Viele kennen ihn gar nicht mehr: den Personen-Umlaufaufzug – umgangssprachlich auch als Paternoster bezeichnet. Etwa 200 Stück sind in Deutschland noch in Betrieb. Seit 1880 wurden solche Anlagen gebaut. 1905 gab es allein in Hamburg bereits ca. 80 davon, 1936 bereits 340 Stück. In Deutschland haben sie seitdem eine wechselvolle Geschichte hinter sich: 1972 untersagte man den Bau neuer Anlagen, 1994 und 2015 sollten alle Anlagen wegen des mangelnden Brandschutzes und der Gefährdungen bei der Nutzung stillgelegt werden. Die jeweiligen Verordnungen wurden jedoch jeweils zurückgezogen und es bestand Konsens, dass sich die Betreiber der Personen-Umlaufaufzüge verpflichten, durch zusätzliche Maßnahmen Gefährdungen bei der Benutzung zu vermeiden. Heute geht man von etwa 200 in Betrieb befindlichen Paternostern aus.
Man muss einfach einmal damit gefahren sein: Man wartet, bis sich der Boden Holzkabine fünf Zentimeter über dem Fußboden befindet und geht dann mit Schwung hinein. Es ruckt, knarrt und wackelt. Raus geht es genauso, nur eben andersherum. Und man ist froh, wieder festen Boden unter den Füssen zu haben.
Anfang Februar 2023 kam ein Mensch bei der Nutzung eines solchen Aufzuges in Braunschweig ums Leben. Am 25.5.2023 passierte ein Gleiches in Berlin. Alte Unterlagen weisen darauf hin, dass es bis 2002 einen tödlichen Unfall pro Jahr gab. Danach gibt es Informationen, dass es alle zwei bis vier Jahre ein solches Ereignis gab. Jetzt diese Unfallhäufigkeit: Es darf prognostiziert werden, dass die Stilllegung der Anlagen wieder auf die Tagesordnung kommen wird. Eigentlich zeigt uns gerade dieser Umgang mit besonderen technischen Anlagen, dass es wichtig ist:
- nicht nur Schilder aufzuhängen, die auf die besonderen Gefährdungen hinweisen.
Vielmehr ist das Risiko von Unfällen durch Einweisungen und ggf. praktische Übungen zu minimieren.
- auch unpopuläre Entscheidungen über den Nutzerkreis zu treffen.
Ein öffentlicher Personenkreis ohne Unterweisung sollte von der Benutzung ausgeschlossen werden. Und dies heißt konsequent eine personelle Überwachung (Unterweisung vor Ort) oder Zutrittsmaßnahmen im Umfeld, die eine öffentliche Nutzung dieses Bereichs ausschließen.
- W regelmäßige Überprüfungen zur Sicherheit vorzunehmen.
Es gibt auch bei diesen Anlagen mittlerweile Lösungen zur Verhinderung des Einklemmens. Warum sind diese nicht überall gegeben?
Bleibt zu hoffen, dass wir diese „Schätzchen“ auch noch einige Jahre in Betrieb erleben dürfen. Wobei fairerweise gesagt werden muss, dass das Prinzip des Rosenkranzes (www.t-online.de: „So wie die aneinandergereihten Perlen des Rosenkranzes beim Gebet durch die Finger gleiten, laufen die an den Ketten aufgehängten Kabinen in einer Endlosschleife“) mittlerweile mit den Umlauflagersystemen in der Logistik (Lagermanagement), die auf demselben Wirkprinzip beruhen, weiterleben wird.

