In den letzten Wochen sind dem Autor dieses Beitrages mehrere Fälle von Diebstählen bekannt geworden:
- Ein Pkw, abgestellt in der Tiefgarage eines Bürokomplexes, wurde z. B. während der Betriebszeiten gestohlen, obwohl die Garage durch Zufahrts- und Überwachungsmaßnahmen gesichert war.
- In einem anderen Fall stellte der Pkw-Nutzer sein Fahrzeug am Abend auf einen öffentlichen beleuchteten Parkplatz ab. Als er vier Stunden später zurückkam, war das Fahrzeug gestohlen. Mit den ersten polizeilichen Ermittlungen stand recht schnell fest, dass an diesem Abend im Umkreis von ca. 30 Kilometern fünf Fahrzeuge der gleichen Marke und Ausstattung von Parkplätzen, Grundstücken und Straßen gestohlen worden waren.
- Ein paar Tage später besuchte ein Angestellter ein Café und ließ sein Fahrzeug auf dem daneben liegenden Parkplatz stehen. Nach seiner Rückkehr waren die Taschen auf der Rückbank (samt Laptop) verschwunden, ohne dass es Einbruchspuren gab.
Auch wenn diese scheinbar wachsende Anzahl von Diebstählen eine gewisses Gefühl von Ohnmacht hervorruft, kann man doch teilweise mit einfachen Mitteln das Risiko und damit die Wahrscheinlichkeit eines Pkw-Diebstahls minimieren.
Maßnahmen:
- Die beispielhaft genannten Fälle zeigen, dass „der harte Bruch“ selten vorkommt, sondern nur die Schwachstelle Mensch ausgenutzt wird. Der Diebstahl aus der Tiefgarage war nur möglich, weil die Handtasche der Pkw-Besitzerin im Büro (im Erdgeschoss) auf dem Tisch lag und fehlende Zutrittsüberwachung zu den Büros, offene Fenster und fehlende Sensibilität für die eigenen Sachen Tätern es sehr leicht gemacht hatten, an den Schlüssel zu gelangen.
- Aus unabhängiger Sicht könnte man unterstellen, dass Interessierte es bewusst auf dieses Fahrzeug abgesehen hatten und die derzeit vorhandenen Schwachstellen in der Kommunikation (fehlende sichere Datenübertragung) zwischen Sender und Empfänger ausnutzten. Leider ist hier die Beweislast sehr schwierig, weil ein solcher „Datenklau“ nicht nachweisbar ist. Da hilft es nur, alles Wichtige aus dem Fahrzeug zu nehmen und darauf vertrauen, dass die Überwachungen in der Tiefgarage ausreichen!
- Der Diebstahl des Laptop aus dem Auto heraus war möglich, weil der Verschluss des Wagens durch die Funkfernbedienung von einem Störsender blockiert wurde. Auch hier kann eine Kontrolle des Fahrers, ob das Fahrzeug verschlossen war, helfen. Bei Angriffen, wie im vorigen Punkt beschrieben, ist man aber machtlos.
- Deshalb sollten Sie ihre Mitarbeiter (egal ob Firmenfahrzeug oder privater Wagen) darauf verpflichten, keine Laptops, Handys oder sensiblen Dokumente im Pkw zurückzulassen. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Durch Verletzung der Sorgfaltspflichten wird keine Versicherung diesen Schaden ersetzen. Und zusätzlich haben Sie ggf. ein Imageproblem.
- Fast überall parken Sie auf eigene Gefahr. Deshalb sollte man sich Gedanken machen, wie man sein Fahrzeug zusätzlich schützen und – wenn es zum Diebstahl kommen sollte – dessen Aufenthaltsort nachvollziehen kann. Dank eines GPS-Senders in einem Pkw konnte die Polizei in einem Fall die Verfolgung bereits nach 15 Minuten aufnehmen. Aber auch über zusätzliche mechanische Sicherungen am Fahrzeug, deren Existenz bei manchen Wagenbesitzern bereits in Vergessenheit geraten sind, sollte man nachdenken. Nur ein Mix diverser Vorkehrungen wird dazu beitragen, solche Diebstähle eben nicht in wenigen Sekunden ausüben zu können.
- Und es muss ein öffentlicher Druck in Richtung Fahrzeugbau erzeugt werden, heutige Fahrzeuge trotz oder gerade wegen ihrer hochtechnisierten Ausstattung auch sicherer gegen Angriffsversuche von außen zu machen.
- Es bleibt auch abzuwarten, wie die Versicherungswirtschaft auf die steigenden Zahlen reagiert und wir als Autofahrer zukünftig neben einer Haftpflicht, Teil oder Vollkasko auch eine Cyber-Angriff-Versicherung für unser Auto abschließen müssen

