Als ich neulich morgens zu meinem Wagen ging, um zur Arbeit zu fahren, fand ich dessen Kofferraum leergeräumt vor. Meine komplette Bogensportausrüstung war gestohlen worden. Der Fahrgastraum zeigte sich zwar durchwühlt, aber außer ein paar Münzen für Einkaufswagen fehlte hier nichts. Meine Musik-CDs schienen zum Glück den Geschmack des Deliquenten nicht getroffen zu haben (dabei war ein ganz seltenes Sammlerstück darunter). Einbruchspuren waren nirgendwo zu erkennen. Entweder hat sich hier jemand per Funknachschlüssel Zugang verschafft – oder ich habe einfach Pech gehabt, weil ich die Funktionen des Schlüssels meines neuen Autos noch nicht so recht begriffen habe, das Fahrzeug also womöglich zwar verschlossen, aber nicht verriegelt, auf seinem Parkplatz stand.
Normalerweise lasse ich keine wertvollen Gegenstände im Kofferraum meines Wagens zurück – schon gar nicht im sichtbaren Bereich der Fahrgastzelle. Im Familienkreis bin ich bekannt für die Ansage „Ein Auto – wahlweise ein Kofferraum – ist kein Safe“, wenn die Liebsten allzu vertrauensselig Gegenstände im Wagen zurücklassen. Ich muss demnach konstatieren, dass dieser Diebstahl also extrem dumm gelaufen ist – für mich. Und zwar in zweifacher Hinsicht: Neben dem unglücklichen Umstand, dass ich am Abend zuvor keinen Parkplatz in der Nähe meiner Wohnung gefunden habe und keine Lust verspürte, mein Sportequiment plus meine Einkäufe weiter als 20 Meter nach Hause zu schleppen, hatte ich mich durch die kurz vorher erfolgte Verkündung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in trügerischer Sicherheit gewiegt. Die Anzahl der Diebstähle sei 2019 im Vergleich zum Vorjahr, so hieß es ja, um 5,9 Prozent gesunken, die Anzahl der Diebstähle an bzw. aus Kraftfahrzeugen sogar um 10,2 Prozent (vgl. www.bka.de, Kurzlink https://bit.ly/3gXV0J5).
Eigentlich war es eher einer spontanen Zufallsentscheidung geschuldet, dass ich die Polizei rief – als man mir vor einiger Zeit zweimal innerhalb von einem Monat den Seitenspiegel abtrat, unterließ ich das in der Annahme, dass das ohnehin nur Arbeit macht. Die Polizei rückte sodann überraschend zeitnah an (obwohl die Polizeistation in meiner Heimatstadt schon lange wegrationalisiert worden war), um den Vorfall zu dokumentieren. Wir kamen auf das Thema Kriminalität zu sprechen, wobei eine der beiden Polizistinnen mein Ansinnen, den Diebstahl zur Anzeige zu bringen, ausdrücklich gut hieß. Denn: Nur „erfasste“ Fälle erscheinen in der PKS. Das wiederum veranlasst mich zu folgender Provokation:
Wer bestohlen, beraubt, misshandelt, betrogen oder sonst wie verbotenerweise behandelt wird und diesen Vorfall nicht anzeigt, der verfälscht, ob er will oder nicht, die PKS.
Die Anzeige von Delikten sollte also durchaus als Bürgerpflicht verstanden werden. Natürlich ist das mit Arbeit verbunden. Sobald man mit Beamten zu tun hat, ist das nächste lästige Formular, das es auszufüllen gilt, bekanntlich nicht weit. Aber andernfalls vergibt man eine – wenn auch kleine – Chance auf Tataufklärung.
Bei bestimmten in der PKS aufgeführten Delikten soll die Aufklärungsquote ja sogar über 90 Prozent betragen (z. B. Mord, „Softwarepiraterie in Form gewerbsmäßigen Handelns“ oder „unerlaubtes Betreiben von Anlagen“). Bei Diebstahl sieht sie dagegen vergleichsweise bescheiden aus. Und „Aufklärung“ bedeutet in diesem Zusammenhang wohl auch nur, dass man den Täter überführt. Ob ich meinen Sportbogen jemals wiedersehe, wage ich dagegen zu bezweifeln. Dennoch, wenn es auf den ersten Blick auch unwahrscheinlich erscheinen mag: Die Polizei zu rufen steigert zumindest die Chance, dass der Täter gefasst wird. Denn: Sie selbst als Opfer wissen zwar einiges über das Verbrechen, das Ihnen widerfahren ist – aber längst nicht soviel wie die Polizei.
In meinem Fall war es so, dass die Polizei sofort die Spurensicherung verständigte. Ich erfuhr bei dieser Gelegenheit, dass es bereits mehrere vergleichbare Fälle in meiner Stadt gegeben hatte. Die Spurensucher rückten erstaunlich schnell an, um nach DNS-Spuren zu suchen (Fingerabdruck war offenbar gestern). Sie fanden einen schwarzen Gummihandschuh, der nicht von mir stammte, und fragten mich, ob ich zum Abgleich bereit sei, eine DNS-Probe abzugeben. Okay, man kennt das ja aus dem Krimi, wo immer mittels Wattestäbchen im Mundraum nach Kinderschändern gefahndet wird. Da ich die Aussicht auf Tataufklärung als Chance auf Genugtuung und Gerechtigkeit empfand, stimmte ich zu. Die Polizei versicherte mir, dass die Probe nur zur Aufklärung dieses Deliktes herangezogen, nicht zentral gespeichert und anschließend auch wieder vernichtet würde.
Zum Schluss noch ein weiteres Argument, das für das Anzeigen von Delikten spricht: Wenn die Polizei ein Delikt dokumentiert, entwickelt das eine unter Umständen abschreckende Außenwirkung auf potenzielle und eventuell auch tatsächliche Täter. Neben der physichen Präsenz eines Polizeiwagens vor Ort verfasst die Polizei oft auch Pressemitteilungen oder ruft in letzter Zeit zunehmend auch Videobildfahndungen aus.

