In der letzten Zeit häufen sich bei Neubauvorhaben sicherheitskonzeptionelle Fragestellungen, welche sich aus dem Umgang mit den internen Verkehrswegen (Treppenräumen, Aufzügen) ergeben. Auf der einen Seite müssen die Anforderungen des Brandschutzkonzeptes eingehalten werden und zugleich sollen Unberechtigte nicht in intern genutzte Bereiche gelangen. Auf der anderen Seite zeigen wohl erste Ursachenermittlungen im Notre-Dame in Paris, dass vorhandene Brandschutzauflagen – sei es aus Unkenntnis, aus Sorglosigkeit oder wirklich fahrlässig – den Brandausbruch stark begünstigt haben. Ist dies nicht aber auch in vielen Gebäuden in Deutschland der Fall – vielleicht auch in der Rheingoldhalle (dazu mehr in einem der nächsten Hefte)? Gehen wir nicht viel zu leichtfertig mit Regeln um, welche zum Schutz der dort lebenden bzw. arbeitenden Menschen aufgestellt worden sind?
Maßnahmen:
- Auch wenn die genannten Themen eher für Architekten und technische Gebäudeplaner relevant sind, bleibt die Gesamtverantwortung immer beim Eigentümer bzw. beim von diesem beauftragten Betreiber der Immobilien. Nur zeigen vielfältige Erfahrungen, dass letztere selten ihre Planer nach Qualitätskriterien, sondern eher nach dem Preis auswählen. Machen Sie sich die Arbeit und fragen Sie im Rahmen von Vergaben fachliche Qualifikationen und Referenzen ab.
- Gerade in der Umsetzung von Flächenanforderungen hin zu einem architektonischen Entwurf fällt immer mehr auf, dass ausschließlich die Aspekte
a) maximal zulässige Fluchtweglänge
b) Sicherstellung des ersten und zweiten Fluchtweges eine Rolle spielen.
Aber was passiert mit den Aufzügen? Gerade außerhalb von Hochhausprojekten sind die Eingänge im Erdgeschoss aus der Lobby frei zugänglich und enden aber in den Nutzbereichen. Das Risiko des Mitfahrens bei Holen des Fahrkorbes des Aufzuges in einer Etage bleibt aber fast immer. - Und wenn diese Aufzüge Vorräume und keinen direkten Zugang zu einem Treppenraum haben, können diese Nutzflächen bei der Notwendigkeit eines kontrollierten und überwachten Zuganges zu den Nutzflächen zum Albtraum werden:
a) Sicherstellung des Fluchtweges über elektrisch verriegelnde Notausgangssysteme
b) Alarmaufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle
c) umfängliche Zutrittskontrollmaßnahmen - Und im Ergebnis hat man (da die Tür immer über den Nottaster öffenbar ist)
keinen versicherungstechnischen Verschluss. Deshalb die dringende Empfehlung bei Neubauten:
a) Verzichten Sie auf „gefangene“ Räume!
b) Schaffen Sie direkte Verbindungen von Aufzugsvorräumen zu Fluchttreppenräumen (ohne Umwege über Büro- oder sonstige Nutzbereiche). Auch wenn dafür Flächen nicht nutzbar sind, das Einsparpotenzial bei Technik und im Betrieb (Sicherheitsorganisation) ist erheblich. - Auch in bestehenden Gebäudestrukturen gibt es Lösungen. Nur müssen diese individuell bearbeitet und im Detail entwickelt werden. Dies kann eine zusätzliche Türöffnung ebenso sein wie eine zusätzliche Trennwand mit Führung von gefangenem Raum zum Fluchttreppenraum. Und schauen Sie sich nicht nur die Etage an – es gilt auch die Zugänglichkeiten von Garagen bzw. Haupteingängen (im Erdgeschoss) zu berücksichtigen.
- Leider wird auch immer wieder vergessen, bei bestehenden Gebäuden auf
die vorhandenen Missstände hinzuweisen: In einem uns bekannten Fall hat
ein Errichter einem Kunden digitale Zylinder für den Zugang aus dem Aufzugsvorraum in seine Mietfläche angeboten. Die entsprechende Tür war aber (obwohl nicht gekennzeichnet) gleichzeitig erster Fluchtweg aus dem Vorraum. Kommt es zu einem Personenschaden im Brandfall, muss sich der Errichter fragen lassen, warum er trotz baurechtlicher Anforderung diese Zylinder zum Verschluss der Türen eingebaut hat. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! - Ähnlich war es wohl bei der Kathedrale Notre-Dame de Paris: Die Nutzer ließen für die Glocken eine neue elektrische Steuerung einbauen, obwohl die vorhandene elektrische Anlage nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entsprach und das Kurzschlussrisiko sehr hoch war. Hier sind aus unserer Erfahrung (zumindest) in Deutschland die Fachfirmen so fit, genau solche Mängel anzuzeigen und ggf. eine Realisierung trotz Auftrages abzulehnen.
- Wir alle wissen um die Anforderungen von Flucht- und Rettungswegplänen. Aber die wenigsten wissen, dass in der Regel (wenn nicht anders mit dem vorbeugenden Brandschutz abgestimmt) diese Wege auch Angriffswege der Feuerwehr sind. Und in den wenigsten Fällen haben wir an kritischen Stellen die Möglichkeit der Erkennbarkeit von Alarmmeldungen. Eine ständig besetzte Stelle kann noch so gut von Ferne eine Wegführung beschreiben, besser ist in jedem Fall eine visuelle Information vor Ort. In Notre-Dame hat man angeblich seitens der Leitstelle den ersten Alarm als Fehlalarm eingestuft und nach der Alarmierung die ersten Einsatzkräfte in die falsche Richtung geschickt. Deshalb sollte im Ergebnis jeder sicherheitstechnischen Planung und Realisierung auch die Festlegung der organisatorischen Vorgehensweise, verbunden mit den visuellen Vorstellungen durch den Eigentümer bzw. Betreiber, stehen. Der Planer kann beratend mitwirken, aber er sollte nicht die Vorgaben ohne Kenntnisse der betrieblichen Prozesse treffen.

