Fast jeder, der sich mit der Sanierung von in die Jahre gekommenen Fenstern beschäftigt, stand bereits vor folgendem Problem: Vorhandene Fenster haben keine Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 und auch die Verglasungen erfüllen nicht die Anforderungen der DIN EN 365. Auch findet man bei den Richtlinien und Normen wie VdS 2536 bzw. DIN 18104 Teil 1 keinen Ansatz, die Sicherheit an diesen im Bestand befindlichen Elementen zu verbessern. Oft geraten dann Sicherheitsfolien in den Fokus. Aber auch hier wird es für einen Laien schwierig, die Argumente der einzelnen Anbieter zu verstehen, um auszuloten, welche Folie mit welcher Klassifizierung auf welcher Verglasungsart die Richtige ist.
Dazu versucht die VdS Schadensverhütung GmbH mit ihrer neuen Richtlinie VdS 3894 „Einbruchhemmende Folien zur Nachrüstung – Anforderungen, Klassifizierung und Prüfmethoden“ einen Weg aufzuzeigen, wie man einen „Sicherheitsgewinn“ durch eine standardisierte Vorgehensweise erreichen kann (shop.vds.de, Kurzlink https://bit.ly/30MQTMa ). Im Eingangswort fällt zwar der besondere Vorbehalt einer separat nötigen Verbindlichkeitsvereinbarung ins Auge. Jedoch wird durch die Vorgaben der Klassifizierung (EF 1 und EF2 nach VdS 3894), den Vorgaben an Unterlagen und der Montage sowie Kennzeichnung erreicht, dass hier vergleichbare Sicherheitsfolien (nach Prüfung) zur Wahl stehen. Auch wenn dies vor allem für den Privatbereich gedacht ist, kann es eine Hilfestellung, zum Beispiel bei dem Einsatz in gewerblich genutzten Flächen in denkmalgeschützten Gebäuden, sein.
Was bedeutet EF1 bzw. EF2? Für diese Prüfungen werden drei Fallkörper aus poliertem Stahl mit einen Durchmesser von 100 mm und einer Masse von 4,11 kg (Härte 60 HRC bis 65 HRC nach ISO 6508-1) mit einem Abstand von 6 m (EF 1) bzw. 9 m (EF 2) auf den Prüfkörper aufgebracht. Dies entspricht den Vorgaben der DIN EN 365 bei P3A und P4A. Während bei der EN-Prüfung der Fallkörper das Glas nicht durchdringen darf, wird bei der VdS-Richtlinie definiert, dass nach dem Aufprall an keiner Stelle der Folie eine Öffnung oder ein Riss von mehr als 5 mm Länge auftreten darf. Wichtig ist der Anschluss der Folie an den Rändern. Optimal sind hier Glashalteleisten. Deshalb kontrolliert man in der Prüfung, ob nach jedem Aufprall des Fallkörpers das Prüfmuster an keiner Stelle der Einspannfläche mehr als 5 mm aus dem Einspannrahmen herausgezogen wurde.
Wir bewerten diesen Ansatz einer vergleichenden Folienprüfung von VdS sehr positiv. Bleibt abzuwarten, ob sich die Hersteller und Errichter der Sicherheitsfolien diesem neuen Bewertungsansatz unterziehen wollen. Oder ob es der Kundschaft bedarf, die ein solches Qualitätskriterium expliziert anfragt.

