Dem einen oder anderen, der schon einmal den Prozess einer Risikoanalyse für eine Blitzschutzanlage nach EN 62305-2 durchlaufen hat, mag aufgefallen sein, dass das recht sperrige Verfahren sehr intensiv und granular alle möglichen Risiken und Gefährdungslagen mathematisch korrekt aufbereitet und erst nach einem langen Weg dann endlich entsprechende Schlussfolgerungen zur Schutzklasse des zu planenden Blitzschutzsystems ermöglicht. Insgeheim mag der Wunsch nach einer etwas pragmatischeren Herangehensweise aufgekommen sein. Das neue Beiblatt 6 der EN 62305-3 besitzt das Potenzial, diesen Wunsch zu erfüllen.
Bereits ganz oben im zehnseitigen Beiblatt wird erwähnt, dass die notwendige Schutzklasse eines Blitzschutzsystems tatsächlich mit Hilfe dieses Beiblattes ermittelt werden kann. Es folgt der für den einen oder anderen möglicherweise überraschende Hinweis, dass eine Risikoanalyse nach EN 62305-2 bei bauaufsichtlich geforderten Blitzschutzanlagen in der Regel nicht notwendig ist, da die Schutzklasse auch im Einvernehmen zwischen Planer, Eigentümer bzw. Nutzer festgelegt werden kann. Letzteres steht schon sehr lange so in der Norm, wurde aber selten so umgesetzt, da die angesprochenen Protagonisten aus der Unsicherheit heraus, eine falsche Entscheidung treffen zu können, dann doch oft lieber in den sauren Apfel gebissen haben und die ausführliche Risikoanalyse in Auftrag gegeben haben.
Mit dem neuen Beiblatt hat man aber nun ein Dokument in der Hand, in dem typische Schutzklassen für Blitzschutzsysteme aufgelistet sind. Im Beiblatt selbst ist entsprechend erwähnt, dass die Angaben Empfehlungen für eine typische Zuordnung der Blitzschutzklasse von baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen aufgrund von Erfahrungswerten darstellen. Insofern kann man davon ausgehen, dass man, wenn man den Empfehlungen folgt, alles richtig macht und das gesamte Verfahren für Planung und Projektierung wesentlich pragmatischer durch-laufen kann.
Konkret sieht das Ganze so aus, dass in dem Beiblatt auf drei Seiten in 88 Tabellenzeilen unterschiedlichste Typen von baulichen An-lagen bzw. technischen Einrichtungen benannt sind. Diesen ist dann jeweils eine empfohlene der drei möglichen Schutzklassen (I, II oder III) zugeordnet. Bemerkenswert aus Sicht des Sicherheits-Berater ist, dass es unter den fast 90 Einträgen nur drei Objekttypen gibt, für die die höchste Kategorie (Blitzschutzklasse I) empfohlen ist. Namentlich sind dies Leitstellen für Feuerwehren, generell Leitwarten und Rechenzentren. Dies wird dem Schutzbedarf dieser kritischen Einrichtungen und Infrastrukturen durchaus gerecht und zeigt, welche Kritikalität Objekte dieser Art gegenüber anderen Anlagen und Einrichtungen haben.
Aus Sicht des Sicherheits-Berater ist dieses Beiblatt eine äußerst pragmatische Herangehensweise bezüglich der Vereinfachung von Planungs- und Projektierungsprozessen, insbesondere dann, wenn Objekte wie die drei genannten Gegenstand der Betrachtung sind und sich eigentlich alle Fachleute einig sind, dass eine Blitzschutzanlage mit höchstem Schutzniveau gemäß Schutzklasse I obligatorisch ist. Den akademischen korrekten Nachweis in Form einer epischen Risikoanalyse kann man getrost überspringen und mit dem neuen Dokument sehr einfach zu dem Schluss kommen, dass eine Blitzschutzanlage höchster Kategorie angemessen ist.

