Es verwundert, dass sich die Presse rätselnd mit den Widersprüchen in den zeitlichen Abläufen des Mordes an Nawalny abarbeitet. Wer die Arbeitsweise der russischen Nachrichtendienste einigermaßen kennt, kann die scheinbaren Widersprüche einordnen und begründen.
Der Kardinalfehler von Putins Handlangern war, dass der Mord am falschen Ort stattfinden sollte – im Straflager mit Isolierhaft. Es wäre ein Leichtes gewesen, einen Killer unter den Strafgefangenen zu finden und ihm Haftentlassung anzubieten, wenn das Mordopfer nicht in Isolierhaft gewesen wäre. Die Tat, dennoch den Mord zu befehlen, setzte Planung voraus. Man musste Nawalny ein tödliches Gift verabreichen, man musste Wiederbelebungsversuche vortäuschen, man musste die Todesursache begründbar machen, man brauchte Krankentransport, man musste eine Presseerklärung formulieren und man musste verhindern, dass die Angehörigen oder andere Uneingeweihte Zugriff auf die Leiche bekommen, damit kein Fachmann an der Leiche irgendetwas Verdächtiges erkennen kann. Man erinnere sich an den Mordanschlag mit Kontaktgift, bei dem das Linienflugzeug Nawalnys eine Notlandung machte und die im Flugzeug sitzenden Nachrichtendienstler untätig mitansehen mussten, wie der Linienpilot die ganze Kette „Rettung eines in der Luft Erkrankten“ schulmäßig abspielte, der behandelnde Notarzt des Flughafens sofort Vergiftung diagnostizierte (er soll Reserveoffizier im ABC-Schutz gewesen sein und besaß somit ein geschultes Auge) und Nawalny auch ins Krankenhaus begleitete und dort die Erstmaßnahmen unterstützte.
Das heißt, dass beim neuerlichen und leider finalen Mordversuch eine größere Gruppe von Personen in den Mord einzuweihen war, damit alle das Richtige im Sinne der Mordplanung tun und sagen. Der Mord wurde folglich nach dem Geheimhaltungsgrundsatz „Kenntnis nur wenn nötig“ organisiert. Jeder hatte seine Aufgabe und wusste, was er zu tun hatte. Das Wissen des jeweils Beteiligten endete an der Übergabe in andere Zuständigkeit. Wenn es stimmt, dass sich das Opfer noch gewehrt hat, kann der knapp getaktete Zeitplan sich zudem ein wenig verschoben haben. Dadurch ist erklärbar, dass die Feststellung der Diagnose „Blutgerinnsel im Gehirn“ ohne Obduktion im Ablaufplan stand, aber nicht zur Veröffentlichung vorgesehen war. Denn dem Vernehmen nach ist diese „Diagnose“ nicht von einem Arzt, sondern von einem Sanitäter geäußert worden.
Die Leiche Nawalnys wurde mit Eskorte in einem Kleinbus für Krankentransporte ins Krankenhaus geschafft. Das macht deutlich, dass der Geheimdienst um jeden Preis einen fachkundigen Blick auf den Toten verhindern wollte. Vor allem einen Blick auf mögliche Veränderungen der Augen, aber auch Schürfwunden. Das Krankenhaus, in das der Ermordete verbracht wurde, hat keine Pathologie und ist für Obduktionen gar nicht geeignet. Der Krankenwagen soll, das kann man zurzeit nicht überprüfen, nicht von der Wachmannschaft der Strafanstalt oder der Polizei, sondern vom Inlandsnachrichtendienst begleitet worden sein.
Ja, und der Hammer: Kurz vor dem Mord wurden Videokameras abgebaut. Aber auch nur die dort, wo der Mord stattfand und sich die Personen bewegten, die im Mordteam waren. Ziel: Man sollte sie im Nachhinein nicht identifizieren und befragen können. Es ist ein Hochsicherheitsgefängnis. Selbst bei Reparaturbedarf wird da nichts abgebaut, sondern allenfalls ausgetauscht.
Die Verbreitung der Todesnachricht erfolgte so schnell, dass man berechtigt vermuten darf, dass die Texte schon vor dem Tod niedergeschrieben worden waren.

