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ARBEITSSCHUTZ

Sicherheitsunterweisungen – Lernen mit Freude

Ausgabe 17/2019
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Ausgabe 17/2019
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Wiederkehrende Sicherheitsunterweisungen sind ein wesentlicher Bestandteil des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Sie helfen Ihren Mitarbeitern, potenzielle Gefährdungen und Fehlverhalten am Arbeitsplatz besser zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.

Die grundsätzliche Pflicht zur Unterweisung liegt beim Unternehmer oder Geschäftsführer. Es gibt zahlreiche Gesetze und Vorschriften, die eine Unterweisungspflicht für Unternehmer beschreiben. Hier sind nur einige aufgelistet:

  • Arbeitsschutzgesetz (§12)
  • Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze und Prävention“ (§4)
  • Betriebssicherheitsverordnung (§12)
  • Gefahrstoffverordnung (§14)

Der Unternehmer kann diese Pflicht aber auf direkte Vorgesetzte der einzelnen Mitarbeiter im Rahmen einer schriftlichen Pflichtenübertragung übertragen (Fachkraft für Arbeitssicherheit). Die Gesamtverantwortung und vor allem die Kontrollpflicht obliegt ihm weiterhin. Zur Vorbereitung der Sicherheitsunterweisung können sich Vorgesetzte fachlichen Rat von der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit holen oder sie lassen diese direkt von diesen durchführen.

Sicherheitsunterweisungen sind durchzuführen:

  • mindestens einmal jährlich
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich
  • bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie
  • anlassbezogen z. B. nach einem Unfall

Zudem ist auch klar geregelt, dass eine Unterweisung dokumentiert sein muss. Also es muss schriftlich festgehalten sein, wer, wann von wem und zu welchen Themen unterwiesen wurde.

Wie müssen solche Unterweisungen durchgeführt werden? Das Arbeitsschutzgesetz z. B. formuliert sehr allgemeine Anforderungen. So muss der Mitarbeiter ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Außerdem soll die Sicherheitsunterweisung Anweisungen und Erläuterungen beinhalten, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Wie nun konkret der Wissenstransfer auszusehen hat, liegt im Ermessen des Unterweisenden. Der Dialog sollte sicher eher im Fokus stehen als der Monolog des Unterweisenden. Monologe gelten ganz allgemein als langweilig, machen die Sicherheitsunterweisung zur Pflichtveranstaltung und verfehlen ihr Ziel.

Der Mitarbeiter muss zu seinen Problemen am Arbeitsplatz gehört werden. Auch hieraus können Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Ein Lernerfolg wird erreicht, indem man die Mitarbeiter aktiv in die Sicherheitsunterweisung einbindet und gemeinsam Lösungen erarbeitet, die dann auch im Gedächtnis der Unterwiesenen haften bleiben. Vorteilhaft sind auch praktische Unterweisungen. Sicherheitsrelevante Aspekte sollen auf innovative Art und Weise vermittelt werden. Das Erlernte soll möglichst schnell, wenn möglich zeitgleich, in Form von praktischen Beispielen umgesetzt werden. Das Lernen, das sozusagen direkt am Objekt erfolgen kann, ist weit ausufernden theoretischen Vorträgen vorzuziehen. Der Unterweisende muss dabei allerdings stets auf die richtige Handhabung und eine ordnungsgemäße Durchführung achten. So kann er individuelle Fehler sofort korrigieren und nützliche Praxistipps geben.

Ein Vortrag kann noch so didaktisch gut und inhaltlich korrekt sein. Wer etwas gesagt oder gezeigt bekommt, glaubt oft, dass er es schon selbst beherrscht. In der Praxis gestaltet sich der Vorgang aber meist komplizierter. Es werden bei weitem nicht alle Inhalte so schnell ins Gedächtnis gelangen, wie dies bei einer praktischen Übung der Fall ist. Ein Beispiel ist der regelmäßige Probealarm und das dabei trainierte und geordnete Verlassen der Arbeitsstätte. Bei solchen Übungen wird schnell klar, dass Theorie und Praxis in der Regel weit auseinander liegen. Selbst eine aufwendig produzierte filmische Präsentation von Verhaltenstechniken – als probates Mittel, für Awareness genutzt – gaukelt meist nur ein Beherrschen der Lage vor. Es gibt z. B. unzählige Illustrationen und Filmreihen dazu, wie man Erste Hilfe leistet. Doch nichts ersetzt diese Stilmittel gegenüber einer praktischen Übung an einem am Boden liegenden echten Menschen.

Praktische Übungen bieten auch einen besonderen Nebeneffekt: Die Teilnahme und das Lernen bereiten den Mitarbeiten viel mehr Spaß und Freude. Der psychologische Mehrwert ist enorm. Denn wer Spaß am Lernen hat, behält das Erlernte auch schneller und länger im Gedächtnis. Letztendlich geht es ja nicht nur darum, den Geschäftsführer mit der Sicherheitsunterweisung rechtlich und versicherungstechnisch abzusichern. Vielmehr sollte tatsächlich jeder einzelne Mitarbeiter motiviert werden, sich bei Unfällen und Gefahren angemessen zu verhalten. Daher ist es nicht übertrieben zu behaupten: Sicherheitsunterweisungen sollen Spaß machen, um mehr Sicherheit für alle Mitarbeiter im Unternehmen zu erzeugen.

Zusammenfassung:

  1. Sicherheitsunterweisungen sind eine Unternehmerpflicht und gesetzlich vorgeschrieben.
  2. Die Durchführung kann an speziell ausgebildetes Personal (Fachkraft für Arbeitssicherheit) delegiert werden.
  3. Bei der Sicherheitsunterweisung ist der Mitarbeiter aktiv mit einzubeziehen, um den
    gewünschten Lernerfolg zu erreichen. Multimediale Unterstützung und, noch mehr,
    praktische Übungen ebnen den Weg zum sicheren Lernerfolg. So werden die Mitarbeiter aktiv in die Sicherheitsunterweisung eingebunden.
  4. Last, but not least: Bei aller Ernsthaftigkeit der Themen soll das Motto lauten: Lernen + Spaß = mehr Sicherheit im Unternehmen!

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