Unter dem Aktenzeichen WD 3 – 3000 – 149/17 veröffentlichte der Deutsche Bundestag eine erläuternde Aufzählung sogenannter Extremistendateien bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden in Deutschland.
Folgende vier Extremismusdateien werden in dem Papier genannt (www.bundestag.de, Kurzlink https://bit.ly/3OxzaLW), aus denen wir hier wörtlich zitieren:
- Antiterrordatei
Die Antiterrordatei vernetzt Erkenntnisse von Polizeien und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder aus dem Bereich des internationalen Terrorismus. Sie wird beim Bundeskriminalamt (BKA) geführt und ermöglicht den beteiligten Behörden einen schnellen Informationsüberblick. - Rechtsextremismus-Datei
Die Rechtsextremismusdatei (RED) ist beim BKA installiert und schafft eine Vernetzung deutscher Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den gewaltbezogenen Rechtsextremismus. Neben dem BKA arbeiten das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst, die Bundespolizei sowie die Landeskriminalämter und Landesbehörden für Verfassungsschutz mit der RED. - INPOL
Bei INPOL handelt es sich um das beim BKA angesiedelte elektronische Informationssystem der Polizei (INPOL). Zugriff auf INPOL haben neben dem BKA die Landespolizeidienststellen, die Bundespolizei und die Zollbehörden. - NADIS WN
Das „nachrichtendienstliche Informationssystem und Wissensnetz“ (NADIS WN) ist das zentrale Hinweis- und Verbundsystem der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder für Personen und Objekte.
In dem genannten Papier der wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages werden jeweils auch die Rechtsgrundlagen genannt und erläutert.

