Am 11.3.2021 kam es in Mahlow, einem Ort in der Nähe des neuen Berliner Flughafens, zu einem circa vierstündigen Stromausfall. Nach Angaben des zuständigen Netzbetreibers E.DIS AG (www.e-dis.de) war die Ursache eine Beschädigung eines Mittelspannungskabels im Stromnetz durch eine Fremdfirma. Nach Recherchen hatte dies im gesamten Ortsnetz teilweise gravierende Folgen:
- Öffentliche Einrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten, waren von der direkten Telekommunikation abgeschnitten.
- Der digitale Unterricht an Schulen brach zusammen.
- In Arztpraxen kam es (trotz teilweise vorhandener USV-Anlagen) zu Serverausfällen, welche bis zu Ausfällen von Netzteilen führten.
- Bei alten Heizungsanlagen kam es in der Folge des Ausfalls zu unklaren Betriebszuständen, die im Nachgang zu Ausfällen der Steuerungen führten.
- Gewerbliche Unternehmen und Einzelhändler ohne eine Notstromversorgung waren lange Zeit ohne Information, warum es zum Ausfall kam und wie lange dieser dauern wird.
Interessanterweise gab der Stromversorger gleich eine Pressemitteilung mit dem Hinweis auf eine schnelle Ursachensuche und Störungsbeseitigung heraus und verwies bezüglich weitergehender Infos auf die regionale Presse (Kurzlink https://bit.ly/3tpQdWe ). Viele der Betroffenen hätten sich aber gewünscht, dass man sofort im Schadensfall reagiert und auch für die Beseitigung der Schäden eine professionelle Hilfe erhalten hätte.
Verbesserungsvorschläge
Nachfolgend einige Aspekte aus Sicht des Sicherheits-Berater für die Prävention und den Umgang mit solchen Sondersituationen:
- Die Bundesnetzagentur gibt in ihren Statistiken die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenen Letztverbraucher innerhalb eines Kalenderjahres an. Und dies sowohl für die einzelnen Bundesländer als auch für die gesamte Republik. So ist beispielhaft der Wert für das Jahr 2019 12,2 Minuten (Bund) und 21,42 Minuten (Land Brandenburg). Nur wird bei der präventiven Betrachtung vergessen, dass der Stromausfall eben auch einmal 240 Minuten bzw. eine längere Zeit andauern kann.
- Außerhalb von Rechenzentren und Leitstellen wird selten über das Thema Verfügbarkeit nachgedacht. Gerade in der aktuellen Situation entstehen viele kleine „Serverinseln“, die eben nicht nach den gängigen Maßstäben abgesichert sind bzw. deren Betriebssicherheit von der Fachkunde eines Vertrieblers abhängt. Ärzte haben in der Regel ein sehr gutes Wissen in der Diagnostik menschlicher Krankheiten – selten sind sie IT-Spezialisten im Zusammenspiel von technischer Infrastruktur und Server- wie Speicherlösungen.
- Es ist verständlich, dass die Energieversorger im Schadensfall primär die Ursachenfindung und Schadensbeseitigung vorantreiben. Warum wird aber nicht einmal darüber nachgedacht, zusammen mit den örtlichen Verantwortlichen Kommunikationskonzepte präventiv zu erarbeiten? Viele Feuerwehren bzw. Polizeidienststellen (bei besonderen Lagen) haben auch Ansprechpartner vor Ort bzw. haben verschiedene Informationskanäle zur Verfügung, um den Großteil der Bevölkerung zu erreichen.
- Nach § 2 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) wird „Strom“ bzw. „Elektrizität“ ausdrücklich als Produkt definiert. Dieses statuiert eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte, z. B. bei kurzfristigen Überspannungen im Netz. Gerichtsurteile des Bundesgerichtshofes verweisen auf die Haftung des Netzbetreibers nur für Geräte im privaten Gebrauch. Eine Haftung für gewerblich genutzte Elektrogeräte käme nur über die deliktsrechtliche Produzentenhaftung in Betracht. Hierfür muss dem Hersteller aber ein Verschulden vorgeworfen werden können. Bei Stromausfall wird leider kein „Produkt“ geliefert. Vom Stromausfall Betroffene, die im Normalfall über einen Liefervertrag mit dem Netzbetreiber verfügen, können versuchen, Regressansprüche geltend zu machen. Was passiert aber bei Schwankungen des Netzes bei Wiederkehr? Auch Versicherungen tun sich schwer, Schäden zu regulieren.
- Ist nicht der Energieversorger auch für eine Netzverfügbarkeit verantwortlich? Wie kann es sein, dass in einer zentralen Ortslage ein durchtrenntes Kabel erst repariert werden muss, um Haushalte, öffentliche Gebäude und Unternehmen wieder an das Netz zu bringen? Hat man gegebenenfalls aus Kostengründen auf Redundanzkonzepte ganz oder teilweise verzichtet? Sicherlich auch ein Aspekt ist die Fürsorgepflicht, was man bei größerem Schadensausmaß juristisch prüfen sollte.
- Ein Sprichwort sagt: „Aus Schaden wird man klug!“ Nur sollten Sie es sozusagen nicht darauf ankommen lassen. Besser wäre es, sich im Vorfeld fundierte Gedanken zu möglichen Ausfällen, zum Schadensausmaß und zu möglichen Schutzmechanismen machen. Und dies dann von Fachplanern erarbeiten sowie von Fachfirmen realisieren zu lassen. Auch nach der Investition sollten Wartungs- und Servicemaßnahmen ebenso Standard sein wie regelmäßige anlagenübergreifende Funktionstests.
*Die oben geschilderte Beobachtung, dass vom Stromausfall Betroffene kaum angemessen informiert werden, bestätigt auch unser Redaktionskollege Alfred Birbacher, der seine privaten Eindrücke als ein von einem Netzausfall betroffener Bürger schilderte: www.direkt.sicherheits-berater.de (Ausgabe 3/2021).

