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Elektromobilität

Physische Sicherheit bei Ladestationen = Fehlanzeige?

Ausgabe 13/2024
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Ausgabe 13/2024
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Meldungen von nicht funktionierenden öffentlichen Ladesäulen nehmen derzeit von Flensburg bis nach Garmisch-Partenkirchen zu. Angefangen vom Diebstahl von Kabeln und Komponenten bis hin zu Vandalismusschäden in den unterschiedlichen Ausprägungen ist fast alles dabei. Und vor allem die Energieversorger kommen mit den Reparaturen, Instandsetzungen und ggfs. dem Austausch nicht hinterher. Fachfirmen mit entsprechenden Fachkenntnissen sind rar, notwendige Ausschreibungsverfahren verlangsamen die Prozesse. Und am Ende muss der Schaden (man geht derzeit von durchschnittlich 3.000 bis 4.000 Euro pro Ereignis aus) wirtschaftlich getragen werden – im Extremfall durch höhere Preise beim Strombezug. Gesellschaftlich zwar gewollt, scheinen aber gerade diese „Strombezugsautomaten“ einer Anzahl von Personen ein Dorn im Auge zu sein. Anderen ist bewusst, dass bei der derzeit gegebenen Infrastruktur leichte Beute zu machen ist. Was tun? Nachfolgend einige Aspekte, die alle Beteiligten bei der Entwicklung der Elektromobilität und der notwendigen Ladestruktur berücksichtigen sollten:

  1. Der Senat von Berlin hat es sich in einem Strategiepapier zur Ladeinfrastruktur sehr einfach gemacht: Ca. 55 Prozent der Lade-punkte sollten im privaten Umfeld bzw. auf Grundstücken von Unternehmen und Behörden stehen. Dort mag die Gefahr von Vandalismus, Zerstörung und Diebstahl tatsächlich geringer sein. Aber auch dort müssen Schutzmaßnahmen greifen.
  2. Die Bundesregierung plant derzeit, eine Versorgungsauflage für große Tankstellenketten einzuführen. Die entsprechende Gesetzesänderung ist auf dem Weg und soll Unternehmen mit mindestens 200 Tankstellen ab dem 1. Januar 2028 verpflichten, an jeder Tankstelle mindestens einen öffentlich zugänglichen Schnellladepunkt mit einer Leistung von mindestens 150 Kilowatt zu betreiben. Unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben werden die Betreiber sich über Schutzmaßnahmen Gedanken machen müssen.
  3. Standard-Ladesäulen in öffentlich zugänglichen Bereichen sind heute in der Regel Blechkästen, in deren Innerem ein Computer arbeitet, der das Display bzw. das Kartenterminal bedient und die Leistungselektronik für die Stromversorgung regelt, welche ihrerseits bis zur Steckverbindung aus dem Boden geführt wird. Heute wird vor allem um die notwendige IT-Sicherheit gerungen. Sollte aber nicht gleichzeitig überlegt werden, diesen Säuleninhalt gegen Angriffe von außen besser zu schützen?
  4. Vorteil der Ladesäulen ist es, dass bis auf die integrierte technische Infrastruktur keine zusätzlichen Werte in den Ladesäulen vorhanden sind, sodass sich der Fokus vor allem auf präventive Schutzmaßnahmen gegen Vandalismus und Zerstörung richten wird. Jeder Ausfall und jede Störung bedeuten Betriebsunterbrechung und damit Ausfall der wichtigen Versorgung der elektrischen Fahrzeuge mit Strom.
  5. Ein aus unserer Sicht einfaches (und in anderen Bereichen bereits erfolgreich umgesetztes) Mittel ist die Härtung der Säulen von außen gegen mutwillige Angriffe mit einfachen Werkzeugen. Es ist davon auszugehen, dass in der Regel Gelegenheitstäter diese Taten begehen. Diese werden nicht zwangsläufig einen großen Bestand an akkubetriebenen Werkzeugen mitbringen. Es gibt Möglichkeiten, diese metallischen Hüllen in Anlehnung an die DIN EN 1627 bis zu einer Klassifizierung RC3 auszustatten. Dies beinhaltet natürlich auch die Auswahl von Bändern an Türen sowie den Zugriffsschutz von Bedienelementen und Schließmechanismen für Betreiber.
  6. Verkabelungen und deren Stecker sollten bei Nichtnutzung geschützt untergebracht sein. Über eine intelligente Zugriffsorganisation darf jeder Nutzer mit einem Ladebegehren dieses dann zum Laden zum Fahrzeug führen.
  7. Die Höhe möglicher Schäden (Ausfall, Wiederherstellung usw.) führt zwangsläufig zu der Erkenntnis, eine 24/7/365-Überwachung von Ladesäulen vorzunehmen. Da die IT-Infrastruktur ohnehin vom Standort zu zentralen IT-Knoten anzubinden ist, sollte man überlegen, zumindest eine Detektion auf Öffnung und Verschluss vorzusehen. Zusätzliche Maßnahmen hinsichtlich eines Durchschneidens und Durchtrennens kennen wir aus der Perimeterdetektion. Ob diese hier angewendet werden können, müsste man im Einzelnen prüfen. Und diese Maßnahmen sind nur sinnvoll, wenn neben einer geringen Fehl- bzw. Falschalarmrate auch das Sicherheitsmanagement ebenso gegeben ist wie eine schnelle Reaktionsmöglichkeit. In Städten wäre das ggf. noch lösbar, in ländlichen Bereichen schon schwieriger.
  8. Selbstverständlich ist aus unserer Sicht dann schon eher die Gewährleistung eines Anprallschutzes sowohl gegen einen ungeplanten Zusammenstoß als auch gegen bewusste und geplante Fahrten mit Fahrzeugen mit dem Ziel einer Zerstörung.

Fazit

Zusammenfassend muss man feststellen, dass auch das Ausrollen von Ladeinfrastrukturen in öffentlich zugänglichen Bereichen die Berücksichtigung von physischen Maßnahmen in einem ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes erfordert. Die entsprechenden Lösungen sind heute noch nicht oder nur teilweise im Markt verfügbar, können aber aus den Erfahrungen mit anderen technischen Anlagen im öffentlichen Raum aus Sicht des Einbruchschutzes, der Detektion und Überwachung bis hin zum Anprallschutz entwickelt und den Betreibern angeboten werden.

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