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Sicherheitsplanung

Zaunplanung – ein Buch mit sieben Siegeln?

Ausgabe 14+15/2022
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Ausgabe 14+15/2022
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Aus der Erfahrung in mehreren unserer Projekte war festzustellen, dass die Landschaftsplaner sich anscheinend „nur“ nebenbei mit Anforderungen an Zaunanlagen, insbesondere wenn es um die Berücksichtigung von Sicherheitsanforderungen geht, beschäftigen. Der Frust der Zaunbauer inklusive der Lieferanten und Monteure von Tor-anlagen ist nachvollziehbar. Nachfolgend deshalb einige Praxistipps, um es bei einer Umsetzung mit oder ohne Planer besser zu machen:

  1. Welcher Zaun ist unter Sicherheitsaspekten sinnvoll? Was ist baurechtlich zu berücksichtigen? Welche zusätzlichen Abhängigkeiten gibt es? Dies sind drei Fragen, die erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung haben: So ist nach der aktuellen Musterbauordnung, die auch Grundlage der meisten Bauordnungen der Länder ist, eine Einfriedung nur bis zu einer Höhe bis zu zwei Meter baugenehmigungsfrei. Und dann das Schutzziel: Soll ein Zaun einen Durch- bzw. Überstieg verhindern, muss dieser sehr hoch und insbesondere sehr widerstandsfähig in der Zaunfläche sein. Es gibt solche Zaunanlagen. Aber Test zeigen immer wieder, dass selbst hochsichere Zäune mit entsprechendem Werkzeug und Überlegungen zur Vorgehensweise bei der Überwindung deren im Datenblatt versprochenen Widerstandszeiten selten bis gar nicht einhalten. Deshalb sollte eine Zaunanlage, wenn möglich, eine behindernde Wirkung haben. Verbunden mit einer frühzeitigen Detektion und nachgelagerter Härtung von Fassaden ist eine gestalterisch interessante Sicherheitszaunlösung möglich.
  2. Auch sind (je nach Detektions- und Überwachungsmaßnahme) auch Doppelzaunanlagen denkbar: Lassen Sie den ersten (Bestandszaun) stehen und platzieren Sie den neuen Zaun in Abstand zum ersten und schaffen so einen definierten Überwachungsbereich. Denkbar und möglich sind damit auch Kombinationen aus Zaun und Gebäudefassade, wenn es die Abstände und Verortung von Gebäuden nicht anders zulassen.
  3. Sicherheitszäune werden oft mit Übersteig- oder Unterkriechschutz versehen. Während Letzteres durch bauliche Maßnahmen (in Abstimmung mit den Verkehrswegen der Kleintiere) relativ einfach umsetzbar ist, bedarf es bei dem Übersteigschutz eines höheren Planungsaufwands. Die Ausleger sind am besten nach außen zu richten. Das heißt aber, dass in Abhängigkeit von der Grundstücksgrenze der eigentliche Zaun ein wenig nach innen zu platzieren ist. Und Tore oder Drehkreuzanlagen etc. sollten die gleiche Höhe in der Ausprägung des Übersteigschutzes aufweisen. Eine Abwinkelung der Ausleger, z. B. bis zu einer Höhe von 2,40 m, ist bei Einsatz eines Schiebetores mit aufgesetztem gezahnten Stahlband mit einer Höhe von zwei Metern keine gleichwertige Maßnahme: Entweder alles auf 2,40 m oder alles auf 2,00 m!
  4. Aktuell werden zunehmend Fahrzeugsperren eingesetzt, jedoch von den Außenanlagenplanern planerisch sehr vernachlässigt. Betonelemente, geklebt bei null Grad Celsius (schlecht, da unterhalb von den zulässigen Temperaturbereichen der Hersteller) auf den Untergrund vor den Zaun gestellt, bilden eine optimale Kletterhilfe für Personen und bei Fahrzeuganprall ein gefährliches Wurfgeschoss. Selbst technische Barrieren, im 90-Grad-Winkel zum Zaun platziert, kosten viel Geld bei der Beschaffung und im Betrieb, haben aber keine Schutzwirkung. Deshalb muss das Thema von Zaun und Fahrzeugsperren immer ganzheitlich gemeinsam geplant und umgesetzt werden.
  5. Wenn Abwinkelungen als Übersteigsicherung nicht ausreichen bzw. Kompensationen wegen unterschiedlicher Höhe vorzunehmen sind, werden Stacheldrähte eingesetzt. Diese gibt es in unterschiedlichen Ausprägungen. Erfahrungen zeigen, dass die Abspannung das größere Problem ist. Wenn einzelne Drähte übereinander angeordnet, mit der Hand bereits über den gewählten Abstand zueinander auseinandergedrückt werden können, ist die Schutzwirkung gering. Es gibt Spannvorrichtungen. Im Zusammenspiel mit der Wahl der Befestigungspunkte am Anfang und Ende bzw. mit den Führungslaschen an den einzelnen Trägern (Pfosten) wird eine ausreichende Zugspannung erreicht.
  6. Die Zaunpfosten und Eckausprägungen sind bei fast jeder Zaunanlage die Stellen, die unter Sicherheitsaspekten Schwachstellen darstellen. Der Zaunbauer hebt mit seiner Schaufel ein Loch aus (meist ohne definierte Höhe/Breite/Länge), schüttet dort Magerbeton hinein und treibt dann den Zaunpfosten in diese Fundamentierung. Selbst nach 28 Tagen (volle Betonfestigkeit erreicht) sind diese Zaunpfosten in x- und y-Richtung bewegbar. Stimmen dann die Abstände zwischen den Zaunpfosten nicht, werden diese durch Verschiebung der Pfosten stimmig gemacht. Die Zaunfelder sind zwar „unter Druckspannung“ eingebaut, jedoch sind dies dann die Sollbruchstellen bei Überwindungsversuchen von potenziellen Tätern. Und bei Ecken enden die Zaunfelder nicht am Pfosten: Je nach Ausführungsqualität können sie die beiden im Winkel zulaufenden Felder auseinanderdrücken und so eine perfekte Einstiegsmöglichkeit schaffen.
  7. Sicherheitszäune sollten die Verschraubung der Zaunfelder an den Pfosten nicht außen haben. Und wenn es nicht so möglich ist, sollten zumindest Sonderschrauben bzw. Sonderverschraubungen zum Einsatz kommen.
  8. Und ein Letztes unter Betriebsführungsaspekten: Setzen Sie Tore mit elektrisch angesteuerten Antrieben ein, denken Sie bitte daran, dass die Notöffnungsfunktion manuell (Kurbel etc.) z. B. bei Stromausfall nur von innen machbar ist. Das heißt, es ist vom Facility Management bzw. Sicherheitsdienst immer jemand innerhalb der Schutzzone vor Ort oder es müssen mechanische Maßnahmen für diesen Krisenfall geschaffen werden.
  9. Wie anfänglich beschrieben, besitzt der „klassische“ Freianlagenplaner in der Regel wenig bis gar kein Wissen und Erfahrung bei der Umsetzung solcher Perimeter-Schutzsysteme. Deshalb ist entweder bei der Auswahl solcher Planer darauf zu achten, dass Wissen und Erfahrung in diesem Bereich vorhanden sind. Oder man ordnet dieses gleich dem Sicherheitsplaner zu mit der Aufgabe, dass dieser sich mit dem Freianlagenplaner, Architekt und Elektrofachplaner koordiniert.

Fazit

Aus den vorgenannten Punkten wird ersichtlich, dass neben dem Auftraggeber auch ein Planer nicht alles wissen kann. Übernimmt er jedoch einen Planungsauftrag, hat er die Verpflichtung, nicht nur die Datenblätter der Hersteller in Leistungspositionen der Ausschreibung (überspitzt formuliert!) zu übersetzen, sondern sich ganzheitlich mit allen Funktionalitäten auseinanderzusetzen, um im Ergebnis eine schutzzielorientierte, praktisch funktionierende Lösung zu erarbeiten. Und dann ist eben Zaunplanung kein Buch mit sieben Siegeln!

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