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Sicherheitsplanung

Das (vermeidbare) Elend mit den Dachöffnungen

Ausgabe 7/2024
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Ausgabe 7/2024
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Technische Anlagen erfordern einen Zugang auf die Dachfläche, der nicht zwingend über einen Zugang von einem Treppenhaus sichergestellt werden kann. Deshalb möchte man gerne die unterschiedlichen Funktionen der Rauchableitung, Zugänglichkeit und Einbruchhemmung in einem Produkt integrieren. Bei der Suche nach einem Hersteller wird es dann sehr schwierig bis unmöglich, eine Lösung zu finden. Nachfolgend ein paar praktikable Hinweise zur Umsetzung.

  1. Die Lichtkuppel im Treppenraum soll fünf Funktionalitäten erfüllen:
    1. Eine Öffnung zur Rauchableitung mit einem vom Brandschutzplaner vorgegebenen freien Querschnitt, der jederzeit zur Verfügung stehen muss. Das heißt, bei Auslösung der RDA-/RWA-Anlage muss die Kuppel sofort aufgehen und die Rauchableitung sicherstellen.
    2. Der Treppenraum soll eine natürliche Belichtung haben. Dazu wäre es notwendig, die Öffnung im Dach lichtdurchlässig auszustatten.
    3. Die Begehbarkeit des Daches ist sicherzustellen. Dazu ist es notwendig, entweder eine Leiter an die „Dachluke“ anzusetzen oder eine Lichtkuppel bzw. einen Flachdachausstieg zu finden, der über eine integrierte ausziehbare Treppe funktioniert.
    4. Es ist eine Einbruchhemmung der Widerstandsklasse RC3 bzw. RC2 für das Bauteil im geschlossenen Zustand bzw. P5A/P4A (Durchwurfhemmung) bei integrierten Verglasungen auf Grund des Sicherheitskonzeptes und der Ausprägung der Schutzzonen umzustellen. Dies bedeutet, dass das Element in Gänze diese Qualitäten aufweisen muss oder man integriert eine sogenannte Einbruch- und Auffangsicherung als Vergitterung unterhalb der Lichtkuppel. Mit der Vergitterung ist jedoch die Begehbarkeit auf das Dach ausgeschlossen. Die Integration einer Gitterklappe unter Berücksichtigung der Integration einer Leiter oder Treppe zur Begehbarkeit erscheint konstruktiv möglich, wird aber unter Bedienaspekten sehr komplex.
    5. Es wird die Integration zusätzlicher Überwachungskontakte (Öffnungs-/Verschlussüberwachung bzw. Überwachung auf Durch-stieg) gefordert. Auf dem Dach sollte die Betrachtung eines „Einbruch“ ortsbezogen und unter Berücksichtigung der Umgebung und sonstiger Überwachungen erfolgen, weil dies in der Regel einen Täter voraussetzt, der über den Luftraum unerkannt auf das Dach gelangt.
  2. Eine Umsetzung aller Anforderungen, wie in den vorigen Punkten beschrieben, ist aus unserer Sicht baulich und technisch möglich. Es sind allerdings Sonderanfertigungen nötig, die entsprechend preislich teuer und im Betrieb durch die Komplexität auch störungsanfällig sein können.
  3. Deshalb würden wir Ihnen bei solchen Fragestellungen immer empfehlen, auf im Markt vorhandene Standardlösungen zu setzen. Dies sind Lichtkuppeln mit dem erforderlichen lichten Querschnitt, unter denen Gitter mit der geforderten Einbruchhemmung zur Rauchableitung angebracht sind. Für die Zugänglichkeit gibt es (durchaus auch verglaste) Dachausstiege mit integrierter ausziehbarer Treppe und notwendiger Einbruchhemmung. Beide können entsprechend auch mit Überwachungskontakten ausgestattet werden.

Dies bedeutet zwar im Ergebnis die Installation zweier Dachdurchführungen mit den entsprechenden Abdichtungs- und Anschlussarbeiten statt einer. Im Ergebnis ist dieser Mehraufwand überschaubar. Und im Markt bewährte und funktionierende Lösungen bieten den Vorteil, dass diese im laufenden Betrieb (fast) immer funktionieren.

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