Der erhobene Zeigefinger steht oft im Mittelpunkt, wenn Werbetexte zum Thema der notwendigen Prüfungen für elektrotechnische Anlagen und Geräte bei uns in die Redaktion flattern. So wird der Leser eines entsprechenden Mailings darauf hingewiesen, dass jeder, der elektrische Geräte und Arbeitsmittel im Betrieb nutzt (und wer tut das nicht?) verpflichtend Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben der DIN VDE 0701-0702, 0100-600 und 0105-100 durchzuführen hat.
Ein erster Faktencheck ergibt, dass in der VDE 0100-600 nur Erstprüfungen von elektrischen Anlagen beschrieben sind und diese Norm für die hier thematisierten Wiederholungsprüfungen keine Relevanz hat. Aber sei´s drum, besser mal eine Norm zu viel genannt als eine zu wenig.
Weiter wird in der Mail angemahnt, dass, wenn man die Vorgaben nicht umsetzt, im Ernstfall nachzuweisen ist, dass es auch unter Anwendung der Vorgaben zu einem Unfall gekommen wäre. Gelingt dieser Nachweis nicht, drohen ernstzunehmende Rechtsfolgen. Damit Prüfungen reibungslos und vorschriftsgemäß durchgeführt werden können, vermittelt ein Experte alle aktuellen Neuregelungen und Vorgaben zur Durchführung der Prüfungen. Und das online oder als Präsenztermin für knapp 700 Euro/Tag.
Man nimmt also den Mund ganz schön voll und illustriert das Ganze mit einer einschlägigen Teaserleiste. Meint man.
In dieser Leiste ist ein Mann mit Helm und Schutzweste zu sehen, der mit einem Messgerät vor einem kleinen Schaltschrank hantiert, dessen Hauptschalter sichtbar in Position „Ein“ steht. Hier frage ich mich: Was macht der da? Und womit macht er da etwas? Die letzte Frage ist leicht zu beantworten. Er hält offenkundig ein Messgerät des Typs „Voltcraft VC 150“ in der Hand. So eins habe ich auch. Es ist tatsächlich schon ca. 25 Jahre alt, der damalige Kaufpreis betrug nach meiner Erinnerung wohl ca. 70 DM.
Da das Messgerät also in der Redaktion vorliegt, haben wir uns mal den Spaß gemacht zu überlegen, was der Prüfer denn da genau treibt. In der Anzeige ist deutlich die Zahl „1452“ zu lesen – ohne Komma. Das Messgerät in seiner Hand ist entweder auf den Messbereich 750 Volt Wechselspannung (VAC) eingestellt, oder auf den Bereich 200 Ohm (Ω):
p Entweder misst das Gerät also 1,4 kV, dann wird das Gerät, dass für maximal 1 kV zugelassen ist, überlastet. Zudem arbeitet der Prüfer dann nicht in einer Niederspannungsanlage, wodurch ganz andere Normen zu beachten wären.
p Oder es misst 1,4 kΩ, bei dem gewählten Messbereich ebenfalls nicht plausibel.
Dieser erste Widerspruch lässt sich nicht auflösen. Handelt es sich etwa um ein eher glücklos ausgewähltes Zufallsfoto?
Ignorieren wir dies und nehmen an, der Prüfer will im Kontext zum beworbenen Schulungsangebot eine Wiederholungsprüfung nach VDE 0105-100 durchführen. Leider ist dieses Messgerät aber für kaum eine der vorgeschriebenen Prüfungen, wie die Messung des Isolationswiderstandes, des Schutz-Potenzialausgleiches oder der Schleifenimpedanz geeignet und ausgerüstet. Das Messgerät kann nun mal auf Grund seiner Heimwerkerausrichtung nicht die erforderlichen und auch normativ geforderten Prüfspannungen und Prüf-ströme zur Verfügung stellen. Und für die Messung der Schleifenimpedanz ermittelt man den Widerstand einer spannungsführenden Anlage – ohne speziell geeignete Messmittel kann das richtig ins Auge gehen.
Apropos geeignet, es gibt da ja auch noch die Messgerätekategorien nach IEC 61010, die Messgeräte in Überspannungs- und Arbeitsspannungskategorien einteilt und somit darüber entscheidet, welche Messmittel wo zum Einsatz kommen dürfen. Da nun die genannte Norm aber ca. 10 Jahre jünger als das in der Redaktion vorhandene Gerät selbst ist, ist dem Gerät so naturgemäß keine Kategorieeinteilung zu eigen – es ist einfach zu alt dafür. Damit darf dieses Gerät nur als eines der Kategorie CAT I bewertet und eingesetzt werden, das heißt in besonders geschützten Bereichen zur Anwendung kommen. Für den im Teaserbild gezeigten Anwendungsfall ist mindestens ein Gerät der Kategorie CAT III einzusetzen, alles andere ist auf Grund der Höhe möglicherweise auftretender transienter Überspannungen nicht zulässig.
Will man ein hochwertiges Schulungsangebot an den Mann bringen, sollte es glaubwürdig beworben werden. Eine Illustration mit einem antiquerten und völlig ungeeigneten Messgerät der Heimwerkerklasse ist hier sicher nicht zielführend.

