Sie mieten für Ihr Unternehmen bzw. für ihre Niederlassung oder Ihr Vertriebsbüro ein Büro an. Gern möchten Sie dieses, ähnlich wie am Hauptsitz, gleichwertig sichern. In Bürogebäuden mit unterschiedlichen Nutzern ist die Zahl der Geschäfts- und Büroeinbrüche in den letzten Jahren aufgrund besserer Sicherheitsmaßnahmen und gestiegener Aufklärungsquoten zurückgegangen, doch dies kann kein Grund sein, die Hände in den Schoß zu legen. Auch haben Eigentümer bzw. Vermieter erkannt, sich bei den Vermietungen um das Thema „Sicherheit“ kümmern zu müssen. Nur zu oft muss der gewerbliche Mieter Kompromisse eingehen oder teuer nachrüsten, weil die technischen und baulichen Gegebenheiten zusammen mit den rechtlichen Aspekten nicht passen. Vielleicht helfen die nachfolgen-den Ausführungen, bereits bei der Bürosuche (Mieter) bzw. Projektentwicklung (Vermieter) Anforderungen für die notwendige Sicherheit zu definieren.
- Die beste mechanische Sicherung nutzt nichts, wenn Sie bei vermeintlichen oder tatsächlichen Angriffen nicht frühzeitig darüber informiert werden. Dies kann eine vorgelagerte Videoüberwachung leisten, aber auch eine klassische Einbruchmeldeanlage. Kaum ein Projektentwickler wird auf eigene Kosten solche Anlagen vorsehen. Nur wenn die entsprechenden Vorrüstungen, z. B. Überwachungskontakte in den Türen und Fenstern bzw. mindestens die Sicherstellung der Kabelführungen (und Revisionsklappen innerhalb der Bauelemente), gegeben sind, kann jeder Nutzer nach seiner individuellen Risikobetrachtung die entsprechenden Schutzmaßnahmen ausführen lassen.
- Ähnliches gilt bei der mechanischen Härtung: Schön wäre es, wenn (wie es die DIN SPEC 18105 für Wohnungseingangstüren bereits vorsieht), eine RC2-Widerstandsqualität an den Nutzflächengrenzen grundsätzlich gegeben ist. Wände und Decken erfüllen konstruktionsbedingt oft diese Anforderungen, warum sollte man dies nicht auch bei den Zugängen (und zumindest in erdnahen Bereichen) und auch bei den Fenstern und sonstigen Öffnungen vorsehen? Die Mehrpreise dafür sind gar nicht so hoch!
- Ein immer wieder spannendes Thema ist die Zutrittsorganisation: Der Schlüssel ist eigentlich die einfachste Möglichkeit. Nur wird oft über die Brandmeldeanlage eine alle Nutzflächen umfassende und über den Generalschlüssel (Feuerwehr) alle Zylinder schließende Anlage gefordert. Hier bestehen unter Sicherheitsaspekten Bedenken, dass Dritte den eigenen Bürobereich schließen können, ohne dass man es mitbekommt. Eine detaillierte Schließanlagenplanung mit einer flexiblen Mandantenaufteilung sowie eine nachfolgende revisionssichere Schließanlagenverwaltung helfen, hier Bedenken abzubauen.
- Optimaler ist ein schlüsselloser Zugang, am besten mit dem eigenen Zutrittskontrollsystem. Nur muss ich auch in das Gebäude, sei es im Erdgeschoss oder aus möglichen Garagenflächen, gelangen können. Spätestens bei mehr als zwei Nutzern wird dies an den Gebäudezugängen technisch schwer umsetzbar, mit eigenen Ausweislesern die Tür anzusteuern. Es hat sich bewährt, dass hier der Projektentwickler sein eigenes Haussystem aufbaut und dann frühzeitig mit Interessenten klärt, welches System zum Einsatz kommen soll bzw. kann. Das kann am Ende auch das Smartphone sein, welches berührungslos die Freigabe bei vorliegender Berechtigung erteilt.
- In diesem Zusammenhang ein Hinweis zur Kommunikation: Hier setzt man weniger auf Klingelanlagen, sondern auf intelligente Sprechstellentechnik. Neben den internen Abhängigkeiten gilt es auch, die entsprechenden „Türöffnerkontakte“ festzulegen und umzusetzen.
- Was sich in der Technik einfach umsetzen lässt, führt bei der baulichen Durchdringung des Öfteren zu Umsetzungsschwierigkeiten. Das Schaltschloss X mit Ansteuerung aus der Zutrittskontrollanlage in der einbruchhemmenden Tür Y hat keine Zulassung bei der gleichzeitig als Feuerschutztür zu verbauenden Etageneingangstür. Ein zugelassener Türöffner Z mit einem mechanischen Schloss X in der genannten Tür besitzt alle Zulassungen, erfordert aber das manuelle Auf- und Abschließen. Und nur im verschlossenen Zustand ist die Einbruchhemmung gegeben. Hier wäre es wünschenswert, in Zukunft von den Türenherstellern, unabhängig ob Rohr- oder Vollblatttüren, Systeme auf dem Markt zu haben, die flexiblere und individuell konfigurierbare Lösungen ermöglichen.
- Ein gutes Beispiel ist dabei die Glasindustrie: Hier gibt es mittlerweile Rohrrahmentüren mit Glasfüllungen, welche in Flucht- und
Rettungswegen liegen, die Brandschutzanforderungen erfüllen und auch einbruchhemmende Eigenschaften aufweisen. - Und zum Schluss der Hinweis: Der Nutzen der besten Einbruchmeldeanlage, vieler Kameras oder einer Türzustandsüberwachung der Zutrittskontrolle bleibt zweifelhaft, wenn nicht geklärt ist, wo die Meldungen auflaufen, wer diese bearbeitet und wie die sich daraus ergebenen Interventionsmaßnahmen umgesetzt werden.

