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Sicherheitskonzeption

Ein- und Ausfahrten im Perimeterschutz

Ausgabe 22/2023
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Ausgabe 22/2023
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Angenommen, Sie beschäftigen sich mit dem Thema Perimeterschutz für ein größeres Betriebsgelände. Auf Grund der Lage des Grundstückes und seines Umfeldes haben Sie auch eine risikobasierende Analyse durchgeführt und sind sich mit allen Beteiligten einig über die Ausprägung der Zaunanlage, die Ertüchtigung der bestehenden Ein- und Ausfahrten und deren Überwachung. Seit Kurzem ist jedoch ein neuer Verantwortlicher für das Thema Logistik am Start, der sich weniger für die Sicherheit, aber viel mehr für Prozesse wie ungestörte Verkehrsströme und schnelle Abwicklung von An- und Ablieferungen interessiert. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung muss man sich nun also noch einmal vertieft um diese Belange kümmern.

Eine klare Schnittstelle zwischen Logistik und Sicherheit zu definieren wäre schön, ist aber leider kaum möglich. Wir sehen Parallelen zu den Türen, die ebenfalls nicht isoliert betrachtet werden können, sondern viele Gewerke am Bau beschäftigen. Wenn jemand aus diesem Umfeld einen Fehler begeht, dann funktioniert die Tür oft in Gänze nicht mehr.

Aber zurück zur Logistik im Perimeterschutz und was dabei alles zu beachten ist: Es geht dabei vorrangig um die Platzierung und Gestaltung von Ein- und Ausfahrten des Geländes. Dabei muss man zuerst Pionierarbeit leisten und so manchen Zeitgenossen begreiflich machen, dass eine Zufahrtskontrolle keine Zugangskontrolle ist. Man befindet sich nun einmal nicht an einer Staatsgrenze, wo man auf extra gestalteten Haltespuren den ganzen Lkw mit seiner Ladung genauer inspizieren kann. Man muss viel mehr dafür sorgen, dass bei einer Zufahrtskontrolle eine rasche Abwicklung des Anmeldeprozesses stattfindet, um den Rückstau der wartenden Lkw in die öffentliche Verkehrsfläche zu vermeiden. Kurzum, Zufahrtskontrolle beinhaltet die Anmeldung und Überprüfung auf Plausibilität in Person des Fahrers und somit keine Fahrzeugkontrolle. Zumindest ist das die Regel – natürlich gibt es auch in sensiblen Bereichen stichprobenartige oder auch regelmäßige Fahrzeugkontrollen. Dennoch darf man das nicht verwechseln mit einer personenbezogenen Zugangskontrolle, beispielsweise mittels Kartenleser am Zugang zum Werksgelände. Es handelt sich hierbei um ein anderes Schutzziel, nämlich um die Vermeidung von unerlaubten Zufahrten auf das Betriebsgelände. Dabei werden nicht angemeldete oder auch auffällige Fahrzeuge an der Einfahrt in das Betriebsgelände gehindert.

Bei näherer Betrachtung der Verkehrssituation vor dem und innerhalb des Betriebsgeländes kann man bereits Prozesse identifizieren, die sich sowohl funktional, aber auch zeitlich voneinander unterscheiden. Eine starke Frequentierung der Zufahrten in den Morgen-stunden, die sich bis mittags hinziehen können, bietet sich hier an. Sehr komplex geht es üblicherweise z. B. an Betriebshöfen von öffentlichen Versorgungsunternehmen zu: Hier treffen Sie vor allem morgens nach Schichtbeginn auf eine hohe Anzahl von Einsatzfahrzeugen, die das Gelände verlassen. Zusätzlich setzt der Lieferverkehr von außen ein, der Ersatzteile, Baugruppen und anderes Material zur Weiterverarbeitung liefert. Hinzu kommen Dienstleister auf das Gelände, die entsprechende Arbeiten in, an oder auch neben den Gebäuden durchführen. Parallel wird ein solches Gelände natürlich auch von Kunden besucht, die vielleicht Probleme bei der Abrechnung der Dienstleistungen haben oder aber eine Messeinrichtung für ihr Baugrundstück abholen wollen. Das alles unter einen Hut zu bringen und eine gewisse Übersicht zu behalten ist ein schwieriges Unterfangen.

Folgende grundlegende Ziele sollten bei der Verortung und Ausstattung von Ein- und Ausfahrten eines Betriebsgeländes verfolgt werden:

  1. Vermeidung von Verkehrsknotenpunkten auf dem Gelände
  2. Vermeidung von Rückstauungen der wartenden Anlieferer in die öffentliche Verkehrsfläche
  3. Vermeidung von Transportwegen nahe an sensiblen Gebäuden oder Gebäudeteilen, wie z. B. Leitstellen oder Rechenzentren
  4. Schaffung von getrennten Verkehrsströmen der unterschiedlichen Nutzer
  5. Schaffung direkter Erschließungswege von außen auf bestimmte Gebäudeteile zur Vermeidung der Geländeerschließung und langer Wege

Im Folgenden werden ansatzweise einige Lösungswege aufgezeigt, die sich im weiteren Konzeptions- bzw. Planungsverlauf detaillieren und präzisieren lassen:

Zu 1: Das betrifft vor allem die interne Verkehrsführung, bei der Kreuzungsbereiche für schwere Transporte vermieden werden soll-ten. Als Negativbeispiel kann hier eine Kreuzung herangezogen werden, die sich unmittelbar hinter einer stark frequentierten Ein- und Ausfahrt befindet. Zwangsläufig kommt es dann zu Staus auf dem Gelände und auch im Außenbereich.

Zu 2: Ein Zustand, den man bei großen Unternehmen auch oft beobachtet. Erreichen kann man dieses Ziel natürlich mit der Schaffung von genügend Rückstaufläche auf dem eigenen Grundstück. Das ist jedoch meist nicht in hinreichendem Maße vorhanden. Dann sollte man sich überlegen, ob man für unterschiedliche Nutzer auch verschiedene Einfahrten etabliert – ein Aufwand, der sich abhängig vom Verkehrsvolumen rechnen kann.

Zu 3: Hier spielt wieder die interne Verkehrsführung eine wesentliche Rolle, die man möglichst weiträumig an solch sensiblen Gebäuden vorbei führen sollte. Auch bei der Wahl der Standorte für Bauvorhaben von Leitstelle oder RZ sind die nahen Verkehrswege zu vermeiden. Gleichzeitig sollte auch hier das Zwiebelschalenmodell herhalten, damit die sensiblen Gebäude im Inneren des Geländes angeordnet werden anstatt an dessen Grenze.

(SIB 22/23)
©Michael Kröll – stock.adobe.com

Zu 4: Nutzt man die gleiche Pforte für alle Einfahrtsituationen, selbstverständlich abhängig von der Frequentierung des jeweiligen Betriebsgeländes, dann sind lange Wartezeiten vorprogrammiert. Eine Aufsplittung auf ggf. zwei Pforten kann die Sachlage entspannen. Dabei sind auch die Betriebszeiten zu berücksichtigen, wonach man vielleicht die Besetzung einer Pforte zum Nachmittag nicht mehr benötigt und hier eine Gegensprechanlage vorsieht, wo sich der später kommende Kunde oder Lieferant anmelden kann.

Zu 5: Es geht hierbei vor allem um die Zufahrtsberechtigung von Drittnutzern, die nur zu einem Gebäude auf dem Betriebsgelände gelangen müssen und hierbei nicht das ganze Betriebsgelände passieren sollen. Das gilt vor allem außerhalb der Betriebszeiten. Man spricht hierbei von Zwangsführung, wenn möglich mittels Schleuse oder Ähnlichem, um eine direkte Verbindung zum Objekt zu schaffen. Das ist natürlich wesentlich von der Lage des Gebäudes abhängig und funktioniert am besten, wenn sich das Gebäude eher am Rand des Grundstückes befindet.

Fazit

Die Zusammenarbeit mit dem Logistikfachmann der jeweiligen Niederlassung ist auf jeden Fall lohnenswert, da man die funktionalen und auch zeitlichen Abläufe aller Verkehrsströme gut kennenlernt und aus Sicht des Sicherheitsexperten dann auch Einfluss nehmen kann.

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