Lange Zeit blieb das Thema Wasserfluten gleichbedeutend mit Hochwasser, wurde also schnell Anrainern von Flüssen und Meer zugewiesen. Nicht nur Rheinanlieger wissen ein Lied davon zu singen, dass in den letzten Jahren gehäuft Hochwasserereignisse mit ungewöhnlich hohen Pegeln auftraten. Als Bezugs- oder auch Gefahrengröße wurde und wird ein theoretischer statistischer Wert herangezogen, nämlich das 100- bzw. 200-jährige Hochwasser. Solch statistische Werte sind zum Teil fehlerbelastet, weil vor 200 Jahren die Messgenauigkeit fehlte, können aber als Mindestanforderung herangezogen werden, ab wann und wie weit man sich Gedanken machen muss.
Steigende Pegelstände treten aber auch an Flussläufen auf, denen die Statistik bislang keine Aufmerksamkeit zuwandte – und hier sprechen wir nicht nur von Ahr und Oder. Wer im Sommerurlaub breite Flussbecken überquert, in denen das Rinnsal an Bach kaum auszumachen ist, muss nur im Frühjahr zur Schneeschmelze wiederkommen. In den Bergen gilt schon lange jedes Unwetter als große Gefahr wegen auftretender Wassermassen und abrutschender Hänge.
Starkregenereignisse treten vermehrt auf und überfordern Kanalisation und Regenrinnen, weil beide auf Normalmaß, also die üblichen Umstände in Deutschland, dimensioniert wurden. Der Deutsche Wetterdienst bietet mit CatRaRE (Catalogue of Radar-based Rainfall Events) eine Übersicht der Starkregenereignisse seit 2001. Auf der Webseite kann man über ein Dashboard, das uns allen spätestens seit den täglichen Covid-Inzidenzmeldungen ein Begriff ist, die Ereignisse regional zugeordnet betrachten. Folgender Kurzlink führt zum Ergebnis von NRW: https://tinyurl.com/mura7eze (auf https://Wetterdienst.maps.arcgis.com). Immerhin 20 Prozent der Top 100 Niederschlagsmengen waren der Kategorie „extremer Starkregen“ zuzuordnen.
In Heft 21/2019 führte der Sicherheits-Berater ein Interview mit dem CRO (Chief Resilience Officer) Rotterdams, Jean Molenar, dessen Aufgabe in „nichts anderem“ besteht als bei der Stadtplanung dahingehend einzugreifen, dass neue Wohnungen und Unternehmensbauten dort errichtet werden, wo auch in 100 Jahren noch nicht das Meer Einzug gehalten hat.

Ähnlich vorausschauend kann und muss ein Wasserschutzkonzept sein. Es muss Erfahrungswerte aufnehmen, vorbeugende Maßnahmen beinhalten, Reaktionspotenzial aufzeigen und ständig auf Aktualität überprüft werden. Im Rahmen einer Risikoanalyse, die mindestens jährlich fortgeschrieben wird, müssen Schäden aus auftretenden Wassermassen und Maßnahmen zur Mitigation dieser Risiken regelmäßig erfasst werden. Dabei sind Hochwasser, Starkregenereignisse, aber auch Wasserschäden aus Defekten oder gar Sabotageakten gleichermaßen zu thematisieren.
Maßnahmen
- Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen fangen bei der Standortwahl an, so man denn noch die Wahl hat. Dazu ein paar Parameter:
- kein Standort in der Nähe von offenen Gewässern (Seen, Flüsse, Bäche, Küste)
- Vermeidung von ausgewiesenen Überflutungsgebieten
- keine Hanglage
- kein Grundstück, dessen Grasnarbe knapp über dem Grundwasserspiegel liegt
- kein Standort in der Nähe bzw. im Einflussbereich von Bauwerken der Wasserwirtschaft (Talsperren, Wasserbehälter etc.)
- Lässt sich ein solcher Standort nicht vermeiden, so sollten baulich-technische Maßnahmen bereits in der Bauphase realisiert werden. Bei Baumaßnahmen in Hochwassereinzugsgebieten ist daher zunächst ein Richtwert zu definieren, der für alle folgenden Hochwasserschutzmaßnahmen einzuhalten ist, beispielsweise der Hochwasserwert 200.
- Standard für solche Bauten ist heute die sogenannte weiße Wanne, bei der der Beton mit Zuschlagstoffen wasserfest(er) gemacht wird. Ergeben Bodenproben im Umfeld des Baukörpers einen erhöhten Sulfatgehalt, müssen spezielle Zemente, die kalkarm sind, eingesetzt werden. Außerdem muss der Beton möglichst dicht sein. Das Problem bei Sulfatgehalt im Erdreich ist die auftretende treibende Wirkung. Es bildet sich Ettringit, wodurch der Beton von innen zerstört werden kann.
- Überall dort, wo Öffnungen in ein Gebäude die Wanne durchbrechen, müssen ausreichende Schutzmaßnahmen vorgenommen werden. Kellerabgänge, Lichtschächte u. ä. sind mit druckwasserdichten Schotten oder Türen abzudichten. Besser noch ist es, das Wasser erst gar nicht in Schächte oder Kellerabgänge hineinzulassen, indem diese Öffnungen überdacht werden und das Wasser gezielt abgeleitet wird.
- Sollten mobile Schutzmaßnahmen errichtet werden, müssen diese ausreichend fundamentiert werden, damit sie nicht durch die Wucht des Wassers weggespült werden können. Werden mobile Schutzelemente, Sandsäcke oder Sperrbalken, unmittelbar vor Gebäudezugängen platziert, ist darüber nachzudenken, dass hinter diesen Schutzmaßnahmen – also im Eingangsbereich des Gebäudes – Sickerwasser auftreten kann. Dieses muss entsorgt werden können.
- In vielen Gemeinden werden zum Schutz vor Hochwasser Schutzwände installiert. Dies legt die Vermutung nahe, dass hinter der Schutzwand unbeschadet weitergelebt werden kann und erst bei Überschwappen des Wassers über die Schutzwand ein Schaden-potenzial auftritt. Dieser Gedanke ist jedoch schlichtweg falsch. Hochwasser von Flüssen führt auch zu einer zeitlich versetzten Erhöhung des Grundwasserpegels, dieser zum Phänomen des so genannten Qualmwassers. Dabei drückt das Wasser aus dem Erdreich, es bildet sich ein Teich ohne erkennbaren Zulauf. Dieser Effekt kann häufig auf Wiesen im Nahbereich von Flüssen aus-gemacht werden, vollzieht sich aber in ähnlicher Form auch um Bauwerke herum, die hinter einer Hochwasserschutzmauer im Grundwasser stehen. Auch bei nicht mit einer Bodenplatte gesicherten Innenhöfen muss mit diesem Phänomen gerechnet werden.
- Hochwasserschutz darf sich nicht allein auf Gebäude konzentrieren, sondern muss auch Bauteile erfassen, die keine ausreichende Masse als Gegengewicht zu den Auftriebskräften von Grundwasser besitzen. Als Beispiel seien hier unterirdisch verlegte Medienkanäle zu nennen. Hier ist der Statiker zum Schutz solcher Bauteile besonders gefragt.
- Bei weißen Wannen zeigt sich in den ersten Jahren nach Inbetriebnahme, an welchen Stellen noch Undichtigkeiten auftreten, die dann durch Injektionen nachgebessert werden müssen. Doch solche Leckagen treten auch noch Jahre nach Bauabschluss auf. Entsprechend sollten keine hochwertigen technischen Einrichtungen, z. B. ein Rechenzentrum, unmittelbar an die Außenhaut des Gebäudes gelegt werden.
- Um die Entdeckung auftretender Undichtigkeiten zu vereinfachen, ist es hilfreich, die Außenwände weiß zu tünchen, weil einsickerndes Wasser zur Braunfärbung führt. Außerdem sollten Inspektionen durch eine Minimierung von Installationen an den Außenwänden vereinfacht werden.
- Klassische Punkte zum Wassereintrag im Gebäude sind die für die Zuführung von Einspeisungen ins Gebäude erforderlichen Durchbrüche in den zuvor aufgebauten weißen oder schwarzen Wannen. Die Zuführungen müssen penibel abgedichtet werden. Das Dichtmaterial ist auf Resistenz gegen eventuell vorhandene Schadstoffe im Umfeld zu prüfen bzw. seinerseits mit einem Schutzanstrich zu versehen. Die Einführungen sind durch Zugentlastungen oder vergleichbare bauliche Maßnahmen so zu gestalten, dass mechanische Einwirkungen (durch Wasserauftrieb bzw. Absacken von Grund) keine Auswirkungen auf die Dichtung haben können.
- Beliebtes architektonisches Element sind geschlossene Innenhöfe, die ansprechend begrünt den Mitarbeitern in den daran gelegenen Büros einen angenehmen Ausblick verschaffen. An dieser Stelle kommen zwei Gefährdungsmomente zusammen. Zum einen sorgen die eingesetzten Pflanzen mit ihren Wurzeln dafür, dass Dichtungsmaßnahmen zerstört werden können. Wurzelwerk kann Abdichtplanen, aber auch Beton direkt angreifen – entsprechend ist eine geeignete Auswahl der Bepflanzung vorzunehmen.
- Bei sintflutartig auftretenden Regenfällen sind Innenhöfe geeignet, zum Schwimmbecken zu mutieren, weil die Drainage des Innenhofes entweder nicht ausreichend dimensioniert wurde oder sich im Laufe der Jahre durch Erdreich, Rindenmulch, aber auch Pflanzenwurzeln zugesetzt hat und damit einen Teil ihrer Kapazität verloren hat. Hier ist eine regelmäßige Wartung der Drainageleitung, aber auch eine wassersperrende Ausprägung der Umfassungsbauteile erforderlich.
- Innenhöfe werden unter Sicherheitsaspekten auch gerne zur Aufstellung von Zuluftöffnungen oder großvolumigen Abluftöffnungen genutzt. Diese müssen selbstredend gegen direktes Eindringen von Niederschlag geschützt werden. Hilfreich ist hier eine Art Deckel oder Haube, die in ausreichendem Abstand montiert werden, um den Luftschluss nicht zu behindern. Zudem ist die Ober-kante dieser Bauwerke oberhalb des Erdniveaus im Innenhof möglichst hoch anzusiedeln, um bei volllaufendem „Schwimmbecken” keinen natürlichen Überlauf ins Gebäude hin zu kreieren.
- Sofern Mensch oder Technik das Volllaufen eines Innenhofes erkennen, sollte eine unterstützende Absaugung des auftretenden Wassers vorgenommen werden. Die Führung der Wasserabpumpleitung durch das Gebäude stellt sicherlich eine suboptimale Lösung dar, entsprechend müssen andere Wege gefunden werden. Förderpumpen müssen entsprechend der zu erwartenden Förderhöhe ausgelegt werden. Je nach Lage des Innenhofes innerhalb eines Baukörpers sind sehr große Leitungswege zu berücksichtigen, sodass sich die Vorhaltung von Schläuchen mit entsprechender Länge lohnt.
- Wenn wegen der Größe des Gebäudes mehrere Pumpensümpfe eingerichtet werden, schafft man Redundanz der Pumpkapazität durch Verbindung der Sümpfe untereinander unter Ausnutzung des Prinzips der kommunizierenden Röhren.
- Eine Detektion von Wasser muss erfassen, was man nicht verhindern konnte. Es sind, um die Detektionssicherheit optimal auszulegen, möglichst Linienmelder einzusetzen. Die “Wassermeldekabel“ müssen dabei quer zur erwartenden Eindringrichtung des Wassers verlegt werden oder mäandrisch, um eine Flächenüberwachung zu erreichen.
- Dachöffnungen, aber auch zur Lüftung antriebsgesteuerte Fensteranlagen müssen mit Sensorik ausgestattet werden, die nicht nur Sturm, sondern auch Regen und Hagel erkennen kann. Die Lüftungsöffnungen müssen dann automatisch zugefahren werden.
- Wasserschutz ist auch auf der organisatorischen Ebene zu treffen. Sofern sich Betriebsgebäude im Hochwassereinzugsbereich befinden, ist zu definieren, bis zu welcher Hochwassermarke ein geordneter Betrieb vollzogen werden kann und ab wann reduzierte Betriebszustände anstehen. Bei der Definition dieser Grenzwerte ist nicht allein die Lage des jeweiligen Betriebsgebäudes zu betrachten, sondern auch die Erreichbarkeit des Betriebsgebäudes für die Mitarbeiter mit öffentlichen Verkehrsmitteln und über Straßen. Wenn das Betriebsgebäude sich innerhalb des Hochwassereinzugsbereiches am höchsten Punkt befindet, aber sämtliche Straßen sozusagen bereits abgesoffen sind, kann nicht erwartet werden, dass alle Mitarbeiter mit Booten zum Betriebsgebäude geschafft werden.
- Organisatorische Gegenmaßnahmen müssen unverzüglich anlaufen. Ein Alarmplan muss präzise zu jedem erfassten Risiko Maßnahmen vorgeben, die der Ereignisbekämpfung und Schadenminderung dienen. Dazu gehören z. B. neben dem Aufbau von Wassersperren auch deren regelmäßige Kontrollen sowie Überprüfung der Situation vor Ort, um sofort schadenminimierend eingreifen zu können. Denn wenn mobile Schutzelemente, Sandsäcke oder Sperrbalken aufgebaut werden, ist es nicht auszuschließen, dass hinter diesen Schutzmaßnahmen Sickerwasser auftreten kann. Dieses muss entsorgt werden können.
- Für eine Frühwarnung ist es hilfreich, Erfahrungswerte aus Hochwasserständen höhergelegener (stromaufwärts) Messstationen zu Rate zu ziehen, um die Kritikalität eines auf ein Unternehmen zukommenden Hochwassers beurteilen zu können.
- Hilfreich bei der Bewertung der Hochwassergefährdung sind auch die jeweils zuständigen städtischen Behörden, die beispielsweise mit Hochwasserkarten die Situation der jeweiligen Hochwasserstände darzustellen in der Lage sind. Oft ist dies Entscheidungshilfe bei der Bewertung, ab welchem Zeitpunkt der Betrieb in einem Gebäude eingestellt geschlossen werden muss, weil beispielsweise keine öffentliche Zuwegung mehr gegeben ist.
- Zumindest eine kleine technische Mannschaft sollte auch im Falle eines Hochwassers das Gebäude noch so lange wie möglich weiter betreiben. Für diese Technikcrew, die möglicherweise über einige Zeit durch Wasser eingeschlossen arbeiten muss, sind ausreichend Räumlichkeiten für den Aufenthalt (Ruhe und Schlafmöglichkeiten), Verpflegung, Kommunikationsmittel etc. vorzuhalten.
- Wohl dem, der einen Ausweichstandort hat. Die Forderungen des Bundesamtes zur Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, zur Georedundanz von kritischer Infrastruktur kommen nicht von ungefähr. Besser als irgendwelche starren Kilometerangaben zur Distanz zwischen zwei Standorten ist die Vorgabe bei der Standortselektion, dass ein Ereignis nicht beide Standorte gleichermaßen schädigen können darf. Ein Produktionsstandort in Koblenz, der zweite in Köln, beide in Rheinnähe erfüllen nicht den mit der Forderung angestrebten Effekt.
Fazit
Allein dieses Beispiel Wasserschutzkonzept mit seinen zahlreichen Maßnahmenoptionen zeigt, wie vielschichtig und anspruchsvoll die Aufgabe eines Resilienzmanagements sein kann.

