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Sicherheitszentralen

Checkliste: Anforderungen an die Software eines GMS, Teil 1

Ausgabe 16/2024
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Ausgabe 16/2024
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In einem Gefahrenmanagementsystem (GMS) werden alle sicherheitsrelevanten Meldungen aus allen Gefahrenmeldeanlagen und sonstigen technischen Anlagen der zu schützenden Liegenschaften angezeigt und bearbeitet. Zusätzlich werden alle relevanten Meldungen im System erfasst und bearbeitet, die über andere Wege (z. B. über Telefon oder persönliche Ansprache) übermittelt werden.

Für ein GMS ist daher die Auswahl der passenden Software ein sehr wichtiges Entscheidungskriterium. Aus diesem Grund sollte darauf geachtet werden, dass das einzusetzende GMS mindestens folgende Leistungsmerkmale erfüllt:

Die folgend aufgeführten Funktionen sollten in jedem GMS unbedingt realisiert sein:

  • Die Software (und auch die benötigte Hardware) muss über eine möglichst große Ausfallsicherheit verfügen. Ein redundanter Aufbau des Systems und eine Bearbeitung von Alarmen, Störungsmeldungen und sonstigen Informationen von einem anderen Standort aus muss möglich sein.
  • Das GMS muss, nach einem Neustart, eigenständig alle Informationen aus den angeschlossenen sicherheitstechnischen und sonstigen Subgewerken abfragen, damit sichergestellt ist, dass der aktuelle Zustand aller Anlagen und Melder angezeigt wird. Mit dem automatischen Wiederanlaufverfahren werden für die Anwendungen alle erforderlichen Zustände initialisiert.

    Eine Ausnahme sollte bei einer Alarmübertragung gemäß VdS 2465 geprüft werden, da eine Abfrage der einzelnen Zustände über das Alarmübertragungsnetz sehr lange dauern kann. Dabei ist zu prüfen, ob die Alarmempfangseinrichtung derartige Anfragen automatisch ignoriert oder diese transparent an das Alarmübertragungsnetz weitergeleitet werden.
  • Sollte im GMS ein Lizenzmanagementsystem integriert sein, darf ein Defekt oder Ausfall der Lizenzverwaltung nicht zum Ausfall des GMS führen. Das heißt, die Lizenzverwaltung darf die Redundanz bzw. Ausfallsicherheit des GMS-Systems nicht beeinträchtigen. Die Lizenzverwaltung darf nur die Verwendung von nicht lizenzierter Hard- und Software unterbinden. Dazu ist die Lizenzverwaltung mindestens als fehlertolerantes System (Fail Operational) gemäß DIN EN 61508 zu realisieren.
  • Je angeschalteter Anlage bzw. angeschaltetem System muss es möglich sein, den aktuellen Funktions- und Meldungsstatus mit Hilfe von zusammenführenden Darstellungen anzuzeigen. Hierfür sind Ampeldarstellungen zu nutzen:
    • grün leuchtend: Anlage fehlerfrei in Funktion, Melder in Betrieb und nicht ausgelöst
    • gelb blinkend: Anlage abgeschaltet, in Wartung bzw. Revision, Melder abgeschaltet, in Störung oder Revision
    • rot blinkend: Anlage ausgefallen bzw. gestört, Melder ausgelöst.

      Eine vom Auftraggeber gewünschte individuelle Anpassung der Statusmeldungen muss möglich sein.
  • Alle Alarme, Störungsmeldungen und sonstigen Informationen, die im GMS selbst oder in den angeschlossenen sicherheitstechnischen und sonstigen Subgewerken erzeugt werden, sind in einer Alarm- und Meldungsliste auf einer einheitlichen Bedienoberfläche des GMS immer in derselben Weise darzustellen.
  • Grundsätzlich müssen alle Alarme, Störungsmeldungen und sonstigen Informationen von allen Arbeitsplätzen aus bearbeitet werden können. Dazu sind die Alarme, Störungsmeldungen und sonstigen Informationen nach Prioritäten und nach dem Eintreffen der Meldungen geordnet in einer oder mehreren Alarm- und Meldungslisten anzuzeigen. Sollte es benötigt werden, müssen die Alarme, Störungsmeldungen und sonstigen Informationen bestimmten Arbeitsplätzen zugewiesen werden können. Diese Aufteilungen müssen alarmbezogen, nach Funktionen der Bearbeiter oder sonst wie vom Auftraggeber gewünscht aufgeteilt werden können. Z. B.:
    • alle Brandalarme zu Arbeitsplatz 1
    • alle anderen Alarme, Störungsmeldungen und sonstigen Informationen zu Arbeitsplatz 2
    • alle Alarme des Objektes 1 zu den Arbeitsplätzen 1 bis 3
    • alle Alarme des Objektes 2 zu Arbeitsplatz 4
    • alle Alarme der Objekte 3 bis 5 zu Arbeitsplatz 5
    • etc.
  • Werden ein Alarm, eine Störungsmeldung und eine sonstige Information von einem Bearbeiter aus der Alarm- und Meldungsliste ausgewählt, muss er für alle anderen Bearbeiter zur Auswahl gesperrt sein und der die Meldung bearbeitende Mitarbeiter ist anzuzeigen. Eine Übergabe eines in Bearbeitung befindlichen Alarms, einer Störungsmeldung und einer sonstigen Information zu einem anderen Arbeitsplatz bzw. Bearbeiter muss möglich sein.
  • Für alle auftretenden Alarme, Störungsmeldungen und sonstigen Informationen sind in angemessener Weise vordefinierte Workflow-Routinen im GMS datentechnisch zu hinterlegen.
  • Automatische oder manuell herstellbare Verknüpfungen zwischen den an das GMS angeschlossenen Systemen (z. B. Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Kommunikationssysteme etc.) müssen erstellt werden können, um alle ereignisrelevanten Informationen darstellen und alle benötigten Kommunikationswege nutzen zu können.
  • Die im GMS benötigten Steuerungsmöglichkeiten (z. B.: Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Video, ausgewählte Türen, Tore, Schranken, Schleusen, Drehsperranlagen, Beleuchtungen, Lichtsignalanlagen und sonstigen benötigten Steuermöglichkeiten) sind über die an das GMS angeschlossenen Systeme und über direkte Ansteuerungen aus dem GMS heraus bereitzustellen.
  • Das GMS muss in der Lage sein, Videobilder, die von einem Videomanagementsystem oder von dessen Bildaufzeichnungssystemen zur Verfügung gestellt
    werden, darzustellen und einfache Steuermöglichkeiten der Kameras zu ermöglichen. Z. B.:
    • Steuerung von “Pan, Tilt & Zoom” (PTZ) Verfolgerkameras
    • Zoom-Funktionen auf beliebige Ausschnitte von Videobildern
    • etc.
  • Mithilfe der automatisch oder manuell ausgewählten Visualisierung, der zur Verfügung gestellten Kommunikationstechnik und der dargestellten Handlungsanweisungen muss die vollständige Abarbeitung der anstehenden Alarme, Störungsmeldungen und sonstigen Informationen gewährleistet werden.
  • Alle Aktionen im GMS sind personen-, alarm-, leitungs- und platzbezogen zu protokollieren und über Filterfunktionen auswählbar als Protokolldatei und für statistische Auswertungen geeignet fälschungssicher abzuspeichern. Die daraus entstehenden Dateien müssen an bestehende Protokollstrukturen anpassbar und, als Kopie, zur Weiterverarbeitung aus dem System entnehmbar sein. Dazu sind die im System erstellten Protokolle und Statistiken in einem fälschungssicheren Format abzuspeichern. Eine Weiterleitung der erstellten Informationen per E-Mail oder auf anderen Wegen ist zu realisieren.
  • Die systemeigenen Alarme, Störungsmeldungen und sonstigen Informationen des GMS sind in die Alarm- und Meldungsliste des GMS zu integrieren.
  • Das GMS sollte mindestens die Bedienung und Administration in deutscher und englischer Sprache ermöglichen. Bei Bedarf sollten weitere Sprachen zur Verfügung gestellt werden können.
  • Das GMS muss intern („On-Premise“) über ein umfangreiches Hilfesystem verfügen, damit die Bearbeiter nicht schon an einzelnen Arbeitsschritten scheitern. Ein Hilfesystem, das für die Hilfedateien auf eine Cloud via Internet zugreifen muss, sollte nicht verwendet werden.
  • Alle im GMS benötigten Daten (z. B. Grundrisse und Übersichtspläne, Erstellung und Pflege von angeschlossenen Anlagen und Meldern, Handlungsanweisungen etc.) müssen, wenn gewünscht, vom Personal des Auftraggebers an die aktuellen Gegebenheiten anpassbar sein.
  • Die Möglichkeit der Verschlüsselung bzw. Entschlüsselung aller Steuerungs-, Alarm- und Statusmeldungen von und zu den angeschlossenen Komponenten, Arbeitsplätzen und Anlagen sollte gegeben sein. Die zu speichernden Daten des GMS müssen ebenfalls verschlüsselt abgelegt werden können. Bei der Verschlüsselung der Daten und Übertragungen müssen mindestens das Verfahren AES (256 Bit) und beim Schlüsselaustausch mindestens das Verfahren TLS 1.2 eingesetzt werden.
  • Die Bildschirmoberflächen (Graphical User Interfaces, GUI) müssen an die Bedürfnisse der Benutzer angepasst werden können (z. B. Aufteilung der Fenster auf der Bildschirmoberfläche, Größe der Schrift und Darstellungen etc.). Dabei ist zu beachten, dass die Alarmlisten immer sichtbar sein müssen.
  • Bei Software-Updates zur Fehlerbereinigung und -verbesserung und Software-Upgrades zur Erweiterung des Funktionsumfangs müssen die vorhandenen Daten vollständig erhalten bleiben bzw. im Rahmen des Updates bzw. Upgrades automatisch angepasst werden. Die Software-Clients müssen sich bei Updates bzw. Upgrades automatisch bei der Anmeldung am Server aktualisieren.
  • Jeder Arbeitsplatz und jeder Benutzer muss mit differenzierten Zugriffsrechten und Nutzungsmöglichkeiten versehen werden können. Diese Konfiguration erfolgt grundsätzlich durch den Systemadministrator des Auftraggebers. Es müssen mindestens acht verschiedene Berechtigungsebenen bzw. Benutzerrollen vorhanden sein: Administrator, Systembetreuer bzw. Datenpfleger, Standardnutzer, zwei Springer, Administrator und Systembetreuer des Wartungsunternehmens und einen Account als Reserve. Zusätzlich muss die Vergabe von rollenspezifischen Berechtigungen möglich sein.
  • Jede im GMS vorgenommene Aktion (z. B. Alarmierungen, Anwendereingaben und alle Bearbeitungsvorgänge) muss zur Gewährleistung einer Gerichtsverwertbarkeit unveränderbar und verschlüsselt dokumentiert und gespeichert werden können.
(SB 16/24)
©Cagkan – stock.adobe.com
  • Es muss im GMS die Möglichkeit geben, Meldungen, die nicht über die angeschlossenen Gefahrenmeldeanlagen übertragen werden, in das GMS aufzunehmen (z. B. Meldungen über Telefon). Für den manuellen Eintrag ist im GMS ein Stichwortverzeichnis zu integrieren, womit der Bearbeiter die versorgten manuellen Meldungen (z. B. Bombenalarm per Telefon) auswählen kann. Nach der Auswahl über das Stichwort erhält der Bearbeiter die passende Handlungsanweisung und kann den Alarm, analog zu den technischen Alarmen, bearbeiten.

Nachdem wir uns hier mit den grundsätzlichen Leistungsanforderungen an GMS-Software beschäftigt haben, folgt in Ausgabe 17 des Sicherheits-Berater Teil 2 mit einer Betrachtung der erforderlichen Funktionalitäten.

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