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Klimatechnik

Lüften, lüften, lüften – aber bitte richtig!

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Das Thema Lüften von Räumen ist aktuell in aller Munde – ob im Büro oder Versammlungs- oder Seminarräumen. Die Betreiber der entsprechenden Liegenschaften haben gegenüber den Nutzern eine gewisse Sorgfaltspflicht und sind angehalten, die entsprechenden Hygienemaßnahmen zu treffen. Dazu gehörten in der Vergangenheit besonders die AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken). Wie oben bereits erwähnt, ist das Lüften als weitere Maßnahmen hinzugekommen. Manchem Frischluftfanatiker kommt da die Coronakrise gerade Recht, andere bekommen bereits bei dem Gedanken daran einen Schnupfen.

Blickt man allerdings auf die Schulen des Landes, dann sollen diese ihren Betrieb nach den Sommerferien möglichst über den Winter hin aufrechterhalten. Erreicht werden soll das neben den bekannten Maßnahmen aber vor allem durch das regelmäßige Lüften der Klassenzimmer. Eine sogenannte Handreichung hat das Bundesumweltamt (UBA) für die Kultusministerkonferenz (KMK) zum richtigen Lüften in Schulen während der Coronavirus-Pandemie erarbeitet. Eine wesentliche Empfehlung ist die freie Lüftung von Klassenzimmern oder auch anderen belasteten Räumen alle zwanzig Minuten für fünf Minuten lang.

Dafür sollen dann die Fenster so weit wie möglich geöffnet werden – zum sogenannten Stoßlüften. Ideal sei auch das sogenannte Querlüften, dazu benötigt der Raum allerdings zwei gegenüber liegenden Seiten öffenbare Fenster. Die Klassenzimmer, die mir aus meiner Schulzeit und der meiner beiden Kinder in Erinnerung sind, hatten nur eine Fensterfront. Ich kenne auch Klassenzimmer, die überwiegend festverglast sind, das heißt nur ein geringer Anteil der Fensterfläche ist überhaupt öffenbar. Die Idealvorstellung wird wohl nicht überall umsetzbar sein.

Aber dennoch, es soll versucht werden, einen möglichst vollständigen Luftaustausch im Raum zu erreichen. Ein hundertprozentiger Schutz vor einer Ansteckung mit dem Covid-19 Erreger ist dadurch sicherlich nicht gegeben, aber die Verweildauer von schädlichen Vieren in der Luft kann durch einen möglichst langen und oft durchgeführten Luftwechsel in den betroffenen Räumen sicherlich gemindert werden, was die Ansteckungsgefahr verringert.

In der aktuellen Berichterstattung wird diese sicherlich sinnvolle, aber dennoch nur als Notlösung zu bezeichnende Maßnahme gern mit weiteren Vorteilen verkauft. Das betrifft vor allem die mit dem Lüften zusammenhängende Reduzierung der Luftfeuchte in den Klassenzimmern, wodurch die Schimmelbildung vermieden werden kann. Dass die Raumluftfeuchte tatsächlich durch viel Lüften in den kalten Monaten des Jahres gemindert wird, ist unumstritten. Aber das noch als Vorteil zu deklarieren, steht im Kontrast zu zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema. Beispielsweise hat sich der Fachverband Gebäude-Klima e.V. in seinem Status Report 8 „Fragen und Antworten zur Raumluftfeuchte“ hier klar gegen eine relative Raumluftfeuchte von unter 40 Prozent bei Zimmertemperatur ausgesprochen.

Wie in seinem Report weiter berichtet, können sich bei geringer Raumluftfeuchte trockene Schleimhäute bilden, die ihre Aufgabe der Schmutz- und Keimfilterung aus der Atemluft nicht mehr so effizient erfüllen. Die Konsequenz daraus bedeutet gute Wachstumsbedingungen für Erreger aller Art. Darüber hinaus wird das Trockenheitsgefühl auf den Schleimhäuten durch die vermehrte Staubbildung bei trockener Raumluft verstärkt.

Folgende Fragen, die sich mit dem Thema der freien Lüftung von Klassenzimmern während der Schulzeit befassen, sollte man sich stellen:

  1. Ist es auf Grund der Raumgeometrie überhaupt möglich, eine vollständige Durchlüftung des Raumes zu gewährleisten?
  2. Wie verhalten sich die Zugerscheinungen direkt am Fenster auf die betroffenen Schüler?
  3. Existieren andere Einflussgrößen wie Straßen- oder Baulärm, Staub etc., die ein Lüften im Rahmen des Unterrichtbetriebs unmöglich machen?
  4. Können die Anforderungen an die thermische Behaglichkeit im Rahmen des Temperaturbereiches von 20 bis 26 Grad Celsius eingehalten werden?
  5. Wie verhalten sich die Luftfeuchtewerte bei ständigem Lüften? 
  6. Wie hoch belaufen sich die Energieverluste durch Nachheizen oder Nachkühlen?

Dass das Lüften als Notmaßnahme in Schulen allerdings überhaupt erforderlich ist, macht den katastrophalen Be- und Entlüftungszustand in den Klassenzimmern in Deutschland erst einmal deutlich. Bereits in der Arbeitsstättenverordnung (ASV) werden Anforderungen zum dauerhaften Sicherstellen einer gesunden Luftqualität in Arbeitsstätten in Gebäuden gestellt. Dazu gehören wohl auch Klassenzimmer, da dort der Lehrer arbeitet. Zugegeben, das gilt dann nicht für die Schüler, die ja keine Arbeitnehmer sind, sich allerdings im gleichen Raum aufhalten – was nun? Weiter hilft hier die VDI-Richtlinie 6040 „Raumlufttechnik für Schulen“. Darin heißt es:

„Den Raumnutzern sollen Raumkonditionen zur Verfügung gestellt werden, die keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen verursachen, keine Befindlichkeitsstörungen hervorrufen und eine volle körperliche und geistige Leistungsfähigkeit ermöglichen.“

Es geht hier vor allem um die Einhaltung eines Temperaturbereiches von 20 bis 26 Grad Celsius ganzjährig und die von zulässigen CO2-Konzentrationen in der Luft. Dabei werden CO2-Konzentrationen von bis zu 1.000 ppm    (Parts per Million) als zulässig, CO2-Konzentrationen von 1.000 bis 2.000 ppm als hygienisch bedenklich und Werte darüber als nicht akzeptabel eingestuft. Diese Bedingungen in den Klassenzimmern zu gewährleisten, und das ganzjährig, kann unabhängig der Corona-Pandemie mit einer freien Lüftung nicht realisiert werden. Hierzu sind Raumlufttechnische Anlagen (RLT) erforderlich.  Auch in der ASV werden RLT-Anlagen als notwendig benannt, wenn die freie Lüftung zur Sicherstellung der gesunden Raumluftqualität nicht mehr ausreichend ist.

Das ist laut ASV dann nicht möglich, wenn:

  • die Abmessungen der Räume (besonders die Raumtiefe) eine freie Lüftung nicht ermöglichen,
  • innere und äußere Lasten mit der freien Lüftung nicht beherrscht werden können
    (z. B. Wärmelast von außen im Sommer und Wärmeverlust im Winter)
  • und wenn die Fenster nicht ausreichend lange geöffnet werden können (z. B. bei Außenlärm oder Staubeintrag).

Kommen wir auf den Kern der Empfehlung des BUA zurück: „Alle zwanzig Minuten lüften“. Die wäre sicherlich nicht in diesem Umfang notwendig, wenn die Schulen mit der entsprechenden Technik, RLT-Anlagen, ausgerüstet wären. Die Frischluftzufuhr ließe sich dann kontinuierlich über die RLT-Anlage realisieren, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Errichtung nicht coronagerecht ausgestattet ist. Die technischen Anpassungen, gegebenenfalls über eine Erhöhung des Volumenstroms und somit mehr Durchlüftung oder durch den Einsatz von UV-C Filtern im Umluftbetrieb, würden sich auf den Lernerfolg der Betroffenen besser auswirken als die wiederkehrenden Stoßlüftungen in den kommenden Wintermonaten.

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