Bevor man sich damit beschäftigt, was zu testen ist und wie man das durchführt, sollte man sich um die zeitliche Einordnung des Integrationstests Gedanken machen. Daraus wird schnell deutlich, welche Bedeutung dieser Test für den späteren Betrieb hat.
Integrationstests sind Teil einer Vielzahl von Abnahmen und Prüfungen. Eine ungefähre zeitliche Gliederung im Rahmen der anstehenden Abnahmen und somit des Gewährleistungsübergangs gemäß VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stellt dar, in welches Umfeld bzw. an welcher Stelle eines Zeitstrahls man die Phase der Integrationstests einordnen kann:

Funktionstüchtigkeit
Es kann sicherlich, wie oben dargestellt, zu zeitlichen Überschneidungen der oben skizzierten Abnahmepha-sen kommen. Voraussetzung für die Integrationstests sind jedoch die Einzelinbetriebnahmen der Gewerke und die Prüfung der Schnittstellen im Allgemeinen, diese beinhalten allerdings grundlegende Voraussetzungen innerhalb der unterschiedlichen Gewerke. Dabei wird das notwendige Funktionieren und Zusammenwirken der überwachenden und alarmgebenden technischen Gewerke sowie der versorgenden Infrastrukturtechnik der Anlage, zum Beispiel des Rechenzentrums, geprüft.
Stabiles Anlagenverhalten
Bei den Einzeltests, mit denen die korrekte Lieferung und Montage von Geräten und Anlagen überprüft wird, wird davon ausgegangen, dass sie von den Fachplanern der entsprechenden Gewerke selbst durchgeführt werden. Bei diesen Inbetriebnahmen werden die üblichen Protokolle und Rest- bzw. Mängellisten erstellt. Hierdurch werden die grundsätzliche Inbetriebnahmefähigkeit festgestellt und die Voraussetzung für den Integrationstest bescheinigt. Das bedeutet, dass insbesondere die Anlagen der Elektro- und Klimatechnik (bis auf ggf. erforderliche Korrekturen von Fehlern und Änderungen von Einstellungen) für den Dauerbetrieb bereit sind. Es sind keine Abschaltungen der Elektro- und Klimaversorgung mehr erforderlich, die einen sicheren IT-Betrieb gravierend stören oder gar unterbrechen können. Trotzdem kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Anlagen zu diesem Zeitpunkt bereits einen mängelfreien Zustand erreicht haben. Das betrifft kleinere Mängel, die keine Auswirkungen auf den Betrieb haben.
Grundsätzliche Anforderungen sind:
- Für alle zu prüfenden technischen Gewerke liegen die entsprechenden Dokumentationsunterlagen vor. Auch hier muss es sich nicht unbedingt um die abschließende Dokumentation handeln. Es ist ausreichend, wenn die wichtigen Unterlagen, Schemata, Grundrisse, Funktionsbeschreibungen oder Ähnliches korrekt den Anlagenzustand abbilden. Das können im Ausnahmefall auch Pläne mit hand-schriftlichen Korrekturen sein.
- Für die Gebäudeleittechnik gilt, dass Temperatur- und Luftfeuchtewerte in allen getesteten Räumen permanent gemessen und gespeichert werden können, sodass eine spätere Auswertung möglich ist. Zudem müssen Meldungen der Infrastrukturtechnik gemäß den Anforderungen an die zentrale Gebäudeleittechnik an einem dafür vorgesehenen Arbeitsplatz überprüfbar und ablesbar sein. Dazu gehört auch die Speicherbarkeit der zu überprüfenden Daten. Das gilt sowohl für die Gebäudeleittechnik und ggf. die Fernübertragung an übergeordnete Stellen.
- In jedem Fall sind die sogenannten 1:1-Tests der Datenpunkte aus der Infrastruktur und Überwachungs-technik bis Testbeginn überprüft worden. Meldungen aus Ereignissen, wie beispielsweise eine Störmeldung aus der Klimatechnik, sollten auch als solche in der Gebäudeleittechnik identifizierbar sein.
- Bei den Integrationstests müssen die verantwortlichen Vertreter des Bauherrn, der Nutzer, der Fachplaner und Errichter vor Ort sein, um zum Beispiel Schalthandlungen vorzunehmen zu können.
Gleichwertige Umgebung
Neben diesen grundsätzlichen Voraussetzungen ist es wichtig, dass auch die gewerkebezogenen Anforderungen erfüllt werden. Speziell die Sauberkeit und der Fertigstellungsgrad der Gewerke ist ausschlaggebend für ein positives Testergebnis. Die Funktionalität einer Rechenzentrumsklimatisierung zu prüfen, solange die Kalt- und Warmgangabtrennung nicht vollständig installiert ist, wäre sinnlos. Auch für das Testpersonal sind beispielsweise gleichzeitig stattfindende Malerarbeiten in den betroffenen Räumen nicht sehr angenehm. Also ist eine dem Dauerbetrieb annähernd gleichwertige Umgebung herzustellen, bevor die Tests beginnen können. Ein kleiner Abriss hierzu soll am Beispiel eines RZ-Neubaus verdeutlichen, was zu berücksichtigen ist:
1. Ausbau Server- und Technikräume
- Der Ausbau der Wände, Decken und des Doppelbodens ist in allen Bereichen mit allen Leistungen erbracht.
- Die Fluchtgegebenheiten und Fluchtwege aus den Serverräumen und Infrastrukturbereichen sind technisch fertiggestellt.
- Sicherheitstüren sind auch ohne Stromversorgung zu öffnen und zu verschließen. Fluchtwege in den IT- und Technikbereichen sind gekennzeichnet und auch ohne Stromversorgung begehbar.
- Die Schleuse ist baulich fertig. Alle Installationen sind abgeschlossen. Ein Betrieb ist möglich. Die Fluchttürfunktion ist in Betrieb.
- Die Systemräume sind rein bzw. staubfrei, auch im Doppelboden, und bieten die zum Betrieb der IT-Anlagen erforderlichen Konditionen. Die Endreinigung, auch im Doppelboden, ist erfolgt.
2. Kälte-, Klima- und Raumlufttechnik
- Die Kälteversorgung ist in Betrieb, das heißt die Versorgung der Endgeräte (zum Beispiel Umluftkühlgeräte) mit ausreichend Kaltwasser steht zur Verfügung.
- Die Aggregate sind frei von Baustaub, in Betrieb und voll funktionstüchtig.
- Ein Funktionstest der jeweiligen Anlagen je Raumeinheit hat stattgefunden. Die erforderlichen Klimakonditionen werden erfüllt.
- Die raumlufttechnische (RLT-)Anlage ist vollständig installiert, getestet und in Betrieb genommen.
- Die Leckagedetektion ist vollständig installiert, getestet und in Betrieb genommen.
- Erforderliche Sachverständigenabnahmen sind erfolgt.
3. Elektrotechnik
- Die gesamte Elektroinstallation muss installiert, getestet und in Betrieb sein.
- Die Netzersatzanlage ist installiert, in Betrieb genommen und voll funktionsfähig. Dazu gehört auch die Vorhaltung einer für die Tests notwendigen Menge an Treibstoff.
- Die Stromversorgung entspricht der Bedarfsdefinition und steht für den Betrieb der USV-Anlagen zur Ver-fügung.
- Die Beleuchtung einschließlich der Sicherheitsbeleuchtung ist installiert, getestet und mit Lichtschaltern manuell zu bedienen.
4. Sicherheitstechnik
- Die gesamte nachrichtentechnische Anlage wurde installiert, getestet und ist in Betrieb, hierzu gehören:
- Zutrittskontrollanlage
- Einbruchmeldeanlage
- Fluchttürsteuerungsanlage
- Videoüberwachungsanlage
5. Gebäudeautomation
- Das Gebäudeleitsystem zur Überwachung der meldenden und alarmgebenden Systeme der Sicherheits-technik, Brandmeldetechnik und Strom- und Klimaversorgung wurde installiert, getestet und in Betrieb genommen.
- Die Aufschaltung der Stör- und Alarmmeldungen an eine Zentrale ist ebenfalls fertig installiert, getestet (1:1 Test Datenpunktliste) und in Betrieb genommen.
- Ein gesicherter, überwachter Betrieb des IT-Bereiches muss sichergestellt sein.
6. Brandmeldeeinrichtungen/Brandmeldeanlage
- Die Anlagen zur Branddetektion sind installiert. Die Brandmeldeanlage ist bzw. wird von einem anerkannten Sachverständigen abgenommen und in Betrieb.
- Die erforderlichen organisatorischen Handlungen bei Brandmeldungen sind geregelt und finden statt.
- Die Anlagen zur Feuerfrühesterkennung sind installiert und betriebsbereit. Eine lokale Alarmierung ist vorhanden. Eine Aufschaltung ist installiert, getestet und in Betrieb.
- Handfeuerlöscher (CO2) sind in ausreichender Anzahl gem. Bauvorgabe vorhanden und montiert.
7. Transportwege
- Sämtliche Wege für Rangier- und Lastbetrieb sind frei und hinreichend gesäubert, um einen sachgerechten Transport von IT-Komponenten zu gewährleisten.
Fazit
Gute Vorbereitung ist stets der beste Weg zum Erfolg. Und ohne Integrationstests ist der IT-Betrieb riskant. Sind die oben genannten Voraussetzungen auch nur zum Teil nicht erfüllt, entsprechen die Testergebnisse nicht den Erwartungen und müssen demnach wiederholt werden. Verdeutlicht man sich den Aufwand an Technik und Personal zur Durchführung der Tests, kann man sich vorstellen, dass Wiederholungen sehr auf-wendig und somit kostenintensiv sind. Meilensteine im Terminplan, wie der Einzug der IT in die entsprechen-den Serverräume, sind dann in Gefahr und führen bei den Nutzern zu komplizierten und umständlichen Kompensationsmaßnahmen. Leider sind uns als Berater auch Projekte bekannt, bei denen sich solche Tests über Monate hingezogen haben. Bei einer guten Vorbereitung kann man jedoch einiges an Stress und Ärger bei allen Beteiligten vermeiden.

