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RZ-Planung

Neues zur Wahl von Kältemitteln

Ausgabe 14+15/2021
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Ausgabe 14+15/2021
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Die Wahl eines geeigneten Kältemittels für Klimaanlagen und Kälteerzeuger gestaltet sich durch die fortschreitenden Einschränkungen der F-Gase-Verordnung zunehmend schwieriger. Eine gute Hilfe bei der Auswahl bietet die Empfehlung „Kälte 2017“ des AMEV (https://amev-online.de, Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) – in erster Linie an die Planer öffentlicher Gebäude gerichtet, können die Empfehlungen des AMEV aufgrund ihrer Qualität und Übersichtlichkeit durchaus auch im gewerblichen Bereich Anwendung finden. In dieser Empfehlung werden auch die Auswirkungen der F-Gase-Verordnung aufgezeigt und Kältemittel aufgelistet, denen eine „Zukunftssicherheit“ zugesprochen wird.

„Zukunftssicher“ bedeutet hier, dass das Kältemittel einen GWP (global warming potential) von unter 400 hat und dadurch zumindest bis in das Jahr 2030 hinein weiterverwendet werden darf. Kältemittel mit einem höheren GWP sind danach zunächst einmal nicht zukunftssicher. Beispiel: Das in vielen Klimaanlagen eingesetzte R410A hat einen GWP von 2088 und ist damit nicht über das Jahr 2030 hinaus zukunftssicher.

Ausnahmen bilden da die Kältemittel R32 und R454B, die als „eventuell“ zukunftssicher bezeichnet sind. Doch was bedeutet „eventuell“? Der Sicherheits-Berater hat beim AMEV nachgefragt, wie diese Bezeichnung zu verstehen ist. Vielen Dank an dieser Stelle noch einmal für die schnelle und unkomplizierte Beantwortung unserer Anfrage:

Grundsätzlich strebt der Gesetzgeber über die F-Gase-Verordnung einen GWP-Durchschnittswert aller Kältemittel im Jahr 2030 von ca. 400 an. Da jedoch für das R32 im Jahr 2030 „eventuell“ immer noch keine Alternative für die Verwendung in bestimmten Anlagen oder Geräten vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, dass R32 auch darüber hinaus weiterverwendet werden darf. Voraussetzung dafür ist dann jedoch, dass in anderen Bereichen Kältemittel eingesetzt werden, die diesen GWP wieder kompensieren, also geringere GWP haben, um den angepeilten Durchschnittswert zu erreichen. Aus heutiger Sicht ist R32 also „eventuell“ zukunftssicher.

Neben den oftmals geringeren Leistungen von Ersatzkältemitteln liegt ein weiterer Nachteil von Kältemitteln mit geringeren GWP bei der Einstufung in eine höhere Sicherheitsgruppe. Während die Standard-Kältemittel wie R410A oder R134a in die Sicherheitsgruppe A1, also nicht brennbar, eingeteilt werden, werden nahezu alle Kältemittel mit einem GWP unter 400 in die Sicherheitsgruppe A2L, also brennbar, eingestuft. Das hat Auswirkungen auf die Montage solcher Anlagen und kann in Abhängigkeit der sogenannten Raumkonzentration, also dem Verhältnis des bei einer angenommenen Leckage austretenden Kältemittels zum Raumvolumen, zu weiteren Sicherheitsmaßnahmen führen. Zur Info: die cci-Dialog GmbH (https://cci-dialog.de) hat als Grenzwert für R32 etwa 0,06 Kilogramm Kältemittel pro Kubikmeter Raumvolumen berechnet, bis zu dem keine weiteren Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden müssen.

Das Thema Kältemittel bleibt also spannend, zumal nach Aussage des AMEV im nächsten Jahr eine Revision der F-Gase-Verordnung angedacht ist. Weitere Verschärfungen bzw. Verbote sind wahrscheinlich.

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