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Brandschutz

Was nun, Herr Normung?

Ausgabe 11/2022
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Ausgabe 11/2022
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Wer sich im gewerblichen bzw. privaten Umfeld mit Rauch- und Rauchwarnmeldern beschäftigt, kennt die in der Norm vorgegebenen Austauschfristen für die Melder, die je nach Bauart zwischen fünf und zehn Jahren betragen. Durch die Einführung der Rauchwarnmelder-Pflicht in den ersten Bundesländern (z. B. 2012 in Rheinland-Pfalz) müssen in den nächsten Wochen und Monaten viele ausgetauscht werden.

Auf der anderen Seite liest man in vielen Interviews bzw. erlebt es in der täglichen Praxis, dass elektronische Komponenten fehlen. Nach Auskunft eines Anbieters von Rauchmeldern sind einzelne Chips derzeit wegen nicht funktionierender Lieferketten oder Produktionsausfällen in Asien nicht oder bedingt nur für den ca. zehnfachen Preis lieferbar. Das heißt, bei rund 150 Bauteilen und einigen Chips kann die Fertigung nicht beginnen und die Komponenten können dem Markt nicht angeboten werden. Und die geplanten Produktionserweiterungen in Europa werden sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Kann ich deshalb auf den Tausch verzichten oder ihn zumindest um einige Monate oder Jahre verschieben? Meine Servicefirma wird auf mich zukommen und auf den Tausch verweisen. Gleichzeitig wird sie aber mitteilen müssen, dass sie auf Grund der pandemie- und kriegsbedingten Situation sich außerstande sieht, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen. Weswegen sie auch jede Haftung ablehnen wird. Und als Betreiber steckt man in der Zwickmühle, dies zu akzeptieren (also die Haftung zu übernehmen) oder zusätzliche Maßnahmen zu veranlassen (die zur Risikominimierung beitragen, aber auch mehr Geld kosten). Bleibt ein dritter Aspekt: Sind nicht Bauteile, die regelmäßig kontrolliert und gewartet werden, auch nach fünf, acht bzw. zehn Jahren nicht in einem funktionierenden Zustand, um die gewollte Überwachung sicherzustellen? Ist es nicht an der Zeit, auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit die Bauteile bzw. Chips so lange zu nutzen, bis diese ihre eigentliche Aufgabe nicht mehr erfüllen? Und kann man nicht auch die heutigen Möglichkeiten von KI einbeziehen?

Eine vorbeugende Instandhaltung ist in guten Zeiten sicherlich eine super Idee. Nur in schwierigen Zeiten muss man sich Gedanken machen, wie wir mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen umgehen – und dabei auch als Gesetzgeber bzw. Normengremium genau diese Vorgehensweise mit in die Anforderungen implementieren. So kann Unsicherheit bei den Nutzern bzw. Anwendern verringert werden und die Industrie dazu beitragen, die vielfältigen Engpässe bei Herstellung und Bereitstellung zu minimieren (z. B. verstärkte Bereitstellung in neue Projekte).

Und ein weiterer Aspekt zur Diskussion: Schaffen es Hersteller von sicherheitstechnischen Anlagen zu Lösungen zu kommen, die ähnlich wie in der IT ein Plug-and-Play möglich machen? Diese bedeutet für den Anwender eine einfachere Installation, Bedienung und Anzeige. Vielleicht sagt Ihnen dann auch eine freundliche Stimme an der Decke: „Überwachung bald nicht mehr gewährleistet. Bitte Melder 246/1 in zwei Wochen austauschen!“ Wenn nur ein neuer Melder lieferbar wäre …

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