Die Abhängigkeit unserer Gesellschaft von einer stabilen Versorgung mit Energie, Dienstleistungen oder Produkten steht immer mehr im Fokus heutiger Risikobetrachtungen. Die notwendigen Versorgungseinrichtungen werden seit geraumer Zeit auf Bundesebene mit dem Begriff der „kritischen Infrastrukturen (KRITIS)“ bezeichnet. Die bürokratisch geltende Definition hierfür lautet:
„Kritische Infrastrukturen sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten können.“
Dabei sind diese Infrastrukturen in verschiedene Sektoren unterteilt, die sich durch ihre Funktion unterscheiden. Wichtig zu wissen ist, dass bei Ausfall eines Sektors ein anderer in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Beispielhaft hierfür ist die Unterbrechung der Stromversorgung zu nennen, die einen damit gleichzeitig verbundenen Ausfall oder eine Unterbrechung der Informations- und Kommunikationstechnik mit sich bringt. Man spricht hier von sogenannten Wechselwirkungen, die bei den erforderlichen Gegenmaß-nahmen berücksichtigt werden müssen.
Aber kommen wir auf die Risiken zurück, die einen Ausfall solch kritischer Infrastrukturen zur Folge haben. Eine in jeder Risikoanalyse zu berücksichtigende Gefahr ist die des Hochwassers. Sie stellt eine Untergruppe der Risiken durch Naturereignisse bzw. Wetterphänomene dar. Dazu zählen weiterhin Sturmfluten, Starkregen, nahe liegende Fließgewässer, Staudammabflussgebiete oder Grund-wasseranstieg. All diese Ereignisse können ursächlich für Überflutungen sein. Spätestens die großflächigen Überschwemmungen in Niedersachsen, Nordrhein Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen seit der Weihnachtszeit 2023 machen uns deutlich, dass speziell das Risiko durch Überflutungen durchaus ernst zu nehmen ist. Neben dem unmittelbaren Schaden an Anlagen und Einrichtungen kann es hierbei auch durchaus zu längeren Ausfällen kritischer Infrastrukturen kommen.
Um der wahrscheinlichen Häufung solcher Risiken durch Wasser entgegenwirken zu können, ist es wichtig, dass entsprechende Analysen und Konzepte erstellt werden. Hierfür verantwortlich sind die Betreiber der kritischen Infrastrukturen. Daher ist es erforderlich, je nach Risikobedarf effektive Maßnahmen zum Schutz der individuellen Infrastruktur zu entwickeln, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in und um Überschwemmungsgebiete sicherzustellen. Als erste Maßnahme bei jeder Konzeptentwicklung ist die Durchführung einer Hochwasserrisikoanalyse erforderlich. Dabei stützt man sich auf eine Gefährdungsanalyse in Abhängigkeit des Standortes der jeweiligen kritischen Infrastruktur.
Hierzu stehen folgende Datengrundlagen zur Verfügung:
- geographische Lage der zu betrachtenden kritischen Infrastruktur (Landkarten etc.)
- Hochwassergefahrenkarten (meist länderbezogen)
- Pegelabhängige Überflutungsflächen
- Dokumentation der kritischen Infrastruktureinrichtung (Architektur- und Technikpläne)
Mithilfe dieser Datengrundlagen kann nun eine Abschätzung der Hochwassergefährdung der zu untersuchenden kritischen Infrastruktur erfolgen. Das sogenannte „Jahrhunderthochwasser“ aus den Hochwassergefahrenkarten beinhaltet zwar eine geringe Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer solchen Situation, wie gesagt einmal in hundert Jahren, dafür aber die höchsten Schadensauswirkungen bei Eintritt. Will man sich also auf den größtmöglichen Schaden (neudeutsch: Worst Case) hin absichern, so ist dieses Ereignis für die Risikobetrachtung anzunehmen und das Schutzziel daraufhin zu definieren. Wenn es sich um eine Risikoanalyse für ein bestehen-des Gebäude oder eine Einrichtung handelt, dann sind die zu treffenden baulichen Maßnahmen eher begrenzt. In der Anwendung sind hier vor allem mobile Hochwasserschutzmaßnahmen am Gebäude zu nennen, beispielsweise in Form von Dammbalken oder Flutschotts an Türen und Fenstern. Ist ein Neubau geplant, so kann man kritische Einrichtungen oberhalb des zu erwartenden Hochwasserpegels unterbringen und bauliche Vorkehrungen gegen Eindringen von Wasser realisieren.
Die Berücksichtigung hilfeleistender Kräfte im Notfall, zur Kompensation von Hochwasserschäden, ist ein weiterer Baustein in Hochwasserschutzkonzepten für kritische Infrastrukturen. Dabei spielt allerdings deren Auslastung im Notfall eine wesentliche Rolle, da diese Organe, sofern man sie nicht selbst stellt, vorrangig dem Schutz von Leib und Leben verpflichtet sind. Demnach kann es durch-aus passieren, dass im Notfall kein bis wenig Personal zur Verfügung steht, um technische Einrichtungen abzusichern, sondern dass diese Kräfte bereits zur Evakuierung der Bevölkerung in betroffenen Wohngebieten abgestellt wurden.
All die Ergebnisse sind innerhalb der zuständigen Institution, Einrichtung oder auch Kommune in einem Alarm- und Einsatzplan zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind entsprechende Ausfallgebiete und deren Ausfalldauer in Notfallplänen festzulegen. Je nach Erfordernis kann daraus auch ein Evakuierungsplan erarbeitet werden, in dem bereits exakte Informationen für die Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr verankert werden. Die gute Vorbereitung auf den Ernstfall sichert wertvolle Zeit im Notfall und kann potenzielle Schäden minimieren.

