Haben Sie sich in Ihrem Unternehmen schon einmal die Frage gestellt, ob und wie wichtige Versorgungstrassen für ihre IT innerhalb oder außerhalb der Liegenschaften gesichert sind? Oder können Sie den Verlauf solcher Trassen in Abhängigkeit vom Schutzbedarf aufzeigen? Genau das sind die Fragen, die sich ein Verantwortlicher aus der IT-Sicherheit auch stellen sollte. Nicht nur die entsprechenden Räumlichkeiten kritischer IT-Systeme oder deren Infrastruktur sind innerhalb der Sicherheitskonzeption zu betrachten, sondern auch die lebensnotwendigen Leitungen, seien es die der Kälte-, der Strom- oder auch Datenversorgung. Praktischer-weise werden solche Leitungen auf dem kürzesten Weg und gemeinsam mit anderen Versorgern in gleiche Schächte oder auch auf gleichen Trassen verlegt. Das sollte jeden Verantwortlichen aufhorchen lassen, der nicht erst reagieren sollte, wenn es zu einem Vorfall gekommen ist. Die Stichwörter heißen Revision und Prävention.
Planungsgrundlage
Zugegeben, im Planungsverlauf ordentlich geführter Bauvorhaben, seien es Neubauten oder auch Ertüchtigungen im Bestand, wird meist auf die Trassenführung und deren Absicherung Rücksicht genommen. Aber können Verantwortliche, die eine entsprechende IT-Landschaft übernommen haben, sicher sein, dass die Gegebenheiten den gestellten Anforderungen entsprechen? Ohne eine gründliche Revision der Bestandsunterlagen und einen Abgleich mit der Situation vor Ort ist eine solche Frage nicht zu beantworten. Dabei sind vor allem folgende Fragen von grundsätzlicher Bedeutung:
- Welche Leitungen gehören zur IT-Infrastruktur oder versorgen diese mit Energie, Kälte und dergleichen?
- Welchen Charakter haben die Leitungen?
- Welche Bereiche werden gequert?
- Wo befinden sich die Leitungen in den zu querenden Räumen?
Zu Frage 1 – Welche Leitungen gehören zur IT-Infrastruktur oder versorgen diese mit Energie, Kälte und dergleichen?
Man muss sich im Klaren darüber sein, dass für die sichere Versorgung der IT-Komponenten vor allem die Strom- und Kälteversorgung gehören. Damit ist die Frage 1 jedoch nicht vollständig beantwortet, denn vor allem die Datenleitungen, die zur eigentlichen IT zählen, sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus gehören aber auch die Datenleitungen aus der Gebäudeleittechnik in diese Rubrik. Sie sind der Feldebene, der Automationsebene oder der Managementebene zuzuordnen, wobei sich die übergeordnete Gebäudeleittechnik auf der Managementebene befindet. Aber auch die Kanäle für die Luftkonditionierung der einzelnen Räume sind gefährdet und können für Manipulationen oder auch Sabotageakte genutzt werden.
Zu Frage 2 – Welchen Charakter haben die Leitungen?
Bei der etwas wunderlich wirkenden zweiten Frage geht es nicht um Charakterfragen, sondern darum, ob die Leitungen Teil eines redundanten Versorgungssystems oder nur singulär vorhanden sind. Singulär ausgelegte Systeme sind von einem Ausfall weitaus stärker betroffen als zum Beispiel doppelt ausgelegte Systeme. Abhängig von der Verfügbarkeitsanforderung der jeweiligen IT-Landschaft kann hier bei einer Georedundanz auf die jeweilige Standortredundanz verzichtet werden. Befinden sich allerdings an einem Standort zwei redundant aufgebaute Versorgungswege, beispielsweise für die Strom- und Kälteversorgung, so sind diese Leitungen beispielsweise wie folgt abzusichern:
- Erfüllung der grundsätzlichen normativen Anforderungen, wie etwa der mechanische Schutz der Leitungen, die Maximalwerte bei Bündelung von Elektroleitungen auf Trassen, die brandschutztechnischen Anforderungen an die Dämmung und Befestigung von Rohren oder auch Schallschutzanforderungen
- getrennter Verlauf der A- und B-Versorgung von der Erzeugung oder Übergabestelle bis hin zum Verbraucher oder Server. Schutzziel ist die Vermeidung von gleichzeitigen Beeinflussungen beider Systeme. Diese können mechanischer Natur sein, wie Sabotage oder mutwillige bzw. unbeabsichtigte Beschädigung bis hin zur Zerstörung. Und durch eine brandschutztechnische Trennung wird ein weiteres Schutzziel erfüllt.
Zu Frage 3 – Welche Bereiche werden gequert?
Zur Beantwortung bzw. Berücksichtigung der Frage 3 ist es notwendig, dass entsprechende Schutzzonenkonzept der Liegenschaft zu kennen. In nahezu jedem Gebäude gibt es Bereiche, die einmal weniger und ein-mal mehr geschützt sind. Wenn Trassen, egal aus welchem Gewerk, durch weniger geschützte Bereiche, wie beispielsweise Tiefgaragen, Flure oder Ähnlichem verlaufen, dann benötigen sie mehr Schutz als Trassen in geschützten Bereichen (in sich geschlossene, interne zugangsgesicherte Bereiche). Einige Schutzmaßnahmen als beispielhafte Anwendungen:
- Kabeltrassen in den oben genannten ungeschützten Bereichen sind nicht offen zu lassen, sondern beispielsweise durch Abdeckungen zu sichern.
- Leitungen für Kaltwasser oder Kältemittel sind mit einem Blechmantel zu versehen.
- Das Ausbilden sogenannter Kollektorgänge als Installationsbereiche, die geschützt im nichtöffentlichen Raum verlaufen, hat wesentliche Vorteile im Sinne eines physischen Schutzes.
Zu Frage 4 – Wo befinden sich die Leitungen in den zu querenden Räumen?
Sie kennen es beispielsweise von Tiefgaragen, wo mit zusätzlichen Stahlprofilen Rohrleitungen abgesichert werden, weil sich diese direkt auf kritischer Kollisionshöhe mit den Fahrzeugen befinden: Genau darum geht es bei der Frage. Solche Leitungsführungen lassen sich manchmal nicht vermeiden. Zum Beispiel bei Nachrüstungen sind schon viele Installationen aus der Lüftungs-, Heizungs- und Elektrotechnik vorhanden, sodass neue Leitungen unmittelbar einer Beschädigung ausgesetzt sind. Diese sind dann individuell so abzusichern, dass, auch bei einer möglichen Kollision, die Leitungen nicht beschädigt werden. Hierzu zählen:
- Anfahrschutzmaßnahmen durch Stahlbügel, Poller oder individuellen Maßnahmen
- bereits im Vorfeld installierte Höhenbegrenzungen für Fahrzeuge (beispielsweise an Seilen abgependelte Höhenbegrenzer im Einfahrtbereich), sodass eine unbeabsichtigte Zerstörung kritischer Leitungen erst gar nicht erfolgen kann. Man spricht hier von „Opfereinrichtungen“.
- Auch Beschriftungen können helfen, eine gewisse Sensibilität in diesen Bereichen zu schaffen.
- Ebenso sind Gitterabtrennungen in manchen Bereichen hilfreich, wenn es sich um größere zu schützende Bereiche oder gar aktive Komponenten, beispielsweise Pumpen, handelt.
Abschließend muss erwähnt sein, dass auch die Leitungen selbst zu Schäden an der IT führen können. Daher rührt auch die Anforderung, dass wasserführende Leitungen, die nicht zur Versorgung der IT dienen, nicht durch IT-Flächen geführt werden dürfen. Das betrifft zum Beispiel Kaltwasserleitungen, die ein großes Volumen an Wasser beinhalten. Noch gefährlicher sind Trinkwasserleitungen, die im Havariefall einen nicht endenden Auslauf zur Folge haben. Erhebliche Schäden durch solche Havarien und ein dadurch bedingter langer Ausfall der IT sind die Folgen.

