Abrunden wollen wir das Schwerpunktthema zum Schluss mit ein paar Hinweisen zu Normen: Welche Normen sind in Verbindung mit mobilen Fahrzeugsperren zu berücksichtigen? Die Anzahl ist recht übersichtlich. Vor der Entwicklung von speziellen Normen für mobile Anfahrschutzmaßnahmen gab es zunächst nur die Normen für fest verbaute Anfahrschutzmaßnahmen. Diese dienten dann gleichzeitig als Orientierung für mobile Anlagen. In den letzten Jahren mit zunehmender Bedeutung der Thematik wurden dann schließlich auch Standards speziell für mobile Anfahrschutzmaßnahmen entwickelt bzw. befinden sich aktuell noch in der Entwicklung.
Vorreiter war die von der deutschen Polizei entwickelte Technische Richtlinie TR Mobile Fahrzeugsperren 6/2019 Version 0.8 aus dem Jahr 2019. Sie wurde entwickelt als Grundlage für Beschaffungsmaßnahmen der Polizei. In dieser technischen Richtlinie werden die Prüfverfahren für mobile Anfahrschutzmaßnahmen beschrieben, die seitens der Polizei anzuschaffende Anlagen erfüllen müssen. Bieter, die sich an Ausschreibungen der Polizei beteiligen wollen, müssen nachweisen, dass ihre Produkte die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.
Im nächsten Schritt kam dann die DIN SPEC 91414-1 „Mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren für Sicherheitsanforderungen — Teil 1: Anforderungen, Prüfmethoden und Leistungskriterien“ im März 2021 ins Spiel. Sie legt Anforderungen, Prüfmethoden und Leistungskriterien für mobile Fahrzeugsicherheitsbarrieren fest. Die Veröffentlichung des Standards erfolgte am 26. März 2021. Zielgruppe sind vor allem Entscheidungsträger für Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Ein zweiter Teil dieses Standards befindet sich aktuell in Arbeit. Dieser beschäftigt sich mit den Anforderungen an die Planung von mobilen Sicherheitsbarrieren.
Diese DIN ersetzt nicht die Anforderungen aus IWA 14-1, PAS 68 oder der TR Mobile Fahrzeugsperren, sondern versteht sich als Zusammenführung und Erweiterung der Anforderungen für mobile Fahrzeugbarrieren. Erweiterung in dem Sinne, dass hier neben der Anprallprüfung, wie sie auch in IWA (International Workshop Agreement) oder PAS (Publicly Available Specification) beschrieben wird, zusätzlich eine Verschiebeprüfung sowie Manipulationsprüfungen definiert wird. Zu Letzterem werden Manipulationswiderstandsklassen (MK) eingeführt und definiert. Diese Klassifizierung ist grob vergleichbar mit den bekannten Widerstandsklassen (RC=Resistance Class) für Türen und Fenster. Auch für die Barrieren werden Werkzeuge und Manipulationszeiten definiert und zu Klassen zusammengefasst.
Ganz grob zusammenfassen kann man die Aussagen der aufgeführten Standards in einer „Dicke-Daumen-Regel“: Mobile Fahrzeugsperren bieten bis zu rund 7,5 t Fahrzeuggewicht und ca. 50 km/h in etwa die Gleiche Sicherheit wie fest installierte Fahrzeugsperren. Nur wenn die Fahrzeuge schwerer bzw. schneller werden, ist das Ende der Leistungsfähigkeit von mobilen Anlagen erreicht, wohingegen die fest installierten Anlagen noch wirksamen Widerstand bieten. An dieser Stelle müssen dann ergänzende Maßnahmen wie vor allem geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Vorfeld der mobilen Anlage zusätzlich berücksichtigt werden. Außerdem sind mobile Sicherheitsbarrieren leichter zu manipulieren, da sie unter bestimmten Voraussetzungen z. B. versetzt oder entfernt werden können. Als Gegenmaßnahme sind entsprechende organisatorische Maßnahmen wie regelmäßige Kontrollgänge durchzuführen.
Betrachtet man jetzt noch versenkbare Polleranlagen als temporäre Sicherheitsmaßnahmen, muss man für diese Produkte wieder auf die Standards PAS 68 und 69, ASTM F2656, CWA 16221 (CEN Workshop Agreement, CEN heißt Comité Européen de Normalisation) oder IWA 14-1 und 2 zurückgreifen. Diese haben alle einen unterschiedlichen nationalen Ursprung, unterscheiden sich aber grundsätzlich in ihren Klassifizierungen nur wenig. Mit der aktuell im Entwurf befindlichen ISO 22343 Teil 1 und 2 soll jetzt aber eine einheitliche Klassifizierung zumindest für den europäischen Raum geschaffen werden.

