„Lüften, lüften, lüften – aber bitte richtig!”: Unter dieser Überschrift hat der Sicherheits-Berater in Ausgabe 22/2020 vom 15.11.2020 das korrekte Lüften in Zeiten von Corona und eine ausreichende Frischluftzufuhr u. a. für Klassenräume beleuchtet. Auch auf die eventuelle Notwendigkeit einer Raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) wurde dort hingewiesen.
Auch wenn zentrale RLT-Anlagen bisher nicht die Aufgabe hatten, einen Schutz vor Virenverteilung zu bieten, sorgen sie durch eingesetzte Filter bereits für ein hohes Maß an Sicherheit. Denn die kleinen Partikel und Tropfen können entsprechend der eingesetzten Filterklasse in der Anlage abgeschieden werden. Entscheidend für eine Virenverteilung bei RLT-Anlagen ist jedoch der Umluftbetrieb, denn frische Außenluft enthält praktisch keine Viren und Bakterien. Nicht umsonst heißt es ja, Lüften, lüften, lüften. Es sollte also grundsätzlich so viel Außenluft wie möglich ins Gebäude eingebracht und auf einen ungefilterten Umluftbetrieb verzichtet werden.
Ist keine RLT-Anlage installiert, bieten immer mehr Firmen dezentrale Raumluftreinigungsgeräte oder sogenannte Sekundärluftgeräte an, die die Luft innerhalb eines Raumes so umwälzen (Umluftbetrieb ohne Zuführen von Außenluft) und filtern, dass die Viren inaktiviert oder herausgefiltert werden.
Aus den Erkenntnissen des Besuchs der Veranstaltung der CCI-Dialog GmbH (https://cci-dialog.de/) „Luftaufbereitung und Luftverteilung in Zeiten von Corona“ und der Studie der Universität der Bundeswehr, Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik, mit dem Titel „Schulunterricht während der SARS-CoV-2 Pandemie – Welches Konzept ist sicher, realisierbar und ökologisch vertretbar?“ (www.unibw.de, Kurzlink https://bit.ly/3r83Toc) hat der Sicherheits-Berater nachfolgend die wichtigsten Aussagen zu den Raumluftreinigungsgeräten zusammengefasst:
Die Studie untersucht die Wirksamkeit von Raumluftreinigungsgeräten und beschreibt die Kriterien für den Einsatz solcher Geräte, um ein indirektes Infektionsrisiko zu senken. Raumluftreinigungsgeräte bieten keinen Schutz vor einer direkten Infektion. Das direkte Risiko einer Ansteckung kann nur über das Tragen von Atemschutzmasken oder z. B. den Aufbau von transparenten Schutzwänden minimiert werden. Auch wenn die Studie sich auf den Schulunterricht bezieht, können die dort festgelegten Kriterien z. B. auch auf Besprechungsräume angewandt werden.
Die hauptsächlich bekannten Verfahren beim Einsatz von Raumluftreinigungsgeräten sind
- Desinfektion der Raumluft durch hypochlorige Säuren (HOC)
- Luftreinigung durch UV-C-Anwendungen
- Einsatz von Filtertechnik
Bei der Desinfektion der Raumluft durch hypochlorige Säuren (HOC) wird über ein Gerät eine natürliche Desinfektionsflüssigkeit (HOCl) als Aerosol in die Luft gesprüht. Das Aerosol verteilt sich automatisch im Raum, bildet dort ein Gitternetz aus desinfizierenden Aerosolen und sinkt teilweise auf Oberflächen ab, die dadurch ebenfalls desinfiziert werden. Laut Aussage des Herstellers, der Firma oji (www.oji.life), die solche Geräte in verschiedenen Gerätegrößen vertreibt, ist das dafür eingesetzte Aerosol unbedenklich für gesunde Menschen und sogar ideal für Menschen mit Lungenerkrankungen. Uns liegen bislang jedoch keinerlei Untersuchungen oder Studien vor. Und auch ob die verwendeten hypochlorige Säuren bereits vom Verbund für angewandte Hygiene e.V. (VAH) als Desinfektionsmittel zertifiziert sind, ist nicht nachvollziehbar. Denn es finden sich auf den Seiten des VAH Warnhinweise für Einkäufer und Anwender Chlorbasierter Desinfektionsmittel (https://vah-online.de, Kurzlink https://bit.ly/3nwIG5h).
Bei der Luftreinigung durch UV-C-Anwendungen werden UV-C-Lampen installiert, die die Luft bestrahlen und dabei Viren zerstören. Entscheidend für die Wirksamkeit von UV-C-Anwendungen sind die eingesetzte Wellenlänge und Strahlungsdosis in Abhängigkeit der abzutötenden Mikroorganismen. Allerdings ist die Strahlung durch ihre hohe Energie für den Menschen gefährlich, sie zerstört unter anderem die Erbinformation von Mikroorganismen. Die Lampen der Luftreiniger müssen daher ausreichend abgeschirmt sein, sodass das auch für Menschen gefährliche UV-C-Licht nicht in die Umgebung gelangt. Auf keinen Fall sollte man z. B. auch die Geräte während des Betriebs öffnen.
Bei dem Einsatz von Filtertechnik ist die Partikelgröße entscheidend, die abgeschieden werden soll. Das Corona-Virus hat z. B. eine Partikelgröße von 0,1 bis 0,16 Mikrometer (μm), das bedeutet, eingesetzte Filter müssen dafür ausgelegt sein. Der Filter muss eine Filterleistung nach der EN 1822-1 aufweisen, um 99,995 Prozent der Aerosolpartikel ab einem Durchmesser von 0,1 bis 0,3 μm abzuscheiden. Das entspricht einem Filter der Klasse H14. Die oft anzutreffende Aussage, dass man auch mehrere geringere Filterklassen hintereinander schalten kann, ist nicht richtig. Denn der definierte Schutz und Abscheidegrad wird dadurch nicht erreicht.
Um sich vor einer Infektion mit Coronaviren durch Luftreinigungsgeräte zu schützen, müssen 99,995 Prozent der Viren beim einmaligen Durchlauf durch das Gerät abgeschieden (mit einem Filter der Klasse H14) oder inaktiviert (UV-Strahlung) werden. Das gilt unabhängig davon, ob nur ein Verfahren zur Anwendung kommt oder z. B. beide kombiniert werden.
Zusätzlich müssen die Geräte einen Volumenstrom erreichen, der mindestens dem Sechsfachen des Raumvolumens pro Stunde entspricht, um eine schnelle und sichere Entfernung von Viren gewährleisten zu können. Zusätzlich sollten die Geräte, die in von Personen besetzten Räumen eingesetzt werden, hinreichend geräuscharm sein.
Dass man diese Geräte nicht unbedingt in Eigenregie als „Marke Eigenbau“ ausführen sollte, dürfte allen klar sein , nichtsdestotrotz verweisen wir in diesem Zusammenhang auf eine aktuelle Pressemitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV zur Einschätzung der Sicherheit und Wirksamkeit selbst gebauter Abluftanlagen oder UV-C-Luftreiniger (https://dguv.de, Kurzlink https://bit.ly/2Kch72N ).

