordnet werden können. Nach Ablauf der eingestellten Zeit muss im GMS eine Meldung erzeugt werden, dass Alarme bzw. Meldungen zur Bearbeitung anstehen. Nach einer weiteren einstellbaren Zeit muss ein Alarm im GMS eines anderen Standortes erzeugt werden, dass Meldungen am ersten Standort nicht zeitgerecht bearbeitet wurden. Die Zeitspannen müssen vom Administrator des Auftraggebers einstellbar oder deaktivierbar sein.
- Führung eines Wachbuches. Mit dem Wachbuch sollten alle Ereignisse und Tätigkeiten lückenlos dokumentiert werden und auch für die Dokumentation bedeutender Vorgänge herangezogen werden, beispielsweise Sicherheitskontrollen oder Schlüsselausgaben. Die tatsächlichen Schichtbesetzungen und Abläufe müssen eingetragen werden, z. B. Besetzung der Wachfunktionen, An- und Abwesenheiten, Einsätze und sonstige Vorkommnisse. Offene Vorgänge (z. B. Schlüsselverleih) müssen automatisch von Wach-buch zu Wachbuch übertragen werden, bis sie erledigt sind. Die Schichtübergabe wird durch das Wachbuch unterstützt: Jeder Mitarbeiter ist mit einem persönlichen Benutzernamen und Kennwort im GMS angemeldet. Unmittelbar nach Anmeldung des Mitarbeiters wird das elektronische Wachbuch mit Ereignissen der letzten Schicht und Wiedervorlagen aufbereitet angezeigt.
Nach Beendigung der Schicht muss das Wachbuch durch eine berechtigte Person abgeschlossen werden können.
- Im GMS müssen sich Massenmeldungen (z. B. bei Stromausfällen) zusammenführen lassen. Dazu müssen die Meldungen im System identifiziert, zu einer Sammelmeldung zusammengefasst und als Sammelmeldung in der Alarmliste angezeigt werden können.
- Für nicht unmittelbar bearbeitbare Meldungen muss im GMS eine Wiedervorlagefunktion etabliert sein. Damit können Alarme und Störungen für einen bestimmten Zeitraum aus der Alarm- bzw. Störungsliste entfernt werden. Nach Ablauf der frei einzustellenden Zeit ist der Alarm oder die Störung wieder in der Liste anzuzeigen. Es muss gewährleistet sein, dass kein Alarm und keine Störung „verloren“ geht. Dazu ist, unter anderem, bei jeder Anmeldung am GMS die Liste der in „Wiedervorlage befindlichen“ Alarme und Störungen anzuzeigen. Der Bearbeiter des GMS muss bestätigen, dass er die Wiedervorlage-Liste gesehen und geprüft hat.
- Für von dem Auftraggeber festzulegende Tätigkeiten muss im GMS eine Terminplanung vorhanden sein. In dieser müssen die Tätigkeiten (z. B. Abschaltungen von Brandmeldebereichen, Stellung von Brandwachen für Schweißarbeiten) erfassbar sein und eine Höchstgrenze für die Anzahl (z. B. drei Mitarbeiter verfügbar) der gleichzeitig eintragbaren und auszuführenden Tätigkeiten festzulegt sein. Der Disponent des GMS muss eine Warnung erhalten, falls die Höchstgrenze der Tätigkeiten in der Terminplanung überschritten wird. Gleichzeitig muss eine Funktion dafür vorhanden sein, dass benötigte Tätigkeiten automatisch durch das GMS durchgeführt und protokolliert werden (z. B.: Scharfschaltung der Einbruchmeldeanlage in bestimmten Bereichen um 22:00 Uhr, Unscharfschaltung der EMA in gestimmten Bereichen um 6:00 Uhr).
- In das GMS müssen verschiedene Standardsymbolbibliotheken, z. B. Erstellen von Feuerwehrplänen (gemäß DIN 14095), Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen (gemäß DIN ISO 23601), grafische Symbole für das Feuerwehrwesen (gemäß DIN 14034-6) etc.) integriert werden können.
- Im GMS muss eine Möglichkeit geschaffen werden, die Meldungsbearbeitung an einen anderen Standort (Standort B) zu verlagern, wenn am aktuellen Standort (Standort A) kein Bearbeiter mehr zur Verfügung steht. Dazu ist im GMS eine Umschaltmöglichkeit zu integrieren, die am Standort A anzeigt, dass die Umschaltung zum Standort B aktiviert ist. Die Bearbeiter am Standort B erhalten eine Meldung im GMS, dass die Meldungsbearbeitung von Standort A auf sie umgeschaltet wurde, bekommen alle Meldungen aus der Alarm- und Meldungsliste des Standortes A in ihrer Alarm- und Meldungsliste angezeigt und haben Zugriff auf alle Anlagen des Standortes A und alle Informationen aus dem GMS des Standortes A.
- Das GMS muss eine Funktion beinhalten, die es ermöglicht, für bestimmte Bereiche die Überwachung komplett zu deaktivieren, wenn der Bereich unscharf geschaltet ist (z. B. Unscharfschaltung der EMA an der Tankstelle und gleichzeitig Deaktivierung der Kameras für die Tankstelle).
Darüber hinaus gibt es bei der Software von Gefahrenmanagementsystemen eine Vielzahl von zu realisierenden Funktionen, die in einem dementsprechenden Projekt identifiziert und in die Software integriert werden müssen.

