Bei Ausgrabungen in Vorbereitung eines neuen Bauvorhabens für einen Neubau in Berlin Mitte bargen Archäologen Ende April die älteste Toilette Berlins, eine gut erhaltene Latrine aus dem 14. Jahrhundert n. Chr. Solche Aktionen sind Highlights in der Arbeit eines jeden Landeskonservators. Daneben ist dieser im Allgemeinen dafür verantwortlich, dass in Deutschland das Denkmalrecht als ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts umgesetzt wird. Das Denkmalrecht befasst sich mit dem Schutz von Kulturdenkmalen, dem Umgang mit ihnen und mit der finanziellen Förderung denkmalgerechter Instandsetzung.
Während noch vor einigen Jahren die Abstimmung von Sicherheitsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeensembles usw. die Ausnahme war und in der Regel dank großzügiger finanzieller Unterstützung von staatlicher Seite umgesetzt werden konnte, beobachtet man heute bei einer steigenden Zahl denkmalgeschützter Objekte die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen durch private Investoren. Die dabei entstehenden Zielkonflikte, also wirtschaftliche Interessen vs. erhaltungswerte Objekte oder Objektteile, führen oft zu Verzögerungen bei der Umsetzung solcher Projekte, zu endlosen Diskussionen mit den Denkmalschutzverantwortlichen bis hin zur illegalen Beseitigung von Kulturgütern. Der Sicherheits-Berater hat die Erfahrung gemacht, dass derartige Vorkommnisse vermeidbar sind. Denn Denkmalschutz und Sicherheit (Security) können sich sinnvoll ergänzen bzw. sogar zu einer Wertsteigerung führen. Nachfolgend einige Aspekte, die zu einem ganzheitlichem Sicherheitskonzept auch bei Denkmalschutzanforderungen führen können:
- Gebäude und Gebäudeensembles werden regelmäßig in einem längeren Verfahren und mit einer ausführlichen Begründung auf die Denkmalschutzliste gesetzt. Zumeist liegen gestalterische, technische oder ästhetische Gründe zugrunde oder werden besondere Werke von Architekten berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Zuordnung sind diese Gebäude aber meist nicht mehr in dem gleichen Zustand wie zum Zeitpunkt ihrer Errichtung bzw. wie zu Beginn ihrer Nutzung. Sprechen Sie deshalb frühzeitig mit den Konservatoren, wie Sie sich die Erhaltung des Gebäudes vorstellen.
- Es gibt Fälle, in denen Denkmalschützer bestimmte Bauteile aus optischen Gründen erhalten wollen, obwohl diese Bauteile mit einer neuen Gebäudenutzung keine Funktionsberechtigung mehr besitzen. So wurden z. B. die Sonnenschutzmarkisen an einem Gebäude erhalten, indem diese mit einer Gitterbespannung als Einbruchschutz genutzt werden (Verhinderung des Fassadenkletterns).
- Bei einem anderen Gebäude hat man wegen der Sicherheitsanforderungen praktisch das gesamte Gebäude bis auf die Fassade (die Fenster blieben erhalten) abgerissen und ein neue Gebäudeinnenleben dahinter gebaut. Vorteil: Von der Wandgestaltung bis zu den Öffnungen konnte alles in den Originalzustand versetzt werden. Die Detektions- und Härtungsmaßnahmen finden dann im Neubau (bzw. bei den Wandöffnungen an der Innenseite der denkmalgeschützten Fassade) statt.
- Wie kann man als Bauherr, Nutzer oder Planer die Überlegungen mit beeinflussen? Eine Möglichkeit, mit der wir als Sicherheitsberater gute Erfahrungen gemacht haben, ist das Studium von Fachbüchern über die Geschichte und die Entwicklung solcher Gebäude bzw. über Biografien bekannter Architekten mit Bezug zu deren Werken. Aber auch die Suche in Archiven nach alten Unterlagen kann helfen. Machen Sie sich die Arbeit (oder lassen Sie sich die Planer damit beschäftigen) und studieren Sie Bauweisen, Konstruktionsdetails und technische Raffinessen der Entstehungszeit dieser Gebäude. Erfahrungsgemäß findet man immer wieder Punkte, die der Denkmalschutzbehörde so nicht bekannt waren und die dazu geführt haben, dass man im Miteinander Kompromisse entwickelt hat, die den Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechen, aber gleichzeitig die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
- Und scheuen Sie sich nicht, gerade in den ersten drei Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) von Ihren Architekten, Fachplanern, aber auch Sicherheitsberatern, Varianten zu entwickeln zu lassen, die die Aspekte Design, Bauweise und Kosten gegenüberstellen. Gerade, wenn es z. B. um Fenster in Fassaden geht, sollte nicht erst bei der Ausführung festgestellt werden, dass schwere durchschusshemmende Verglasungen in die Baukonstruktion nur sehr aufwendig oder gar nicht umsetzbar sind. Zugeständnisse bei der Härtung bzw. bei der Umsetzung von Denkmalschutz wären dann als fauler Kompromiss zu bezeichnen.
- Sonderkonstruktionen für Gitter, Fenstern und Türen sowie mögliche technische Überwachungsmaßnahmen sind bei denkmalgeschützten Objekten teuer in der Planung und Umsetzung. Deshalb sollte man sich bei der Flächenentwicklung und Layoutplanung dahin orientieren, besonders zu schützende Räume und Bereiche nicht an Fassaden mit hohen Sicherheitsanforderungen zu platzieren oder Bereichsabtrennungen ggf. in den Funktionalitäten separat umzusetzen. Aber dies geht auch nur, wenn es frühzeitig passiert.
- Und wenn es doch notwendig wird: Auch Sicherheitstechnik, angefangen von Detektoren zur Raucherkennung über Kameras bis zu Einbruchüberwachungskontakten, kann man so anordnen, dass sie ihre eigentliche Funktion umfänglich erfüllt und gleichzeitig den Ansprüchen des Denkmalschutzes genügt. So ist z. B. an einem Gebäude in Erfurt die Eingangstür um wenige Zentimeter nach innen gerückt worden, um zwischen der alten Fassade und der neuen Türanlage einen Flächenscanner für die Einbruchdetektion hinter dem Mauerwerk versteckt zu installieren. Es ist Kreativität des Architekten gepaart mit der Sachkunde des Fachplaners, die zu solchen Lösungen führen kann.
- Und ein Punkt zum Schluss: Lassen Sie am Anfang eines Umbaus eine Bestandsanalyse durchführen – und das nicht nur zur Tragfähigkeit und zum Baumaterialstatus. Themen wie Raumhöhen, Dichtigkeit von Wänden und Schornsteinen z.B. bei der Integration von Serverräumen, Leitstellen oder anderen Hochsicherheitsbereichen schnell zu K.-o.-Kriterien für bestimmte Nutzungen werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Denkmalschutz mit seiner gesellschaftlichen Bedeutung dann nicht zum Hemmschuh für Sicherheitsmaßnahmen an und in Gebäuden wird, wenn man frühzeitig und mit der notwendigen Detailtiefe nach gemeinsamen Lösungen sucht. Sie sind meist einfacher, als man anfänglich vermutet.
Hinweis vorab: Im Editorial von Heft 1/2-2021 des Sicherheits-Berater habe ich Damen, die in der Sicherheit arbeiten, aufgerufen, sich gern zu melden, damit wir über sie berichten können. Zwei Damen von der Infraserv Höchst & Co. KG folgten unserem Aufruf. Eine der beiden, Linda Voigtländer, stand bereits für ein Interview zur Verfügung, nachzulesen auf direkt.sicherheits-berater.de („Frauenpower in der Sicherheit“). Frau Voigtländers Chefin, Christiane Krull, hat ergänzend einen Gastbeitrag beigesteuert, in dem sie neben ihrem Aufgabengebiet auch ihren Arbeitgeber etwas ausführlicher darstellt.

