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Planung

Infrastruktur für den Leitstellenbetrieb

Ausgabe 22/2020
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Ausgabe 22/2020
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Sicherheitszentralen und Leitstellen aller Art müssen eine sehr hohe Verfügbarkeit der Überwachungs- und Steuerungsfunktionen realisieren. Hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit sind in der Planung von Rechenzentren üblich und sowohl durch Maßnahmen der Infrastruktur als auch durch IT-Lösungen vielfach umgesetzt. Prinzipiell sind Anforderungen und Lösungswege also ähnlich. Doch für Sicherheitszentralen muss diese Anforderung in den meisten Fällen in kleinerer Fläche und auch vergleichsweise kleiner Leistung umgesetzt werden. Manchmal ergibt sich auch die Möglichkeit zur Nutzung der Infrastruktur eines Rechenzentrums mit erforderlichem Verfügbarkeitsanspruch.

Vorgaben für die Infrastruktur einer Alarmemfangsstelle (AES) finden sich in der EN 50518 in Kapitel 7. Allerdings nur für die Stromversorgung. Die Anforderungen an die Stromversorgung sind schnell aufgezählt:

  • Netzstromversorgung
  • Eine Notstromversorgung (USV und Netzersatzanlage) muss vorhanden sein, ausgelegt auf das 1,2-fache des maximalen Bedarfs
  • Eine USV muss bei Ausfall der Netzstromversorgung automatisch und unterbrechungsfrei die Versorgung übernehmen und auch wieder zurückschalten, wenn die Netzstromversorgung wiederkehrt. Überbrückungszeit: mindestens 10 Minuten
  • Die Netzersatzanlage muss über eine lokale Kraftstoffversorgung für 24-Stunden-Betrieb verfügen.

In der aktuellen Fassung ist keine Lüftungsanlage mehr gefordert und auch für die Klimatisierung der IT-Systeme oder der Arbeitsplätze, Anhaltspunkte zu elektrotechnischen Installationen etc. sind keine Inhalte zu finden. Beides ist aber für eine der EN 50518 entsprechenden AES dennoch erforderlich.

Für die Zentrale eines Wachschutzunternehmens ist die Umschaltung auf eine andere AES im Fehlerfall sinnvoll möglich, solange die Funktion auf die Aufschaltung der stark standardisierten Gefahrenmeldeanlagen (Einbruch, Überfall, Brandschutz) beschränkt ist. Kommen Videosysteme, Gebäudeleittechnik oder andere individuelle Kundenwünsche hinzu, wird eine reibungslose Übernahme der Funktionen aber in der Praxis schnell unrealistisch. Der Aufwand für die Schaffung von Schnittstellen, Datenpflege und Vorhaltung von Systemen zur Bedienung ist für mehrere Zentralen nicht wirtschaftlich.

Sicherheitszentralen von Unternehmen haben fast immer zusätzlich zur Sicherheit auch die Haustechnik oder kritische technische Systeme zu überwachen. Leitstellen in der Industrie oder für die Versorgung der Bevölkerung haben wenig Gefahrenmeldetechnik, aber regelmäßig individuelle und teils selbst entwickelte IT-Systeme für Überwachung und Steuerung im Einsatz.

Für diese Zentralen muss ein alternativer Ansatz zur Realisierung einer sehr hohen Verfügbarkeit gefunden werden. Die Risikoanalyse zeigt die Notwendigkeit auf und kann bei der Entwicklung der Strategie helfen. Bei der Entwicklung von technischen Maßnahmen bedarf es einer fundierten Planung.

Zur Orientierung: Für die Festlegung von technischen Maßnahmen können die DIN EN 50600 Infrastruktur von Rechenzentren oder ergänzend auch Zertifizierungskataloge von verschiedenen Anbietern herangezogen werden. Auch die DIN EN 50600 sieht eine Risiko- bzw. Geschäftsfeldanalyse vor, arbeitet zusätzlich aber mit festen Einstufungen für Infrastrukturmaßnahmen in vier Verfügbarkeitsklassen mit verständlicher Beschreibung für die erreichte Sicherheit. Das Regelwerk ist leider sehr umfangreich und mit einer Vielzahl von Soll-Anforderungen gespickt, sodass ein erfahrener Planer notwendig wird, um den Überblick zu behalten und eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für eine relativ kleine Leitstellenumgebung zu finden.

Kriterienkataloge von Zertifizierungsanbietern, z. B. TÜV.IT TSI, sind direkter und besitzen ebenfalls eine nachvollziehbare Einteilung in Stufen. Zusätzlich finden sich darin auch sinnvolle Dual-Site-Ansätze.

Welche Verfügbarkeitsstufe umgesetzt werden soll hängt von der Strategie bzw. vom Redundanzkonzept ab. Für die Sicherheitszentrale des Unternehmens sind zu betrachten:

  • die Redundanz der technischen Systeme, i. d. R. IT-Systeme
  • die Redundanz der Flächen an einem Standort und
  • die Redundanz durch mehrere Standorte

Besteht keine Standortredundanz, sollte je nach Verfügbarkeitsanspruch einer Sicherheitszentrale die Klasse 3 entsprechend der DIN EN 50600 angestrebt werden. Wendet man bei der Elektrotechnik bewährte doppelpfadige Versorgungsstrukturen an (A/B-Pfad), wie sie bei RZ-Infrastrukturen gängig sind, dann rückt hierfür sogar die Klasse 4 nahe. Nur zum Vergleich: Die Anforderungen der DIN EN 50518 an die Stromversorgung bewegen sich auf der Ebene von Klasse 1 der DIN EN 50600. Hochverfügbarkeit geht anders.  Das bestätigt wieder einmal, dass Normen eben keine Kochrezepte sind, die bedenkenlos 1:1 übernommen und umgesetzt werden können.

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