sicherheits-berater
Close

Login

Wenn Sie sich hier zum ersten Mal seit dem 09.02.2024 anmelden wollen, nutzen Sie bitte die "Passwort vergessen"-Funktion.

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.
Close

Passwort vergessen

Close

Gastregistrierung

Mit Ihrer Registrierung erhalten Sie für 4 Wochen kostenlos und unverbindlich Zugriff auf unsere Inhalte.

KRITIS

Nationale Wasserstrategie

Ausgabe 8/2023
  |  
  |  
Ausgabe 8/2023
  |  

Der vergangene März scheint ein guter Monat für das Wasser im Lande und weltweit zu sein. Diverse Instanzen kümmerten sich um die Themen Wasserversorgung, -knappheit und -sauberkeit:

  • Vom 22. bis 24. März 2023 stand die Versorgung der Menschheit mit sauberem Wasser bzw. die weltweiter Trinkwasserknappheit im Fokus der UN-2023-Wasser-Konferenz in New York (https://sdgs.un.org/conferences/water2023) auf der Tagesordnung. UN-Generalsekretär Antonio Guterres hielt dabei in ausdrücklichen Worten ausführlich fest, welchen Stellenwert Wasser für die Gesundheit der Menschheit besitzt. Darunter fand sich auch die Aussage: „Wasser steht für Frieden.“ Bei den Beschlüssen soll es sich um die bislang größte Initiative zur Rettung von Süßwasserökosysteme handeln.
  • Kurz zuvor hatten sich die Vereinten Nationen am 4. März 2023 auf ein (noch nicht rechtskräftiges) Abkommen zum Schutz der Hohen See geeinigt, das künftig die „Biologische Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt“ sichern soll. Bis dahin waren zwei Drittel der Ozeane praktisch als rechtsfrei – und damit schutzlos – betrachtet worden. Zum ersten Mal wird der Ver-trag auch eine Bewertung der Auswirkungen wirtschaftlicher Aktivitäten auf die biologische Vielfalt der Hohen See vorschreiben. (https://commission.europa.eu, Kurzlink https://bit.ly/3FY86El)
  • Zeitlich dazwischen gab es am 15. März 2023 einen Kabinettbeschluss zur Umsetzung der vom Bundesministerium Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit „Nationale Wasserstrategie“ und Verbraucherschutz vorgelegten „Nationalen Wasserstrategie“ (www.bmuv.de, Kurzlink https://bit.ly/3nfLKYb).

Unternehmen – ganz gleich, ob sie Wasser aufbereiten oder nutzen – können davon ausgehen, dass sie damit noch deutlich klarer ins Visier gesetzlicher Vorgaben geraten werden. So fordert die Nationale Wasserstrategie ausdrücklich die „zukunftsorientierte Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Stärkung resilienter Infrastrukturen (z. B. KRITIS-Dachgesetz, Vorsorge- und Sicherste-lungsgesetze)“. Der Sektor Wasser (Wasserversorgung und Abwasserentsorgung) zählt in Deutschland immerhin zu den Kritischen Infrastrukturen (KRITIS). So ist die Nationale Wasserstrategie explizit vernetzt mit einer Reihe anderer nationaler Strategien, z. B. mit dem Klimaschutzplan 2045, mit der Deutschen Strategie zur Stärkung der Resilienz gegenüber Katastrophen und mit der Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen.

Die Pläne der Regierung zur Nationalen Wasserstrategie sehen 10 Strategien mit insgesamt 78 Aktionen (Umsetzungsmaßnahmen) vor. Zu den Strategien zählen z. B.:

  • „Den naturnahen Wasserhaushalt schützen, wiederherstellen, dauerhaft sichern – Wasserknappheit und Zielkonflikten vorbeugen
  • Gewässerverträgliche und klimaangepasste Flächennutzung im ländlichen und urbanen Raum realisieren
  • Nachhaltige Gewässerbewirtschaftung weiterentwickeln
  • Risiken durch Stoffeinträge begrenzen
  • Wasserinfrastrukturen klimaangepasst weiterentwickeln – vor Extremereignissen schützen und Versorgung gewährleisten
  • Leistungsfähige Verwaltungen stärken, Datenflüsse verbessern, Ordnungsrahmen optimieren und Finanzierung sichern“

Die 78 Aktionen zur Umsetzung der Strategien sind auf den Zeitraum bis 2030 fokussiert und sollen überwiegend kurzfristig bis 2025 begonnen werden. Dazu zählen z. B. wörtlich:

  • Einrichtung eines Niedrigwasserinformationssystems (NIWIS)
  • Wasserregister und Abbau von Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei Grundwasserentnahmen
  • Leitlinie für den Umgang mit Wasserknappheit entwickeln
  • Maßnahmen zur nachhaltigen Wassermengennutzung
  • Leitbild der „wassersensiblen Stadt“ weiterentwickeln und in Umsetzung bringen
  • Versiegelung reduzieren – Entsiegelungsprojekte stärken
  • EU-Null-Schadstoffaktionsplan umsetzen
  • BVT(beste verfügbare Technik)-Merkblätter zum Störfallrecht entwickeln
  • Herstellerverantwortung regeln
  • Wasserwirtschaftliche (technische) Regelwerke klimafitmachen
  • Sicherheitsstandards in der Wasserwirtschaft weiterentwickeln und etablieren
  • Hochwasser- und Küstenschutz nachhaltig stärken und zukunftsfähig gestalten
  • Stärkung der Wasserwiederverwendung
  • Auflage eines Bundesprogramms „klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft und Gewässerentwicklung“
  • Schaffung eines Forschungs- und Demonstrationsfelds für innovative Wasser- und Abwassertechnik
  • Wasseraspekte in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen ergänzen

Ebenfalls wichtig zu wissen: Die Nationale Wasserstrategie orientiert sich unter anderem am Vorsorge- und Verursacherprinzip, das nunmehr konsequenter umgesetzt werden soll. Was das im Einzelnen für Unternehmen und Behörden bzw. für die Leserschaft des Sicherheits-Berater bedeutet wird künftig sicher noch des Öfteren darzustellen sein.

Aus der Redaktion

Meist gelesen

Anzeige
SIMEDIA Akademie Sicherheitsechnik

Schwerpunkte

Login

Noch kein Abonnent? Hier geht es zu unseren Angeboten.