Das doch recht kurze Wort „Schwelle“ findet gerade in der Öffentlichkeit eine breite Aufmerksamkeit. Wir hören Nachrichten über nicht bestimmungsgemäße Qualität von Schwellen im Gleisbau, die quer durch die Republik zu Einschränkungen und Ausfällen im Zugverkehr führt. Unter Sicherheitsaspekten ist das absolut nachvollziehbar. Aber auch in anderen Bereichen haben wir es mit Schwellen zu tun!
So liest man in der DIN EN 1627 für einbruchhemmende Bauprodukte unter dem Punkt NA.7: „Eine Manipulation von der Angriffsseite der Tür über die Schwelle mittels einer zum Türgriff geführten Drahtschlinge muss verhindert werden. Dies ist beispielsweise über eine Halbrund- oder Anschlagschwelle möglich. Die gleichen Maßnahmen sind für Türen erforderlich, die im entsprechenden Schließzustand eine Öffnungsfunktion über den inneren Drücker besitzen.“
Diese Art der Schwelle ist also als ein wichtiges Bauteil zur Einbruchhemmung zu betrachten. Nur haben wir es in der DIN 1627 mit der DIN 18040 für barrierefreies Bauen zu tun. Diese geht sogar so weit, dass einige Hersteller von einer barrierefreien Schwelle als eine „0“-cm-Schwelle sprechen. Im Gegensatz zum Duden, der als Schwelle „einen in den Türrahmen eingepassten, etwas erhöht liegender Balken als unterer Abschluss einer Türöffnung“ sieht. Vielleicht hilft da die Erläuterung aus der DIN, die als Ausnahme eine maximale Höhe von zwei Zentimetern zulässt, wenn es technisch und konstruktiv nicht anders möglich ist.
So gesehen ist Deutschland ein wahres Schwellenland. Und hier kommt dann eine Klammer ins Spiel, die, unabhängig ob Gleis- oder Türbau, ob Sicherheit für den sicheren Fahrbetrieb oder die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Härtung von Öffnungen unter Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen, über allem steht: Schwellen erfordern konstruktive, bauliche und materialtechnische Einzellösungen, die zwischen Planern, Herstellern, Ausführenden und Nutzern immer individuell abzustimmen sind. Dann sind geforderte Qualitäten umsetzbar.

