Die Überschwemmungen in den Gebieten der Erft, der Eifel sowie im Ahrtal im Juli 2021 haben viel menschliches Leid und große Zerstörungen verursacht. Neben den Schäden an Gebäuden, Verkehrswegen und der technischen Infrastruktur sind auch solche Schäden zu begutachten und instand zu setzen, die nicht gleich ins Auge fallen, nämlich von Hochwasser geflutete Brandschutztüren. Nur allzu oft werden diese Türen nach einer solchen Belastung sich selbst überlassen nach dem Motto „So schlimm kann es doch gar nicht sein … und wenn sie wieder trocken sind, dann funktionieren sie wie gewohnt wieder.“ Leider ist dem nicht so.
Selbst ein recht stabiles Produkt wie eine Brandschutztüre ist nach einer solchen Beanspruchung in jedem Fall zu überprüfen. Warum das geschehen sollte, liegt auf der Hand: Die volle Funktion kann erheblich beeinträchtigt sein, weil z. B. Feuchtigkeit in das Türblatt eingedrungen ist und die Isolierschicht materialtechnisch nachteilig verändert hat. Wenn wir von „Feuchtigkeit“ bzw. „Wasser“ reden, müssen wir allerdings darauf hinweisen, dass es sich tatsächlich vielmehr um einen „Cocktail“ aus den verschiedensten Substanzen handelt, der die Brandschutztüren nachhaltig belastet: z. B. Mineralöl- oder Treibstoffrückstände, Kläranlagenschlamm, Schwermetalle etc. Selbstredend sind nicht nur die Brandschutztüren betroffen, sondern auch sämtliche brandschutz- und sicherheitstechnische Einrichtungen in den überfluteten Gebäuden. Diese müssen ebenfalls eine genaue Untersuchung durch Fachleute erfahren.
Bleiben wir jedoch bei den Brandschutztüren: Eine Sichtprüfung alleine reicht bei Weitem nicht aus. Die Gefahr, dass versteckte Mängel zurückbleiben und die Funktionalität der Brandschutztür beeinträchtigen, ist zu groß. Dabei spielt auch der beobachtete Wasserstand an der Tür keine Rolle mehr. Denn: Die Isolierstoffe innerhalb der Tür saugen Flüssigkeit wie ein Schwamm auf und sorgen aufgrund der Kapillarwirkung dafür, dass die Tür am Ende in der Regel komplett durchnässt ist. Die aufgenommene Flüssigkeit kann nicht mehr austrocknen und führt wiederum innerhalb des Türblattes zu weiteren Beschädigungen. In diesen speziellen Türen sind sozusagen wasserempfindliche bzw. wasserlösliche Elemente enthalten, die für eine sichere Funktion im Brandfalle erforderlich sind. Sind sie beschädigt oder funktionsuntüchtig, ist jedenfalls Gefahr im Verzug. Auch äußerlich intakt wirkende Türen können somit derart beeinträchtigt sein, dass sie im Brandfalle die notwendigen Eigenschaften nicht mehr erbringen können.
Aber nicht nur das Türblatt selbst ist betroffen, sondern die Zarge, der Selbstschließmechanismus, das Schloss, die Bänder, der Profilzylinder etc. werden logischerweise ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Wenn also über eine längere Zeitspanne das Hochwasser die Tür belastet hat, dann kann auch die Verankerung der Zarge in der Wand durchaus beschädigt sein. Zudem können die aggressiven Bestandteile, die das Hochwasser enthält, sowohl den Mörtel an der Zarge sowie das Mauerwerk angreifen und dadurch schwächen, sodass die geforderte Stabilität nicht mehr gegeben sein kann. Auch bei Brandschutztüren, die in Trockenbauwänden eingebaut sind, ist eine sehr sorgfältige Kontrolle der Wände und der Verankerung der Zarge in die Wand unerlässlich. Der Autor kann bestätigen, dass nach Durchsicht betroffener Wände in aller Regel davon ausgegangen werden kann, dass diese und somit auch die Türen komplett erneuert werden müssen. Leider sind stets gravierende Schäden an den Türen und Wänden festzustellen.
Dennoch sollten in jedem Falle der Tür- und ggfs. der Wandhersteller kontaktiert werden, um zu klären, inwieweit ein Komplettaustausch erforderlich ist oder nur Teile der Tür bzw. Wand saniert werden müssen. Sobald die Tür oder Wand vom jeweiligen Hersteller inspiziert wurde, wird dieser, je nach Befund, entweder eine Sanierung im Detail oder aber einen Austausch vorschlagen. Lassen Sie sich aber von ihm die Freigabe, egal für welches Prozedere Sie sich entschieden haben, schriftlich (!) geben.
Diese Freigabe ist erforderlich, um der Baubehörde und auch dem Schadensversicherer den baurechtlich und versicherungstechnisch konformen Zustand des baulichen und technischen Brandschutzes nach erfolgter Sanierung oder Reparatur bzw. Austausch nachzuweisen. Mit Bestätigung durch die Genannten sind Sie auf der sicheren Seite, weil damit dokumentiert wird, dass das Objekt in allen Punkten wieder dem bauaufsichtlich genehmigten Zustand vor dem Hochwasser entspricht.

